Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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esitzt, um s<strong>ein</strong>e Pflichten als Vertreter gemäß dem finnischen MwSt-Gesetz<br />
wahrzunehmen.<br />
Hat der ausländische <strong>Unternehmer</strong> das Registrierungsformular selbst unterzeichnet, sollte<br />
<strong>ein</strong>e Erklärung des Steuervertreters beigefügt werden, in der er <strong>sich</strong> verpflichtet, die<br />
Vertretung zu <strong>über</strong>nehmen.<br />
12. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Der Steuervertreter muss von der regionalen Steuerbehörde zugelassen werden. Er muss<br />
<strong>über</strong> ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben<br />
<strong>ein</strong>es Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen Steuervertreter im<br />
Register des finnischen Patent- und Registrierungsamts <strong>ein</strong>getragen werden.<br />
Ein Steuervertreter ist dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die <strong>sich</strong><br />
aus der Steuerschuld <strong>ein</strong>es Ausländers ergeben, erfüllt werden. Er muss imstande s<strong>ein</strong>,<br />
die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Er ist<br />
verpflichtet, <strong>über</strong> die Geschäftstätigkeit des ausländischen <strong>Unternehmer</strong>s, die die<br />
Grundlage für die Ermittlung der Steuerschuld bilden, Buch zu führen und die<br />
Unterlagen nach Ende des jeweiligen Rechnungszeitraums mindestens fünf weitere Jahre<br />
aufzubewahren. Ausländische Steuerpflichtige tragen selbst die Verantwortung dafür,<br />
dass die erforderlichen Erklärungen <strong>ein</strong>gereicht werden. Diese Verpflichtung gilt<br />
entsprechend auch für die Vertreter <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger. Jedoch sind die<br />
Steuervertreter nicht für die Entrichtung der Steuern, die ausländische Parteien schulden,<br />
verantwortlich.<br />
Ein Steuervertreter muss außerdem Beamten der regionalen Steuerbehörde und der<br />
nationalen Steuerverwaltung auf deren Ersuchen Ein<strong>sich</strong>t in die Bücher gewähren.<br />
13. Was geschieht, wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> es versäumt, in Ihrem<br />
Land <strong>ein</strong>en Steuervertreter zu bestellen?<br />
Der ausländische <strong>Unternehmer</strong> wird nicht in das MwSt-Register <strong>ein</strong>getragen.<br />
14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
Die regionale Steuerbehörde <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft verlangen. In der Praxis kommt<br />
dies jedoch nur selten vor.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN<br />
EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />
Ja.<br />
16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />
Wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger ohne feste Niederlassung in Finnland die<br />
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vermeiden möchte, <strong>kann</strong> er durch <strong>ein</strong>en<br />
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