Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Der <strong>Unternehmer</strong> muss außerdem für jedes Kalenderjahr <strong>ein</strong>e konsolidierte<br />
Mehrwertsteuererklärung abgeben.<br />
23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />
Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />
welche?<br />
Am 1. Januar 2003 wurden fakultative MwSt-Erstattungsregelungen für Unternehmen mit<br />
<strong>ein</strong>er Buchführung erster Kategorie <strong>ein</strong>geführt, die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätze<br />
tätigen.<br />
Diese Unternehmen mit <strong>ein</strong>er Buchführung erster Kategorie können auf die Einreichung<br />
periodischer MwSt-Erklärungen verzichten, wenn sie dem zuständigen Finanzamt im Laufe<br />
des Januar <strong>ein</strong>e entsprechende Erklärung vorlegen.<br />
In diesem Fall leistet der Steuerpflichtige während des Steuerzeitraums Vorauszahlungen in<br />
Höhe der im Vorjahreszeitraum gezahlten Steuern zuzüglich <strong>ein</strong>em Aufschlag von 10%.<br />
Die tatsächlich zu zahlende Steuerschuld wird anhand der Mehrwertsteuererklärung für das<br />
betreffende Jahr ermittelt.<br />
Ergeben <strong>sich</strong> Unterschiedsbeträge bei der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die aus der<br />
MwSt-Erklärung er<strong>sich</strong>tliche tatsächliche Steuerschuld so<br />
a) werden zuviel geleistete Vorauszahlungen erstattet bzw.<br />
a) müssen bei zu geringen Vorauszahlungen die ausstehenden Beträge - ohne Bußgeld -<br />
nachgezahlt werden.<br />
24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />
wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />
nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />
Es gibt <strong>ein</strong>e Reihe von Sonderregelungen für:<br />
(a) Kl<strong>ein</strong>unternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind oder <strong>ein</strong>e<br />
Buchführung erster Kategorie haben und deren Steuerschuld durch<br />
Schätzung des Umsatzes (Umwandlung der Käufe in Verkäufe) ermittelt<br />
wird;<br />
(b) Tabakwaren, die der Quellenbesteuerung unterliegen, in Abhängigkeit von<br />
der verkauften Menge;<br />
(c) Taxiunternehmer, für die die geschuldete Steuer als Jahresbetrag pro<br />
Fahrzeug in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl des Bezirks, in dem<br />
das Fahrzeug genutzt wird, ermittelt wird;<br />
(d) kl<strong>ein</strong>e Fischereiunternehmen, für die die geschuldete Steuer als<br />
Jahresbetrag pro Boot in Abhängigkeit von s<strong>ein</strong>er Länge ermittelt wird.<br />
ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN<br />
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