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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Der <strong>Unternehmer</strong> muss außerdem für jedes Kalenderjahr <strong>ein</strong>e konsolidierte<br />

Mehrwertsteuererklärung abgeben.<br />

23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />

Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />

welche?<br />

Am 1. Januar 2003 wurden fakultative MwSt-Erstattungsregelungen für Unternehmen mit<br />

<strong>ein</strong>er Buchführung erster Kategorie <strong>ein</strong>geführt, die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätze<br />

tätigen.<br />

Diese Unternehmen mit <strong>ein</strong>er Buchführung erster Kategorie können auf die Einreichung<br />

periodischer MwSt-Erklärungen verzichten, wenn sie dem zuständigen Finanzamt im Laufe<br />

des Januar <strong>ein</strong>e entsprechende Erklärung vorlegen.<br />

In diesem Fall leistet der Steuerpflichtige während des Steuerzeitraums Vorauszahlungen in<br />

Höhe der im Vorjahreszeitraum gezahlten Steuern zuzüglich <strong>ein</strong>em Aufschlag von 10%.<br />

Die tatsächlich zu zahlende Steuerschuld wird anhand der Mehrwertsteuererklärung für das<br />

betreffende Jahr ermittelt.<br />

Ergeben <strong>sich</strong> Unterschiedsbeträge bei der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die aus der<br />

MwSt-Erklärung er<strong>sich</strong>tliche tatsächliche Steuerschuld so<br />

a) werden zuviel geleistete Vorauszahlungen erstattet bzw.<br />

a) müssen bei zu geringen Vorauszahlungen die ausstehenden Beträge - ohne Bußgeld -<br />

nachgezahlt werden.<br />

24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />

wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />

nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />

Es gibt <strong>ein</strong>e Reihe von Sonderregelungen für:<br />

(a) Kl<strong>ein</strong>unternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind oder <strong>ein</strong>e<br />

Buchführung erster Kategorie haben und deren Steuerschuld durch<br />

Schätzung des Umsatzes (Umwandlung der Käufe in Verkäufe) ermittelt<br />

wird;<br />

(b) Tabakwaren, die der Quellenbesteuerung unterliegen, in Abhängigkeit von<br />

der verkauften Menge;<br />

(c) Taxiunternehmer, für die die geschuldete Steuer als Jahresbetrag pro<br />

Fahrzeug in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl des Bezirks, in dem<br />

das Fahrzeug genutzt wird, ermittelt wird;<br />

(d) kl<strong>ein</strong>e Fischereiunternehmen, für die die geschuldete Steuer als<br />

Jahresbetrag pro Boot in Abhängigkeit von s<strong>ein</strong>er Länge ermittelt wird.<br />

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN<br />

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