Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
landwirtschaftliche Tätigkeit oder <strong>ein</strong>en freien Beruf ausübt, ist verpflichtet, bei<br />
Verkäufen an <strong>ein</strong>en anderen <strong>Unternehmer</strong> Rechnungen zu erstellen und aufzubewahren.<br />
Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für Firmenkonsortien, für den Staat, alle<br />
anderen juristischen Personen mit Ausnahme von Personengesellschaften, Ausschüsse<br />
und Personenver<strong>ein</strong>igungen ohne Gewinnerzielungsab<strong>sich</strong>t, ausländische Missionen und<br />
internationale Organisationen.<br />
In welchen Fällen?<br />
In folgenden Fällen muss <strong>ein</strong>e Rechnung erstellt werden:<br />
(1) beim Verkauf von Gegenständen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter<br />
oder für die Abtretung von Einfuhrrechten und für die Erbringung von<br />
Dienstleistungen zwischen <strong>Unternehmer</strong>n;<br />
(2) wenn der <strong>Unternehmer</strong> Subventionen, Finanzhilfen, Entschädigungen,<br />
Erstattungen von indirekten Steuern, Zöllen und Zinsen sowie Beiträge und<br />
sonstige Einkünfte ver<strong>ein</strong>nahmt und Gutschriften erhält, sofern dies schriftlich<br />
bestätigt wird;<br />
(3) beim Verkauf von Gegenständen Dritter durch <strong>ein</strong>en Vertreter sowie bei<br />
Leistungen im Rahmen <strong>ein</strong>es Werkvertrages;<br />
(4) bei Abzügen und Gutschriften, wenn diese in k<strong>ein</strong>er anderen Rechnung<br />
aufsch<strong>ein</strong>en;<br />
(5) in Ausnahmefällen durch den Käufer, wenn<br />
– der zur Rechnungstellung verpflichtete Verkäufer die Rechnung verweigert;<br />
– der Verkäufer Landwirt ist, der der MwSt-Sonderregelung unterliegt und daher<br />
nicht zur Ausstellung <strong>ein</strong>er Rechnung verpflichtet ist.<br />
Innerhalb welcher Frist ist die Rechnung nach dem Verkauf von Gegenständen<br />
oder nach der Erbringung von Dienstleistungen auszustellen?<br />
In zwei Fällen ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung vorgeschrieben:<br />
(1) Bei der Lieferung von Gegenständen wird die Rechnung zum Zeitpunkt der<br />
Lieferung bzw. der Absendung der Gegenstände an den Abnehmer ausgestellt.<br />
Die Rechnung <strong>kann</strong> bis zu <strong>ein</strong>en Monat später ausgestellt werden, jedoch stets<br />
innerhalb des betreffenden Steuerjahres, sofern für die Beförderung <strong>ein</strong>e<br />
Versandbesch<strong>ein</strong>igung ausgestellt wurde.<br />
(2) Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird die Rechnung bei Beendigung der<br />
Dienstleistung ausgestellt.<br />
Es gibt folgende Sonderfälle:<br />
(a) bei <strong>ein</strong>er Erbringung <strong>ein</strong>er Dienstleistung von langer Dauer wird die<br />
Rechnung <strong>über</strong> den jeweils erbrachten Teil der Dienstleistung ausgestellt,<br />
wenn das betreffende Entgelt gezahlt wird;<br />
47