Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />
4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />
Ob <strong>ein</strong>e Registrierung für MwSt-Zwecke erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit<br />
des Unternehmens ab. Die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen unterliegt<br />
grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Seit dem 1.7.2002 liegt die Umsatzschwelle für die<br />
MwSt-Registrierung bei 50 000 DKK (6 667 EUR) jährlich.<br />
5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />
Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />
<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />
registrieren lassen?<br />
Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Gegenstände liefern und Dienstleistungen<br />
erbringen und nicht gemäß § 13 des MwSt-Gesetzes von der MwSt befreit sind, zur<br />
MwSt-Registrierung verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für grenz<strong>über</strong>schreitende<br />
Umsätze, bei denen die MwSt vom Käufer zu entrichten ist (Umkehrung de<br />
Steuerschuldnerschaft). Welche Umsätze dies betrifft, ist in § 46 des MwSt-Gesetztes<br />
festgelegt.<br />
6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />
Fax, E-Mail)?<br />
Für die MwSt-Registrierung <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> ist die regionale Zoll- und<br />
Steuerbehörde von Sønderborg zuständig. Außerhalb der EU ansässige <strong>Unternehmer</strong><br />
müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren lassen.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die in der EU ansässig sind, können <strong>sich</strong> direkt mit ihrem<br />
<strong>Wo</strong>hnsitz registrieren lassen. Entsprechende Auskünfte erteilt:<br />
Told- og Skatteregion<br />
Hilmar Finsens Gade 18<br />
DK - 6400 Sønderborg<br />
Tel.: (+45) 74 12 73 00<br />
Fax: (+45) 74 42 28 09<br />
E-Mail: Soenderborg@toldskat.dk<br />
7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />
(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />
Dänemark wendet zwei verschiedene Verfahren für die MwSt-Registrierung<br />
<strong>ausländischer</strong> Unternehmen an.<br />
Außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark<br />
ansässigen Vertreter registrieren lassen. Bei diesem Verfahren wird dasselbe Formular<br />
wie für dänische Unternehmen verwendet: Formblatt Nr. 49.005, das unter “Virksomhed<br />
- blanketter” auf der Website www.toldskat.dk abzurufen ist. Nach der Registrierung<br />
erhält der <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e entsprechende Bestätigung.<br />
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