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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Orten außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft, versandt oder befördert<br />

wurden, und für die die Steuer im vorangehenden Kalenderquartal angefallen ist.<br />

Unter bestimmten Bedingungen ist diese Aufstellung nur jährlich <strong>ein</strong>zureichen.<br />

26. Sind <strong>über</strong> die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten<br />

Angaben hinaus weitere Angaben zu machen?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />

im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />

welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />

Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne MwSt <strong>über</strong> 45 000 EUR, aber höchstens<br />

112 000 EUR beträgt und bei denen der Gesamtbetrag ohne MwSt der Lieferungen von<br />

Gegenständen, die von ihnen selbst oder für ihre Rechnung oder vom Erwerber oder für<br />

dessen Rechnung nach Orten außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft,<br />

versandt oder befördert wurden, 15 000 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet und die k<strong>ein</strong>e<br />

innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen von neuen Fahrzeugen getätigt haben, können die<br />

Zusammenfassende Meldung bis zum 15. <strong>ein</strong>es jeden Kalenderjahrs <strong>ein</strong>reichen. Hat <strong>ein</strong><br />

Steuerpflichtiger s<strong>ein</strong>e wirtschaftliche Tätigkeit <strong>ein</strong>gestellt, so hat er die<br />

Zusammenfassende Meldung jedoch bis zum 15. Tag des auf das Kalenderquartal der<br />

Betriebs<strong>ein</strong>stellung folgenden Quartals <strong>ein</strong>zureichen.<br />

Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne MwSt höchstens 45 000 EUR beträgt und bei<br />

denen der Gesamtbetrag ohne MwSt der Lieferungen von Gegenständen, die von ihnen<br />

selbst oder für ihre Rechnung oder vom Erwerber oder für dessen Rechnung nach Orten<br />

außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft, versandt oder befördert<br />

wurden, 15 000 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet und die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Lieferungen von neuen Fahrzeugen getätigt haben, können bis zum 15. Tag <strong>ein</strong>es jeden<br />

Kalenderjahrs <strong>ein</strong>e ver<strong>ein</strong>fachte Aufstellung <strong>ein</strong>reichen. Hat <strong>ein</strong> Steuerpflichtiger s<strong>ein</strong>e<br />

wirtschaftliche Tätigkeit <strong>ein</strong>gestellt, so hat er die Zusammenfassende Meldung jedoch bis<br />

zum 15. Tag des auf das Kalenderquartal der Betriebs<strong>ein</strong>stellung folgenden Quartals<br />

<strong>ein</strong>zureichen.<br />

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />

MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />

28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />

Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />

Elektronische Rechnungen sind nicht zulässig.<br />

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