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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Editions de l'Imprimerie St-Paul<br />

2, rue Christophe Plantin<br />

L - 2988 Luxembourg<br />

Tel.: (+352) 49 93 1<br />

Die genannte Ausgabe enthält auch <strong>ein</strong>e offiziöse deutschsprachige Fassung der<br />

Vorschriften.<br />

MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />

4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, die im Gebiet<br />

des Großherzogtums Luxemburg zu besteuern sind und für die sie die Steuer schulden,<br />

müssen <strong>sich</strong> für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Dies ist insbesondere bei folgenden<br />

Umsätzen der Fall:<br />

– entgeltliche Lieferungen von Gegenständen <strong>ein</strong>schließlich solcher, die Gegenstand<br />

<strong>ein</strong>er Installation oder <strong>ein</strong>er Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung<br />

mit oder ohne Inbetriebsetzungsprüfung sind, sowie die Erbringung von<br />

Dienstleistungen gegen Entgelt;<br />

– entgeltliche innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe von Gegenständen;<br />

– Einfuhr von Gegenständen;<br />

– Lieferungen im Rahmen des Versandhandels, wenn der Ort der Lieferung als in<br />

Luxemburg gelegen gilt (d.h. wenn der Schwellenwert von 100 000 EUR<br />

<strong>über</strong>schritten wird oder wenn der Lieferer für die Besteuerung in Luxemburg optiert).<br />

In folgenden Fällen ist k<strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich:<br />

– Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen<br />

der Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt und für die<br />

sie grundsätzlich die MwSt schulden, wenn die betreffenden Umsätze von der MwSt<br />

befreit sind, ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug zu eröffnen.<br />

– Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen<br />

der Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt, für die sie<br />

jedoch nicht die MwSt schulden.<br />

– Ausländische <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung in Luxemburg, die ihre<br />

wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich außerhalb von Luxemburg ausüben.<br />

5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />

Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />

<strong>ein</strong> ausländische <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />

registrieren lassen?<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen der<br />

Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt, für die sie jedoch<br />

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