Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />
<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
In Kürze wird es möglich s<strong>ein</strong>, MwSt-Erklärungen online <strong>ein</strong>zureichen. Dies betrifft<br />
zunächst die periodischen Erklärungen, später wird es auch möglich s<strong>ein</strong>,<br />
Jahreserklärungen elektronisch <strong>ein</strong>zureichen.<br />
30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />
werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />
Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Es ist bereits möglich, Zusammenfassende Meldungen auf Datenträgern wie etwa<br />
Disketten <strong>ein</strong>zureichen.<br />
In Kürze wird es möglich s<strong>ein</strong>, Zusammenfassende Meldungen auch online <strong>ein</strong>zureichen.<br />
VERWALTUNGSPFLICHTEN<br />
31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />
Für Steuerpflichtige, die im Rahmen ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit<br />
Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen bewirken, gelten<br />
Pauschalregelungen.<br />
Für Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch landoder<br />
forstwirtschaftliche Erzeuger ist die Steuer pauschal festgesetzt auf<br />
(1) 8 % der Steuerbemessungsgrundlage bei<br />
– Gegenständen, die üblicherweise von <strong>ein</strong>em landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt<br />
werden und aus dem Betrieb des Steuerpflichtigen stammen, <strong>ein</strong>schließlich<br />
Gegenständen, die mit betriebsüblichen Mitteln <strong>ein</strong>e erste Bearbeitung erfahren haben;<br />
– Dienstleistungen, die üblicherweise zum Zustandekommen oder zur Vermarktung der<br />
land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung beitragen und die der Steuerpflichtige mit<br />
betriebsüblichen Mitteln erbringt;<br />
– Gegenständen, die der Steuerpflichtige für s<strong>ein</strong>en Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb<br />
benutzt hat, <strong>ein</strong>schließlich Investitionsgütern;<br />
(2) 4 % der Steuerbemessungsgrundlage bei Gegenständen, die üblicherweise von<br />
<strong>ein</strong>em forstwirtschaftlichen Betrieb erzeugt werden und aus dem Betrieb des<br />
Steuerpflichtigen stammen, <strong>ein</strong>schließlich Gegenständen, die mit betriebsüblichen<br />
Mitteln <strong>ein</strong>e erste Bearbeitung erfahren haben, nicht jedoch<br />
Sägewerkserzeugnisse.<br />
Ein land- oder forstwirtschaftlicher Erzeuger <strong>kann</strong> jedoch auf die Pauschalbesteuerung<br />
verzichten und auf die im Rahmen s<strong>ein</strong>er Tätigkeit bewirkten Umsätze die normalen<br />
MwSt-Vorschriften anwenden.<br />
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