Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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RECHNUNGEN<br />
9. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />
Jeder Steuerpflichtige, der <strong>ein</strong>en Gegenstand liefert bzw. <strong>ein</strong>e Dienstleistung erbringt,<br />
muss <strong>ein</strong>e Rechnung ausstellen. Rechnungen sind sofort bei Lieferung des Gegenstands<br />
bzw. zum Zeitpunkt der Vergütung der erbrachten Dienstleistung auszustellen.<br />
Die Rechnung muss datiert und fortlaufend nummeriert s<strong>ein</strong> sowie folgende Angaben<br />
enthalten:<br />
– Name und Anschrift der steuerpflichtigen Personen, zwischen denen der Umsatz<br />
Geschäft abgewickelt wurde, <strong>ein</strong>schließlich der folgenden Angaben:<br />
(a) bei Unternehmen, Firmen oder juristischen Personen: Firmenname;<br />
(b) bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname;<br />
In beiden Fällen ist der <strong>Wo</strong>hnsitz oder der Firmensitz der Steuerpflichtigen bzw. bei<br />
gebietsfremden Steuerpflichtigen die feste Anschrift anzugeben.<br />
– MwSt-Nummer des Verkäufers bzw. des Dienstleistungserbringers und<br />
gegebenenfalls des Leistungsempfängers;<br />
– Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. erbrachten<br />
Dienstleistungen;<br />
– Preis je Einheit;<br />
– Gesamtpreis ohne MwSt und entsprechender Steuerbetrag, getrennt nach Steuersätzen.<br />
Für die Rechnung ist k<strong>ein</strong>e bestimmte Sprache vorgeschrieben.<br />
10. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Sofern vom Käufer k<strong>ein</strong>e Rechnung verlangt wird, besteht in den folgenden Fällen k<strong>ein</strong>e<br />
Verpflichtung zur Ausstellung <strong>ein</strong>er Rechnung:<br />
(1) genehmigte Lieferung von Gegenständen durch Einzelhändler in öffentlich<br />
zugänglichen Räumen oder auf Privatgelände, mittels Verkaufsautomaten, per<br />
Post, zu Hause oder ambulant;<br />
(2) Leistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes durch öffentliche Unternehmen,<br />
in Kantinen oder Verkaufsautomaten;<br />
(3) Beförderung von Personen sowie Begleitung von Kraftfahrzeugen und Gepäck;<br />
(4) Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen an für die Öffentlichkeit<br />
zugänglichen Stellen, ambulant oder in der <strong>Wo</strong>hnung des Kunden;<br />
(5) Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie sonstige<br />
Dienstleistungen von Finanzinstituten;<br />
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