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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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RECHNUNGEN<br />

9. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />

Jeder Steuerpflichtige, der <strong>ein</strong>en Gegenstand liefert bzw. <strong>ein</strong>e Dienstleistung erbringt,<br />

muss <strong>ein</strong>e Rechnung ausstellen. Rechnungen sind sofort bei Lieferung des Gegenstands<br />

bzw. zum Zeitpunkt der Vergütung der erbrachten Dienstleistung auszustellen.<br />

Die Rechnung muss datiert und fortlaufend nummeriert s<strong>ein</strong> sowie folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

– Name und Anschrift der steuerpflichtigen Personen, zwischen denen der Umsatz<br />

Geschäft abgewickelt wurde, <strong>ein</strong>schließlich der folgenden Angaben:<br />

(a) bei Unternehmen, Firmen oder juristischen Personen: Firmenname;<br />

(b) bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname;<br />

In beiden Fällen ist der <strong>Wo</strong>hnsitz oder der Firmensitz der Steuerpflichtigen bzw. bei<br />

gebietsfremden Steuerpflichtigen die feste Anschrift anzugeben.<br />

– MwSt-Nummer des Verkäufers bzw. des Dienstleistungserbringers und<br />

gegebenenfalls des Leistungsempfängers;<br />

– Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. erbrachten<br />

Dienstleistungen;<br />

– Preis je Einheit;<br />

– Gesamtpreis ohne MwSt und entsprechender Steuerbetrag, getrennt nach Steuersätzen.<br />

Für die Rechnung ist k<strong>ein</strong>e bestimmte Sprache vorgeschrieben.<br />

10. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />

welchen Fällen?<br />

Sofern vom Käufer k<strong>ein</strong>e Rechnung verlangt wird, besteht in den folgenden Fällen k<strong>ein</strong>e<br />

Verpflichtung zur Ausstellung <strong>ein</strong>er Rechnung:<br />

(1) genehmigte Lieferung von Gegenständen durch Einzelhändler in öffentlich<br />

zugänglichen Räumen oder auf Privatgelände, mittels Verkaufsautomaten, per<br />

Post, zu Hause oder ambulant;<br />

(2) Leistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes durch öffentliche Unternehmen,<br />

in Kantinen oder Verkaufsautomaten;<br />

(3) Beförderung von Personen sowie Begleitung von Kraftfahrzeugen und Gepäck;<br />

(4) Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen an für die Öffentlichkeit<br />

zugänglichen Stellen, ambulant oder in der <strong>Wo</strong>hnung des Kunden;<br />

(5) Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie sonstige<br />

Dienstleistungen von Finanzinstituten;<br />

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