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Drucksache 17/13254 – 102 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
tung. Durch die Berufsausbildung wird darüber hinaus die Verpflichtung des bis<br />
zum Jahr 2014 verlängerten Ausbildungspakts mit der verbindlichen Ausbildungsquote<br />
von 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfüllt.<br />
Im Rahmen des Ausbildungspakts bleibt unberücksichtigt, ob die Bundeswehr<br />
für den eigenen Bedarf oder auch über diesen hinaus ausbildet. Im Jahr 2013 stehen<br />
rund 1 400 Ausbildungsplätze für Neueinstellungen von Auszubildenden<br />
zur Verfügung.<br />
99. Mit welcher Begründung beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung,<br />
die Personalabrechnung und das Travelmanagement an andere<br />
Ressorts auszulagern?<br />
Das BMI, das BMF und das BMVg haben eine Auslagerung von Aufgaben der<br />
Personalabrechnung und Abrechnungsaufgaben des Travel Managements des<br />
BMVg in die Geschäftsbereiche der beiden anderen Ressorts vereinbart. Die<br />
strategischen Aufgaben des Travel Managements sowie bestimmte operative<br />
Aufgaben sollen bei der Bundeswehr verbleiben. Mit der Verlagerung von<br />
Dienstleistungen der Wehrbereichsverwaltungen in Behörden, die bereits mit<br />
derartigen Aufgaben für andere Dienststellen tätig sind, kann ein weiterer Schritt<br />
in Richtung einer Konzentration von Dienstleistungen in der Bundesverwaltung<br />
vollzogen werden. Damit wird die Zielrichtung verfolgt, Dienstleistungen zusammenzufassen,<br />
wo dies sinnvoll erscheint. Die hiermit verbundenen Synergiepotenziale<br />
werden sich vertiefen, je umfassender die Zusammenführung innerhalb<br />
der Bundesregierung umgesetzt wird.<br />
100. Wie viele Dienstposten sind hiervon betroffen (Aufschlüsselung nach<br />
Besoldung, Tarifgruppe und Standorte)?<br />
Personalabrechnung<br />
Vorgesehen ist eine Verlagerung wie folgt:<br />
• Das BMI erhält die Aufgabenbereiche Besoldung, Entgelt sowie Beihilfe und<br />
Familienkasse für aktive Bundeswehrangehörige sowie die einigungsbedingten<br />
Sonderaufgaben. Diese Aufgaben sollen im Bundesverwaltungsamt<br />
(BVA) wahrgenommen werden.<br />
• Das BMF wird künftig für die Dienstzeitversorgung sowie die Beihilfe und<br />
die Familienkasse für Versorgungsempfänger zuständig sein. Die Versorgung<br />
soll in den Servicezentren der Zollverwaltung, die Beihilfe sowie die Familienkasse<br />
sollen im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen<br />
angesiedelt werden.<br />
Die Aufgaben sollen im Rahmen einer „Türschildlösung“ verlagert werden,<br />
d. h. die Aufgaben werden weiterhin an den bisherigen Standorten der Wehrbereichsverwaltungen<br />
(WBV) und ihrer Außenstellen (Kiel, Hannover, Düsseldorf,<br />
Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg) mit dem bisherigen Personal<br />
und der vom BMVg gestellten Arbeitsplatzausstattung (Büro, IT etc.)<br />
wahrgenommen. Die Aufgaben der Beihilfestelle des Bundesamtes für Wehrverwaltung<br />
werden bis zum Zeitpunkt der Abgabe organisatorisch in die Beihilfestelle<br />
der WBV West integriert. Diese WBV übernimmt gleichermaßen die<br />
fachliche Verantwortung für die Beihilfebearbeitung in der Bundeswehrverwaltungsstelle<br />
USA/CAN.