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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Folgende Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen sind vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen:<br />

a) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />

Tabakwaren<br />

b) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />

alkoholischen Getränken, sofern sie ausschließlich für steuerfreie Umsätze<br />

bestimmt sind.<br />

c) Repräsentationskosten;<br />

d) für Beschäftigte und Vertreter des Unternehmens <strong>über</strong>nommene Kosten für<br />

Unterkunft, Speisen und Getränke, Beförderungsleistungen und Vergnügungen<br />

e) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />

Privatfahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu neun Personen zugelassen<br />

sind, von Motorrädern und Mopeds, privaten Sportbooten und -flugzeugen, sowie<br />

Kosten für Kraftstoff, Reparaturen, Wartung, Anmietung und Nutzung solcher<br />

Beförderungsmittel.<br />

Diese Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die zum Verkauf, zur Vermietung oder<br />

zur Beförderung von Personen gegen Entgelt bestimmt sind.<br />

f) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze mit<br />

Baumaterialien, wenn für die Lieferung dieser Stoffe durch <strong>ein</strong>e ordnungsgemäße<br />

Sicherheit geleistet wurde und ihre weitere Verwendung k<strong>ein</strong>er Steuer unterliegt.<br />

35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> teilweise<br />

Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe?<br />

Es gibt k<strong>ein</strong>e Kategorien, bei denen die Vorsteuer teilweise abgezogen werden <strong>kann</strong>.<br />

Wenn allerdings <strong>ein</strong> Steuerpflichtiger Umsätze mit Gegenständen und<br />

Dienstleistungen bewirkt, die zum Teil nicht vorsteuerabzugsfähig sind, wird für<br />

den Vorsteuerabzug <strong>ein</strong> entsprechender Prozentsatz des insgesamt geschuldeten<br />

Steuerbetrags ermittelt.<br />

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