Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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• Internationale Über<strong>ein</strong>kommen<br />
• Rulings<br />
• Entscheidungen<br />
3. <strong>Wo</strong> sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften <strong>über</strong> die MwSt<br />
niedergelegt? In welchen Sprachen?<br />
Siehe Antworten auf Fragen 1 und 2. Außerdem können Informationen bei der zentralen<br />
Steuerverwaltung <strong>ein</strong>geholt werden:<br />
Administration de la fiscalité des entreprises et des revenues<br />
Tour Finances<br />
Boulevard du Jardin Botanique, 50, Bte 61<br />
B-1010 Bruxelles<br />
Tel.: (+32 2) 210 29 11<br />
Fax: (+32 2) 210 26 35<br />
Die Angaben sind in den drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch und<br />
Deutsch) verfügbar.<br />
MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER<br />
4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong> müssen in Belgien für MwSt-Zwecke registriert s<strong>ein</strong>, wenn<br />
sie in Belgien Umsätze tätigen, die der belgischen MwSt unterliegen und für die sie in<br />
Belgien Vorsteuer abziehen können und MwSt schulden.<br />
Bei Umsätzen, die k<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätze sind, gelten jedoch <strong>ein</strong>e Reihe<br />
von Ausnahmeregelungen auf der Grundlage bestimmter Kriterien (z.B. gelegentliche<br />
Umsätze in Belgien, Befreiungen).<br />
5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />
Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />
<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />
registrieren lassen?<br />
In der Regel können <strong>sich</strong> ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die nicht in Belgien niedergelassen<br />
sind und nur Umsätze tätigen, bei denen die MwSt nach belgischem Recht vom<br />
Vertragspartner zu entrichten ist, nicht für MwSt-Zwecke registrieren lassen.<br />
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, und so <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>em ausländischen<br />
<strong>Unternehmer</strong> auf Antrag <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer erteilt werden, wenn<br />
– er als nicht in Belgien niedergelassener Steuerpflichtiger Bauarbeiten oder ähnliche<br />
Umsätze ausführt;<br />
– er als nicht in Belgien, aber in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat niedergelassener<br />
Steuerpflichtiger Umsätze tätigt, deren Bezahlung aufgeschoben werden <strong>kann</strong> (außer<br />
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