Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Editions de l'Imprimerie St-Paul<br />
2, rue Christophe Plantin<br />
L - 2988 Luxembourg<br />
Tel.: (+352) 49 93 1<br />
Die genannte Ausgabe enthält auch <strong>ein</strong>e offiziöse deutschsprachige Fassung der<br />
Vorschriften.<br />
MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />
4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, die im Gebiet<br />
des Großherzogtums Luxemburg zu besteuern sind und für die sie die Steuer schulden,<br />
müssen <strong>sich</strong> für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Dies ist insbesondere bei folgenden<br />
Umsätzen der Fall:<br />
– entgeltliche Lieferungen von Gegenständen <strong>ein</strong>schließlich solcher, die Gegenstand<br />
<strong>ein</strong>er Installation oder <strong>ein</strong>er Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung<br />
mit oder ohne Inbetriebsetzungsprüfung sind, sowie die Erbringung von<br />
Dienstleistungen gegen Entgelt;<br />
– entgeltliche innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe von Gegenständen;<br />
– Einfuhr von Gegenständen;<br />
– Lieferungen im Rahmen des Versandhandels, wenn der Ort der Lieferung als in<br />
Luxemburg gelegen gilt (d.h. wenn der Schwellenwert von 100 000 EUR<br />
<strong>über</strong>schritten wird oder wenn der Lieferer für die Besteuerung in Luxemburg optiert).<br />
In folgenden Fällen ist k<strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich:<br />
– Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen<br />
der Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt und für die<br />
sie grundsätzlich die MwSt schulden, wenn die betreffenden Umsätze von der MwSt<br />
befreit sind, ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug zu eröffnen.<br />
– Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen<br />
der Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt, für die sie<br />
jedoch nicht die MwSt schulden.<br />
– Ausländische <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung in Luxemburg, die ihre<br />
wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich außerhalb von Luxemburg ausüben.<br />
5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />
Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />
<strong>ein</strong> ausländische <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />
registrieren lassen?<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, bei denen der<br />
Ort der Besteuerung als im Großherzogtum Luxemburg gelegen gilt, für die sie jedoch<br />
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