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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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• Internationale Über<strong>ein</strong>kommen<br />

• Rulings<br />

• Entscheidungen<br />

3. <strong>Wo</strong> sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften <strong>über</strong> die MwSt<br />

niedergelegt? In welchen Sprachen?<br />

Siehe Antworten auf Fragen 1 und 2. Außerdem können Informationen bei der zentralen<br />

Steuerverwaltung <strong>ein</strong>geholt werden:<br />

Administration de la fiscalité des entreprises et des revenues<br />

Tour Finances<br />

Boulevard du Jardin Botanique, 50, Bte 61<br />

B-1010 Bruxelles<br />

Tel.: (+32 2) 210 29 11<br />

Fax: (+32 2) 210 26 35<br />

Die Angaben sind in den drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch und<br />

Deutsch) verfügbar.<br />

MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />

4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> müssen in Belgien für MwSt-Zwecke registriert s<strong>ein</strong>, wenn<br />

sie in Belgien Umsätze tätigen, die der belgischen MwSt unterliegen und für die sie in<br />

Belgien Vorsteuer abziehen können und MwSt schulden.<br />

Bei Umsätzen, die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätze sind, gelten jedoch <strong>ein</strong>e Reihe<br />

von Ausnahmeregelungen auf der Grundlage bestimmter Kriterien (z.B. gelegentliche<br />

Umsätze in Belgien, Befreiungen).<br />

5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />

Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />

<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />

registrieren lassen?<br />

In der Regel können <strong>sich</strong> ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die nicht in Belgien niedergelassen<br />

sind und nur Umsätze tätigen, bei denen die MwSt nach belgischem Recht vom<br />

Vertragspartner zu entrichten ist, nicht für MwSt-Zwecke registrieren lassen.<br />

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, und so <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>em ausländischen<br />

<strong>Unternehmer</strong> auf Antrag <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer erteilt werden, wenn<br />

– er als nicht in Belgien niedergelassener Steuerpflichtiger Bauarbeiten oder ähnliche<br />

Umsätze ausführt;<br />

– er als nicht in Belgien, aber in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat niedergelassener<br />

Steuerpflichtiger Umsätze tätigt, deren Bezahlung aufgeschoben werden <strong>kann</strong> (außer<br />

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