Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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- Die versandten und erhaltenen Daten müssen identisch und auf Papier reproduzierbar<br />
s<strong>ein</strong>.<br />
- Die Unternehmen müssen <strong>ein</strong> elektronisches Übertragungssystem verwenden, das den<br />
Normen entspricht, die der Haushaltsminister festgelegt hat (Artikel 41 septies in Anhang<br />
IV zum CGI). Die Verfahren für <strong>ein</strong>e solche elektronische Rechnungstellung sind in<br />
Artikel 41 octies in Anhang IV CGI beschrieben.<br />
29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />
<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Ausländische Unternehmen sind, unabhängig davon, ob sie <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Steuervertreter<br />
verfügen und in der Gem<strong>ein</strong>schaft niedergelassen sind oder nicht, von der Pflicht befreit,<br />
die MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>zureichen und die MwSt auf<br />
elektronischem Wege zu entrichten. Falls diese Unternehmen jedoch die elektronischen<br />
Verfahren, die den französischen Unternehmen zur Verfügung stehen, nutzen möchten,<br />
können sie dies <strong>über</strong> ihren Steuervertreter oder ihren Bevollmächtigten tun. <strong>Wo</strong>llen sie<br />
die MwSt auf elektronischem Wege entrichten, müssen sie allerdings <strong>über</strong> <strong>ein</strong> Bankkonto<br />
in <strong>ein</strong>em Geldinstitut in Frankreich verfügen.<br />
Die Unternehmen, die auf elektronischem Wege die Erklärung <strong>ein</strong>reichen und die Steuer<br />
entrichten möchten, können zwischen zwei Verfahren wählen:<br />
- dem elektronischen Austausch von Vordrucken <strong>über</strong> das Internet (EFI);<br />
- dem elektronischen Datenaustausch (EDI) ;<br />
Es <strong>kann</strong> nur <strong>ein</strong>es der beiden Verfahren gewählt werden.<br />
Der elektronische Austausch von Vordrucken <strong>kann</strong> <strong>über</strong> das Internet abgewickelt<br />
werden, und zwar von der Steuerwebsite des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und<br />
Industrie www.impots.gouv.fr <strong>über</strong> 'e-services' und 'téléTVA'.<br />
Dieses Verfahren eignet <strong>sich</strong> besonders für die Übermittelung <strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>zelnen Erklärung.<br />
Das elektronische Formular <strong>kann</strong> online ausgefüllt werden, und es gibt auch <strong>ein</strong>e Online-<br />
Hilfefunktion.<br />
Die Sicherheit des Datenaustauschs ist durch <strong>ein</strong>e elektronische Signatur gewährleistet.<br />
Das EDI-Verfahren ist eher für jene geeignet, die, wie z. B. Buchhaltungsbüros, <strong>ein</strong>e<br />
Vielzahl von Erklärungen <strong>ein</strong>reichen.<br />
Voraussetzung ist die technische Vermittlung <strong>ein</strong>es von der Generaldirektion Steuern<br />
aner<strong>kann</strong>ten EDI-Partners.<br />
Das Lastenheft <strong>kann</strong> von der Website www.edificas.org , die <strong>über</strong> die Steuerwebsite des<br />
Finanzministeriums zugänglich ist, heruntergeladen werden.<br />
Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen <strong>sich</strong> die Steuerschuldner bei der für sie<br />
zuständigen Finanzkasse registrieren lassen. Diese Registrierung erfolgt durch<br />
Einreichung <strong>ein</strong>es Anmeldeformulars, dass erhältlich ist:<br />
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