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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />

4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Ob <strong>ein</strong>e Registrierung für MwSt-Zwecke erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit<br />

des Unternehmens ab. Die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen unterliegt<br />

grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Seit dem 1.7.2002 liegt die Umsatzschwelle für die<br />

MwSt-Registrierung bei 50 000 DKK (6 667 EUR) jährlich.<br />

5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />

Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />

<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />

registrieren lassen?<br />

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Gegenstände liefern und Dienstleistungen<br />

erbringen und nicht gemäß § 13 des MwSt-Gesetzes von der MwSt befreit sind, zur<br />

MwSt-Registrierung verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für grenz<strong>über</strong>schreitende<br />

Umsätze, bei denen die MwSt vom Käufer zu entrichten ist (Umkehrung de<br />

Steuerschuldnerschaft). Welche Umsätze dies betrifft, ist in § 46 des MwSt-Gesetztes<br />

festgelegt.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)?<br />

Für die MwSt-Registrierung <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> ist die regionale Zoll- und<br />

Steuerbehörde von Sønderborg zuständig. Außerhalb der EU ansässige <strong>Unternehmer</strong><br />

müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren lassen.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die in der EU ansässig sind, können <strong>sich</strong> direkt mit ihrem<br />

<strong>Wo</strong>hnsitz registrieren lassen. Entsprechende Auskünfte erteilt:<br />

Told- og Skatteregion<br />

Hilmar Finsens Gade 18<br />

DK - 6400 Sønderborg<br />

Tel.: (+45) 74 12 73 00<br />

Fax: (+45) 74 42 28 09<br />

E-Mail: Soenderborg@toldskat.dk<br />

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />

Dänemark wendet zwei verschiedene Verfahren für die MwSt-Registrierung<br />

<strong>ausländischer</strong> Unternehmen an.<br />

Außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark<br />

ansässigen Vertreter registrieren lassen. Bei diesem Verfahren wird dasselbe Formular<br />

wie für dänische Unternehmen verwendet: Formblatt Nr. 49.005, das unter “Virksomhed<br />

- blanketter” auf der Website www.toldskat.dk abzurufen ist. Nach der Registrierung<br />

erhält der <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e entsprechende Bestätigung.<br />

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