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Drucksache 17/13254 – 102 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

tung. Durch die Berufsausbildung wird darüber hinaus die Verpflichtung des bis<br />

zum Jahr 2014 verlängerten Ausbildungspakts mit der verbindlichen Ausbildungsquote<br />

von 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfüllt.<br />

Im Rahmen des Ausbildungspakts bleibt unberücksichtigt, ob die Bundeswehr<br />

für den eigenen Bedarf oder auch über diesen hinaus ausbildet. Im Jahr 2013 stehen<br />

rund 1 400 Ausbildungsplätze für Neueinstellungen von Auszubildenden<br />

zur Verfügung.<br />

99. Mit welcher Begründung beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung,<br />

die Personalabrechnung und das Travelmanagement an andere<br />

Ressorts auszulagern?<br />

Das BMI, das BMF und das BMVg haben eine Auslagerung von Aufgaben der<br />

Personalabrechnung und Abrechnungsaufgaben des Travel Managements des<br />

BMVg in die Geschäftsbereiche der beiden anderen Ressorts vereinbart. Die<br />

strategischen Aufgaben des Travel Managements sowie bestimmte operative<br />

Aufgaben sollen bei der Bundeswehr verbleiben. Mit der Verlagerung von<br />

Dienstleistungen der Wehrbereichsverwaltungen in Behörden, die bereits mit<br />

derartigen Aufgaben für andere Dienststellen tätig sind, kann ein weiterer Schritt<br />

in Richtung einer Konzentration von Dienstleistungen in der Bundesverwaltung<br />

vollzogen werden. Damit wird die Zielrichtung verfolgt, Dienstleistungen zusammenzufassen,<br />

wo dies sinnvoll erscheint. Die hiermit verbundenen Synergiepotenziale<br />

werden sich vertiefen, je umfassender die Zusammenführung innerhalb<br />

der Bundesregierung umgesetzt wird.<br />

100. Wie viele Dienstposten sind hiervon betroffen (Aufschlüsselung nach<br />

Besoldung, Tarifgruppe und Standorte)?<br />

Personalabrechnung<br />

Vorgesehen ist eine Verlagerung wie folgt:<br />

• Das BMI erhält die Aufgabenbereiche Besoldung, Entgelt sowie Beihilfe und<br />

Familienkasse für aktive Bundeswehrangehörige sowie die einigungsbedingten<br />

Sonderaufgaben. Diese Aufgaben sollen im Bundesverwaltungsamt<br />

(BVA) wahrgenommen werden.<br />

• Das BMF wird künftig für die Dienstzeitversorgung sowie die Beihilfe und<br />

die Familienkasse für Versorgungsempfänger zuständig sein. Die Versorgung<br />

soll in den Servicezentren der Zollverwaltung, die Beihilfe sowie die Familienkasse<br />

sollen im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen<br />

angesiedelt werden.<br />

Die Aufgaben sollen im Rahmen einer „Türschildlösung“ verlagert werden,<br />

d. h. die Aufgaben werden weiterhin an den bisherigen Standorten der Wehrbereichsverwaltungen<br />

(WBV) und ihrer Außenstellen (Kiel, Hannover, Düsseldorf,<br />

Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg) mit dem bisherigen Personal<br />

und der vom BMVg gestellten Arbeitsplatzausstattung (Büro, IT etc.)<br />

wahrgenommen. Die Aufgaben der Beihilfestelle des Bundesamtes für Wehrverwaltung<br />

werden bis zum Zeitpunkt der Abgabe organisatorisch in die Beihilfestelle<br />

der WBV West integriert. Diese WBV übernimmt gleichermaßen die<br />

fachliche Verantwortung für die Beihilfebearbeitung in der Bundeswehrverwaltungsstelle<br />

USA/CAN.

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