Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />
Ver<strong>ein</strong>fachung? Wenn ja, welche?<br />
Zur Ver<strong>ein</strong>fachung der Formalitäten ist <strong>ein</strong>e Sonderregelung für "kl<strong>ein</strong>e"<br />
Mehrwertsteuerpflichtige geplant.<br />
33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />
Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />
Die Formulare sind nur in Portugiesisch verfügbar.<br />
VORSTEUERABZUG<br />
34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />
Vorsteuer abgezogen werden?<br />
In folgenden Fällen ist <strong>ein</strong> Vorsteuerabzug ausgeschlossen:<br />
– Erwerb, Herstellung und Einfuhr, Vermietung, Nutzung, Be- oder Verarbeitung und<br />
Reparatur von Personenkraftfahrzeugen, Sportbooten, Helikoptern, Flugzeugen oder<br />
Motorrädern, sofern der Verkauf oder Betrieb dieser Fahrzeuge zur wirtschaftlichen<br />
Tätigkeit des Steuerpflichtigen gehört.<br />
– Erwerb des für Kraftfahrzeuge üblicherweise verwendeten Kraftstoffes (Benzin), mit<br />
Ausnahme von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas (siehe Antwort auf Frage 35).<br />
– Ausgaben für Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen und s<strong>ein</strong>es Personals,<br />
<strong>ein</strong>schließlich Benutzungsgebühren;<br />
– Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke, Tabak und Bewirtung;<br />
– Ausgaben für Freizeit- und Luxusartikel, die aufgrund ihrer Art oder der Höhe des<br />
Betrages nicht unter die üblichen Betriebskosten fallen.<br />
35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> teilweise<br />
Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe?<br />
Beim Erwerb von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas <strong>kann</strong> Vorsteuer in Höhe von<br />
50% abgezogen werden; bei der Verwendung dieser Kraftstoffe für die nachstehend<br />
aufgeführten Fahrzeugarten <strong>kann</strong> die gesamte MwSt abgzogen werden:<br />
– Omnibusse<br />
– Kraftfahrzeuge, die zum öffentlichen Personenverkehr zugelassen sind, mit Ausnahme<br />
von Mietwagen;<br />
– nicht registrierte Fahrzeuge, die mit Dieselkraftstoff, Flüssiggas oder Erdgas betrieben<br />
werden;<br />
– Traktoren, die ausschließlich oder vorwiegend in der Landwirtschaft genutzt werden;<br />
– Lastkraftwagen mit <strong>ein</strong>em Gewicht von <strong>über</strong> 3500 kg.<br />
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