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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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NIEDERLANDE<br />

1. <strong>Wo</strong> <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> <strong>über</strong> die MwSt-Vorschriften<br />

Ihres Landes informieren? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail)<br />

Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Buitenland<br />

Postbus 2865<br />

NL - 6401 DJ Heerlen<br />

Tel.: (+31) 45 573 66 66<br />

Fax: (+31) 45 573 66 84<br />

Website: www.belastingdienst.nl<br />

2. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Eine Registrierung zu Mehrwertsteuerzwecken ist in den folgenden Fällen erforderlich:<br />

(1) wenn <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> in den Niederlanden niedergelassen ist oder in den<br />

Niederlanden <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e ständige Niederlassung verfügt, von der aus<br />

Dienstleistungen erbracht oder Gegenstände verkauft werden;<br />

(2) wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt<br />

oder Gegenstände in den Niederlanden an Kunden verkauft, die k<strong>ein</strong>e<br />

niederländischen <strong>Unternehmer</strong> und Organe sind;<br />

(3) wenn <strong>Unternehmer</strong> aus anderen Mitgliedstaaten Versendungslieferungen an<br />

Privatpersonen in den Niederlande durchführen.<br />

3. Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer an<br />

ausländische <strong>Unternehmer</strong>.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> (<strong>Unternehmer</strong> aus <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat oder aus<br />

<strong>ein</strong>em Land außerhalb der EU) müssen bei der für ausländische <strong>Unternehmer</strong>/Personen<br />

zuständigen Stelle in Heerlen (s.o.) um die Registrierung ansuchen. Sie erhalten <strong>ein</strong>en<br />

Fragebogen, den sie ausfüllen und <strong>ein</strong>reichen müssen. In dringenden Fällen <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e<br />

provisorische Nummer ausgegeben werden. <strong>Unternehmer</strong>, die <strong>sich</strong> nur registrieren<br />

lassen, damit ihnen die niederländische Mehrwertsteuer erstattet wird, erhalten <strong>ein</strong>e<br />

Nummer, die nicht als MwSt-Nummer verwendet werden <strong>kann</strong>.<br />

4. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie?<br />

100 000 EUR.

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