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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />

Ver<strong>ein</strong>fachung? Wenn ja, welche?<br />

Zur Ver<strong>ein</strong>fachung der Formalitäten ist <strong>ein</strong>e Sonderregelung für "kl<strong>ein</strong>e"<br />

Mehrwertsteuerpflichtige geplant.<br />

33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />

Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />

Die Formulare sind nur in Portugiesisch verfügbar.<br />

VORSTEUERABZUG<br />

34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />

Vorsteuer abgezogen werden?<br />

In folgenden Fällen ist <strong>ein</strong> Vorsteuerabzug ausgeschlossen:<br />

– Erwerb, Herstellung und Einfuhr, Vermietung, Nutzung, Be- oder Verarbeitung und<br />

Reparatur von Personenkraftfahrzeugen, Sportbooten, Helikoptern, Flugzeugen oder<br />

Motorrädern, sofern der Verkauf oder Betrieb dieser Fahrzeuge zur wirtschaftlichen<br />

Tätigkeit des Steuerpflichtigen gehört.<br />

– Erwerb des für Kraftfahrzeuge üblicherweise verwendeten Kraftstoffes (Benzin), mit<br />

Ausnahme von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas (siehe Antwort auf Frage 35).<br />

– Ausgaben für Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen und s<strong>ein</strong>es Personals,<br />

<strong>ein</strong>schließlich Benutzungsgebühren;<br />

– Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke, Tabak und Bewirtung;<br />

– Ausgaben für Freizeit- und Luxusartikel, die aufgrund ihrer Art oder der Höhe des<br />

Betrages nicht unter die üblichen Betriebskosten fallen.<br />

35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> teilweise<br />

Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe?<br />

Beim Erwerb von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas <strong>kann</strong> Vorsteuer in Höhe von<br />

50% abgezogen werden; bei der Verwendung dieser Kraftstoffe für die nachstehend<br />

aufgeführten Fahrzeugarten <strong>kann</strong> die gesamte MwSt abgzogen werden:<br />

– Omnibusse<br />

– Kraftfahrzeuge, die zum öffentlichen Personenverkehr zugelassen sind, mit Ausnahme<br />

von Mietwagen;<br />

– nicht registrierte Fahrzeuge, die mit Dieselkraftstoff, Flüssiggas oder Erdgas betrieben<br />

werden;<br />

– Traktoren, die ausschließlich oder vorwiegend in der Landwirtschaft genutzt werden;<br />

– Lastkraftwagen mit <strong>ein</strong>em Gewicht von <strong>über</strong> 3500 kg.<br />

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