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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />

<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

In Kürze wird es möglich s<strong>ein</strong>, MwSt-Erklärungen online <strong>ein</strong>zureichen. Dies betrifft<br />

zunächst die periodischen Erklärungen, später wird es auch möglich s<strong>ein</strong>,<br />

Jahreserklärungen elektronisch <strong>ein</strong>zureichen.<br />

30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />

Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Es ist bereits möglich, Zusammenfassende Meldungen auf Datenträgern wie etwa<br />

Disketten <strong>ein</strong>zureichen.<br />

In Kürze wird es möglich s<strong>ein</strong>, Zusammenfassende Meldungen auch online <strong>ein</strong>zureichen.<br />

VERWALTUNGSPFLICHTEN<br />

31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />

Für Steuerpflichtige, die im Rahmen ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit<br />

Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen bewirken, gelten<br />

Pauschalregelungen.<br />

Für Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch landoder<br />

forstwirtschaftliche Erzeuger ist die Steuer pauschal festgesetzt auf<br />

(1) 8 % der Steuerbemessungsgrundlage bei<br />

– Gegenständen, die üblicherweise von <strong>ein</strong>em landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt<br />

werden und aus dem Betrieb des Steuerpflichtigen stammen, <strong>ein</strong>schließlich<br />

Gegenständen, die mit betriebsüblichen Mitteln <strong>ein</strong>e erste Bearbeitung erfahren haben;<br />

– Dienstleistungen, die üblicherweise zum Zustandekommen oder zur Vermarktung der<br />

land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung beitragen und die der Steuerpflichtige mit<br />

betriebsüblichen Mitteln erbringt;<br />

– Gegenständen, die der Steuerpflichtige für s<strong>ein</strong>en Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb<br />

benutzt hat, <strong>ein</strong>schließlich Investitionsgütern;<br />

(2) 4 % der Steuerbemessungsgrundlage bei Gegenständen, die üblicherweise von<br />

<strong>ein</strong>em forstwirtschaftlichen Betrieb erzeugt werden und aus dem Betrieb des<br />

Steuerpflichtigen stammen, <strong>ein</strong>schließlich Gegenständen, die mit betriebsüblichen<br />

Mitteln <strong>ein</strong>e erste Bearbeitung erfahren haben, nicht jedoch<br />

Sägewerkserzeugnisse.<br />

Ein land- oder forstwirtschaftlicher Erzeuger <strong>kann</strong> jedoch auf die Pauschalbesteuerung<br />

verzichten und auf die im Rahmen s<strong>ein</strong>er Tätigkeit bewirkten Umsätze die normalen<br />

MwSt-Vorschriften anwenden.<br />

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