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Drucksache 17/13254 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
• antragsabhängige vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ab dem vollendeten<br />
60. Lebensjahr.<br />
Vorrang bei Maßnahmen der Personalausgliederung hat zunächst die Prüfung<br />
von Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung, wobei in erster Priorität Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
in der Bundeswehr zu prüfen sind.<br />
Darüber hinaus findet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Dienstposten<br />
im Rahmen dieser Strukturreform der Bundeswehr wegfallen, der<br />
TVUmBw Anwendung. Dieser Tarifvertrag dient primär der Arbeitsplatzsicherung<br />
und sieht hierzu eine differenzierte Prüfung von Unterbringungsmöglichkeiten,<br />
Qualifizierungsmaßnahmen und eine Einkommenssicherung vor. Sollte<br />
dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin kein zumutbarer anderer Arbeitsplatz<br />
angeboten werden können, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer<br />
Härtefallregelung. Dies bedeutet, dass im beiderseitigen Einvernehmen (Arbeitgeber/Arbeitnehmerin)<br />
auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung<br />
unter Gewährung einer Ausgleichszahlung (80 Prozent des bisherigen Einkommens)<br />
verzichtet wird.<br />
41. Welche Auswirkungen hat der Personalüberhang auf die Beförderungssituation<br />
der Unteroffiziere und Offiziere?<br />
Die Maßnahmen des Reformbegleitprogramms sind u. a. darauf ausgerichtet,<br />
einen entstehenden Personalüberhang an BS signifikant zu reduzieren und wirken<br />
sich damit auch auf die Beförderungssituation der Soldatinnen und Soldaten<br />
aus.<br />
Wenngleich erste Entscheidungen nach dem SKPersStruktAnpG bereits getroffen<br />
wurden, können die Auswirkungen auf die Beförderungssituation der Offiziere<br />
und Unteroffiziere zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden.<br />
42. Wie und wann gedenkt die Bundesregierung, den sich aus dem Personalüberhang<br />
ergebenden Beförderungsstau bei Unteroffizieren und Offizieren<br />
abzubauen?<br />
Das am 26. Juli 2012 in Kraft getretene SKPersStruktAnpG ermöglicht im Zeitraum<br />
2012 bis 2017 unter bestimmten Voraussetzungen die vorzeitige Versetzung<br />
in den Ruhestand von bis zu 3 100 BS zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen<br />
und Soldaten sowie zur Verjüngung des Personalkörpers. Mit dem<br />
Gesetz wurden darüber hinaus Anreize zur Umwandlung des Dienstverhältnisses<br />
einer/eines BS in das Dienstverhältnis einer/eines SaZ sowie die Verkürzung<br />
der Dienstzeit von SaZ geschaffen. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird einen<br />
wesentlichen Beitrag leisten, um eine zukunftsorientierte und attraktive Personalstruktur<br />
zu erreichen, von der auch jüngere Soldatinnen und Soldaten durch<br />
verbesserte Verwendungsflüsse profitieren werden.<br />
43. Wie viele Mannschaftsdienstgrade, Unteroffiziere und Offiziere haben<br />
zum 1. April 2012 die Voraussetzungen zur Beförderung zum nächsthöheren<br />
Dienstgrad erfüllt, konnten aber aufgrund fehlender Planstellen nicht<br />
befördert werden?<br />
Aufgrund umfangreicher Stellenhebungen konnten zum 1. April 2012 alle<br />
Mannschaftsdienstgrade sowie die Unteroffiziere bis einschließlich des Dienstgrades<br />
Feldwebel mit Erfüllen der Voraussetzungen ohne Wartezeiten zum<br />
nächsthöheren Dienstgrad befördert werden. Zum gleichen Zeitpunkt standen<br />
rund 6 800 Unteroffiziere (Oberfeldwebel bis Stabsfeldwebel) zur Beförderung