14.03.2013 Aufrufe

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />

MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />

28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />

Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind dabei zu beachten?<br />

Seit dem 1. Januar 2002 ist <strong>ein</strong>e elektronische Abrechnung zulässig. Sie muss neben den<br />

geforderten Angaben (siehe Frage 19) <strong>ein</strong>e qualifizierte elektronische Signatur mit<br />

Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes enthalten. Sofern alle<br />

Voraussetzungen erfüllt sind, ist die elektronische Abrechnung <strong>ein</strong>er Rechnung<br />

gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass unter den weiteren Voraussetzungen der<br />

Vorsteuerabzug aus elektronischen Abrechnungen grundsätzlich möglich ist.<br />

29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, wie, und unter Einsatz welcher Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e<br />

entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Sowohl Umsatzsteuer-Voranmeldungen als auch Umsatzsteuererklärungen für das<br />

Kalenderjahr können auf elektronischem Wege abgegeben werden.<br />

Grundlage für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die<br />

Steueranmeldungs-Daten<strong>über</strong>mittlungs-Verordnung (StADÜV). Danach können<br />

Steueranmeldungen auch auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Magnetband-<br />

Kassetten) oder <strong>über</strong> Datenfern<strong>über</strong>tragung (durch <strong>ein</strong> genormte FTP-Übertragung)<br />

<strong>über</strong>mittelt werden. Die Teilnahme des <strong>Unternehmer</strong>s an diesem Verfahren ist von der<br />

Erfüllung der folgenden Voraussetzungen abhängig:<br />

• Das jeweils <strong>ein</strong>gesetzte Datenverarbeitungsprogramm muss von der zuständigen Stelle<br />

genehmigt worden s<strong>ein</strong>,<br />

• dem Datenlieferer muss <strong>ein</strong>e Zulassung erteilt worden s<strong>ein</strong>,<br />

• der <strong>Unternehmer</strong> muss die Teilnahme erklärt haben.<br />

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen und sofern alle Daten der Steueranmeldung<br />

mängelfrei <strong>über</strong>mittelt worden sind, steht die Übermittlung von Daten der Abgabe <strong>ein</strong>er<br />

Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gleich. Der Zugang der<br />

<strong>über</strong>mittelten Daten bei der annehmenden Stelle hat hin<strong>sich</strong>tlich der Abgabefristen die<br />

gleiche Wirkung wie der Zugang der Steueranmeldung auf Papier beim Finanzamt.<br />

Die Genehmigung und die Zulassung sind gesondert bei dem zuständigen Finanzamt<br />

nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen. Sie werden durch schriftlichen<br />

Verwaltungsakt erteilt oder abgelehnt. Die Teilnahmeerklärung hat der <strong>Unternehmer</strong><br />

nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem für ihn zuständigen Finanzamt<br />

abzugeben.<br />

Nimmt <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> am Daten<strong>über</strong>mittlungsverfahren nach der StADÜV teil, bleibt<br />

es zulässig, <strong>ein</strong>zelne Steueranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck<br />

abzugeben. Auch <strong>ein</strong>e berichtigte Steueranmeldung <strong>kann</strong> entweder durch<br />

Datenfern<strong>über</strong>tragung oder auf Datenträger <strong>über</strong>mittelt oder nach amtlich<br />

vorgeschriebenem Vordruck abgegeben werden.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!