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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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esitzt, um s<strong>ein</strong>e Pflichten als Vertreter gemäß dem finnischen MwSt-Gesetz<br />

wahrzunehmen.<br />

Hat der ausländische <strong>Unternehmer</strong> das Registrierungsformular selbst unterzeichnet, sollte<br />

<strong>ein</strong>e Erklärung des Steuervertreters beigefügt werden, in der er <strong>sich</strong> verpflichtet, die<br />

Vertretung zu <strong>über</strong>nehmen.<br />

12. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />

Der Steuervertreter muss von der regionalen Steuerbehörde zugelassen werden. Er muss<br />

<strong>über</strong> ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben<br />

<strong>ein</strong>es Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen Steuervertreter im<br />

Register des finnischen Patent- und Registrierungsamts <strong>ein</strong>getragen werden.<br />

Ein Steuervertreter ist dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die <strong>sich</strong><br />

aus der Steuerschuld <strong>ein</strong>es Ausländers ergeben, erfüllt werden. Er muss imstande s<strong>ein</strong>,<br />

die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Er ist<br />

verpflichtet, <strong>über</strong> die Geschäftstätigkeit des ausländischen <strong>Unternehmer</strong>s, die die<br />

Grundlage für die Ermittlung der Steuerschuld bilden, Buch zu führen und die<br />

Unterlagen nach Ende des jeweiligen Rechnungszeitraums mindestens fünf weitere Jahre<br />

aufzubewahren. Ausländische Steuerpflichtige tragen selbst die Verantwortung dafür,<br />

dass die erforderlichen Erklärungen <strong>ein</strong>gereicht werden. Diese Verpflichtung gilt<br />

entsprechend auch für die Vertreter <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger. Jedoch sind die<br />

Steuervertreter nicht für die Entrichtung der Steuern, die ausländische Parteien schulden,<br />

verantwortlich.<br />

Ein Steuervertreter muss außerdem Beamten der regionalen Steuerbehörde und der<br />

nationalen Steuerverwaltung auf deren Ersuchen Ein<strong>sich</strong>t in die Bücher gewähren.<br />

13. Was geschieht, wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> es versäumt, in Ihrem<br />

Land <strong>ein</strong>en Steuervertreter zu bestellen?<br />

Der ausländische <strong>Unternehmer</strong> wird nicht in das MwSt-Register <strong>ein</strong>getragen.<br />

14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Die regionale Steuerbehörde <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft verlangen. In der Praxis kommt<br />

dies jedoch nur selten vor.<br />

BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN<br />

EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

Ja.<br />

16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />

Wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger ohne feste Niederlassung in Finnland die<br />

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vermeiden möchte, <strong>kann</strong> er durch <strong>ein</strong>en<br />

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