Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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www.lagrummet.gov.se<br />
4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />
Anträge auf MwSt-Registrierung sind spätestens zwei <strong>Wo</strong>chen vor Beginn der<br />
Unternehmenstätigkei unter Verwendung <strong>ein</strong>es speziellen, bei den Steuerbehörden<br />
erhältlichen Vordrucks bei der Steuerbehörde zu stellen, die für den Niederlassungsort<br />
zuständig ist. Nach der Registrierung erhält der <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e entsprechende<br />
Bestätigung, in der die Mwst-Nummer und der Erklärungszeitraum usw. angegeben sind.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die in Schweden <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e Tochtergesellschaft <strong>ein</strong>e<br />
steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, müssen <strong>sich</strong> wie schwedische <strong>Unternehmer</strong> bei der für<br />
den Niederlassungsort der Tochtergesellschaft zuständigen Steuerbehörde registrieren<br />
lassen.<br />
Besitzt der ausländische <strong>Unternehmer</strong> k<strong>ein</strong>e Tochtergesellschaft in Schweden, betreibt<br />
s<strong>ein</strong>e Tätigkeit aber von <strong>ein</strong>er festen Niederlassung in Schweden aus (z. B. <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e<br />
Zweigniederlassung), so muss er <strong>sich</strong> bei der Steuerbehörde für den Bezirk Stockholm<br />
registrieren lassen. Gleiches gilt für <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung in Schweden.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong> aus Ländern, mit denen Schweden k<strong>ein</strong><br />
Rechtshilfeabkommen für die Steuerbeitreibung und den Austausch von Informationen<br />
im Steuerbereich abgeschlossen hat, müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Vertreter registrieren lassen.<br />
Dabei <strong>kann</strong> es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong>e Person mit festem <strong>Wo</strong>hnsitz in Schweden oder <strong>ein</strong><br />
Unternehmen mit fester Niederlassung oder <strong>ein</strong>er auf Dauer angelegten<br />
Geschäftstätigkeit in Schweden handeln. Der Vertreter muss von der Steuerbehörde<br />
zugelassen werden.<br />
MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />
5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />
Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />
<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />
registrieren lassen?<br />
Seit 1. Juli 2002 gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wenn <strong>ein</strong> schwedischer<br />
<strong>Unternehmer</strong> in Schweden Gegenstände von <strong>ein</strong>em ausländischen <strong>Unternehmer</strong> erwirbt,<br />
der in Schweden nicht für MwSt-Zwecke registriert ist. In diesen Fällen schuldet der<br />
Käufer die MwSt für die bewirkte Lieferung. Obwohl der ausländische <strong>Unternehmer</strong> also<br />
nicht Steuerschuldner ist, muss er in Schweden registriert s<strong>ein</strong> und die bewirkte<br />
Lieferung in s<strong>ein</strong>en vierteljährlichen Aufstellungen verzeichnen, um <strong>ein</strong>e Besteuerung in<br />
s<strong>ein</strong>em Herkunftsland zu vermeiden.<br />
Auch wenn die Steuerschuldnerschaft beim Käufer liegt, <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong><br />
<strong>Unternehmer</strong> freiwillig in Schweden für MwSt-Zwecke registrieren lassen.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die folgende Dienstleistungen gewerblich für Unternehmen<br />
in Schweden erbringen, sind nicht zur MwSt-Registrierung verpflichtet:<br />
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