Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Folgende Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen sind vom Vorsteuerabzug<br />
ausgeschlossen:<br />
a) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />
Tabakwaren<br />
b) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />
alkoholischen Getränken, sofern sie ausschließlich für steuerfreie Umsätze<br />
bestimmt sind.<br />
c) Repräsentationskosten;<br />
d) für Beschäftigte und Vertreter des Unternehmens <strong>über</strong>nommene Kosten für<br />
Unterkunft, Speisen und Getränke, Beförderungsleistungen und Vergnügungen<br />
e) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />
Privatfahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu neun Personen zugelassen<br />
sind, von Motorrädern und Mopeds, privaten Sportbooten und -flugzeugen, sowie<br />
Kosten für Kraftstoff, Reparaturen, Wartung, Anmietung und Nutzung solcher<br />
Beförderungsmittel.<br />
Diese Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die zum Verkauf, zur Vermietung oder<br />
zur Beförderung von Personen gegen Entgelt bestimmt sind.<br />
f) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />
Baumaterialien, wenn für die Lieferung dieser Stoffe durch <strong>ein</strong>e ordnungsgemäße<br />
Sicherheit geleistet wurde und ihre weitere Verwendung k<strong>ein</strong>er Steuer unterliegt.<br />
35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> teilweise<br />
Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe?<br />
Es gibt k<strong>ein</strong>e Kategorien, bei denen die Vorsteuer teilweise abgezogen werden <strong>kann</strong>.<br />
Wenn allerdings <strong>ein</strong> Steuerpflichtiger Umsätze mit Gegenständen und<br />
Dienstleistungen bewirkt, die zum Teil nicht vorsteuerabzugsfähig sind, wird für<br />
den Vorsteuerabzug <strong>ein</strong> entsprechender Prozentsatz des insgesamt geschuldeten<br />
Steuerbetrags ermittelt.<br />
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