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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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• Innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe im Sinne von Artikel 28b Teil A Absatz 1 der<br />

Sechsten MwSt-Richtlinie in luxemburgischem Gebiet unter den in Artikel 28c Teil E<br />

Absatz 3 der Sechsten MwSt-Richtlinie genannten Voraussetzungen<br />

(Dreiecksgeschäfte).<br />

In den vorstehend genannten Fällen können ausländische <strong>Unternehmer</strong> k<strong>ein</strong>e MwSt-<br />

Registrierung in Luxemburg beantragen.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)?<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> beantragen die MwSt-Registrierung bei der in der Antwort<br />

auf Frage 1 genannten Stelle.<br />

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />

Jede natürliche oder juristische Person, die <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer beantragt, muss zunächst<br />

im luxemburgischen Register für natürliche und juristische Personen <strong>ein</strong>getragen s<strong>ein</strong>.<br />

Dazu hat die betreffende Person <strong>ein</strong>e Erklärung ("déclaration initiale") auf dem dafür<br />

vorgesehenen Formular (für natürliche bzw. für juristische Personen) abzugeben, das<br />

<strong>über</strong> die oben genannte Website der Steuerverwaltung abgerufen werden <strong>kann</strong>. Das<br />

ausgefüllte Formular ist an die in der Antwort auf Frage 1 genannte Stelle zu senden.<br />

Natürliche Personen müssen der Erklärung <strong>ein</strong>e Photokopie ihres ausländischen Passes<br />

beifügen, juristische Personen <strong>ein</strong> Exemplar ihres Gesellschaftsstatuts.<br />

Der Steuerpflichtige erhält <strong>ein</strong>e MwSt-Kennnummer, die er bei Kontakten mit der<br />

Verwaltung anzugeben hat. Außerdem erhält er <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer zugeteilt, die bei<br />

allen innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.<br />

Vor der Aufnahme <strong>ein</strong>er gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit in Luxemburg<br />

muss der betreffende Wirtschaftsbeteiligte <strong>über</strong> die erforderliche<br />

Niederlassungsgenehmigung verfügen und im Handelsregister <strong>ein</strong>getragen s<strong>ein</strong>. Die<br />

zuständigen Stellen sind:<br />

Niederlassungsgenehmigung<br />

Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement<br />

6, Avenue Emile Reuter<br />

B.P. 535<br />

L-2420 Luxembourg<br />

Telefon (Zentrale): (+352) 478-1<br />

Infotelefon: (+352) 478-4711, -4715, -4716, -4718<br />

Fax: (+352) 478-4740<br />

Eintragung ins Handelsregister<br />

• Bei Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Gerichtsbezirk Luxemburg:<br />

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