Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
NIEDERLANDE<br />
1. <strong>Wo</strong> <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> <strong>über</strong> die MwSt-Vorschriften<br />
Ihres Landes informieren? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail)<br />
Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Buitenland<br />
Postbus 2865<br />
NL - 6401 DJ Heerlen<br />
Tel.: (+31) 45 573 66 66<br />
Fax: (+31) 45 573 66 84<br />
Website: www.belastingdienst.nl<br />
2. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />
Eine Registrierung zu Mehrwertsteuerzwecken ist in den folgenden Fällen erforderlich:<br />
(1) wenn <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> in den Niederlanden niedergelassen ist oder in den<br />
Niederlanden <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e ständige Niederlassung verfügt, von der aus<br />
Dienstleistungen erbracht oder Gegenstände verkauft werden;<br />
(2) wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt<br />
oder Gegenstände in den Niederlanden an Kunden verkauft, die k<strong>ein</strong>e<br />
niederländischen <strong>Unternehmer</strong> und Organe sind;<br />
(3) wenn <strong>Unternehmer</strong> aus anderen Mitgliedstaaten Versendungslieferungen an<br />
Privatpersonen in den Niederlande durchführen.<br />
3. Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer an<br />
ausländische <strong>Unternehmer</strong>.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong> (<strong>Unternehmer</strong> aus <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat oder aus<br />
<strong>ein</strong>em Land außerhalb der EU) müssen bei der für ausländische <strong>Unternehmer</strong>/Personen<br />
zuständigen Stelle in Heerlen (s.o.) um die Registrierung ansuchen. Sie erhalten <strong>ein</strong>en<br />
Fragebogen, den sie ausfüllen und <strong>ein</strong>reichen müssen. In dringenden Fällen <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e<br />
provisorische Nummer ausgegeben werden. <strong>Unternehmer</strong>, die <strong>sich</strong> nur registrieren<br />
lassen, damit ihnen die niederländische Mehrwertsteuer erstattet wird, erhalten <strong>ein</strong>e<br />
Nummer, die nicht als MwSt-Nummer verwendet werden <strong>kann</strong>.<br />
4. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie?<br />
100 000 EUR.