Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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• Innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe im Sinne von Artikel 28b Teil A Absatz 1 der<br />
Sechsten MwSt-Richtlinie in luxemburgischem Gebiet unter den in Artikel 28c Teil E<br />
Absatz 3 der Sechsten MwSt-Richtlinie genannten Voraussetzungen<br />
(Dreiecksgeschäfte).<br />
In den vorstehend genannten Fällen können ausländische <strong>Unternehmer</strong> k<strong>ein</strong>e MwSt-<br />
Registrierung in Luxemburg beantragen.<br />
6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />
Fax, E-Mail)?<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong> beantragen die MwSt-Registrierung bei der in der Antwort<br />
auf Frage 1 genannten Stelle.<br />
7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />
(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />
Jede natürliche oder juristische Person, die <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer beantragt, muss zunächst<br />
im luxemburgischen Register für natürliche und juristische Personen <strong>ein</strong>getragen s<strong>ein</strong>.<br />
Dazu hat die betreffende Person <strong>ein</strong>e Erklärung ("déclaration initiale") auf dem dafür<br />
vorgesehenen Formular (für natürliche bzw. für juristische Personen) abzugeben, das<br />
<strong>über</strong> die oben genannte Website der Steuerverwaltung abgerufen werden <strong>kann</strong>. Das<br />
ausgefüllte Formular ist an die in der Antwort auf Frage 1 genannte Stelle zu senden.<br />
Natürliche Personen müssen der Erklärung <strong>ein</strong>e Photokopie ihres ausländischen Passes<br />
beifügen, juristische Personen <strong>ein</strong> Exemplar ihres Gesellschaftsstatuts.<br />
Der Steuerpflichtige erhält <strong>ein</strong>e MwSt-Kennnummer, die er bei Kontakten mit der<br />
Verwaltung anzugeben hat. Außerdem erhält er <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer zugeteilt, die bei<br />
allen innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.<br />
Vor der Aufnahme <strong>ein</strong>er gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit in Luxemburg<br />
muss der betreffende Wirtschaftsbeteiligte <strong>über</strong> die erforderliche<br />
Niederlassungsgenehmigung verfügen und im Handelsregister <strong>ein</strong>getragen s<strong>ein</strong>. Die<br />
zuständigen Stellen sind:<br />
Niederlassungsgenehmigung<br />
Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement<br />
6, Avenue Emile Reuter<br />
B.P. 535<br />
L-2420 Luxembourg<br />
Telefon (Zentrale): (+352) 478-1<br />
Infotelefon: (+352) 478-4711, -4715, -4716, -4718<br />
Fax: (+352) 478-4740<br />
Eintragung ins Handelsregister<br />
• Bei Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Gerichtsbezirk Luxemburg:<br />
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