Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Orten außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft, versandt oder befördert<br />
wurden, und für die die Steuer im vorangehenden Kalenderquartal angefallen ist.<br />
Unter bestimmten Bedingungen ist diese Aufstellung nur jährlich <strong>ein</strong>zureichen.<br />
26. Sind <strong>über</strong> die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten<br />
Angaben hinaus weitere Angaben zu machen?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />
im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />
welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />
Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne MwSt <strong>über</strong> 45 000 EUR, aber höchstens<br />
112 000 EUR beträgt und bei denen der Gesamtbetrag ohne MwSt der Lieferungen von<br />
Gegenständen, die von ihnen selbst oder für ihre Rechnung oder vom Erwerber oder für<br />
dessen Rechnung nach Orten außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft,<br />
versandt oder befördert wurden, 15 000 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet und die k<strong>ein</strong>e<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen von neuen Fahrzeugen getätigt haben, können die<br />
Zusammenfassende Meldung bis zum 15. <strong>ein</strong>es jeden Kalenderjahrs <strong>ein</strong>reichen. Hat <strong>ein</strong><br />
Steuerpflichtiger s<strong>ein</strong>e wirtschaftliche Tätigkeit <strong>ein</strong>gestellt, so hat er die<br />
Zusammenfassende Meldung jedoch bis zum 15. Tag des auf das Kalenderquartal der<br />
Betriebs<strong>ein</strong>stellung folgenden Quartals <strong>ein</strong>zureichen.<br />
Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne MwSt höchstens 45 000 EUR beträgt und bei<br />
denen der Gesamtbetrag ohne MwSt der Lieferungen von Gegenständen, die von ihnen<br />
selbst oder für ihre Rechnung oder vom Erwerber oder für dessen Rechnung nach Orten<br />
außerhalb Luxemburgs, aber innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft, versandt oder befördert<br />
wurden, 15 000 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet und die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Lieferungen von neuen Fahrzeugen getätigt haben, können bis zum 15. Tag <strong>ein</strong>es jeden<br />
Kalenderjahrs <strong>ein</strong>e ver<strong>ein</strong>fachte Aufstellung <strong>ein</strong>reichen. Hat <strong>ein</strong> Steuerpflichtiger s<strong>ein</strong>e<br />
wirtschaftliche Tätigkeit <strong>ein</strong>gestellt, so hat er die Zusammenfassende Meldung jedoch bis<br />
zum 15. Tag des auf das Kalenderquartal der Betriebs<strong>ein</strong>stellung folgenden Quartals<br />
<strong>ein</strong>zureichen.<br />
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />
MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />
28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />
Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />
Elektronische Rechnungen sind nicht zulässig.<br />
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