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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/13254<br />

81. Wie will das Bundesministerium der Verteidigung ein einheitliches Preisgefüge<br />

in den Betreuungseinrichtungen erreichen?<br />

Durch die Festlegung des für alle nicht eigenbewirtschafteten Heime und Triogebäude<br />

geltenden Grundsortimentes, das ca. 60 Prozent des Umsatzes eines<br />

Heimbetriebes darstellt, wird ein bundesweit einheitliches Preis- und Angebotsgefüge<br />

sichergestellt.<br />

82. Wie plant das Bundesministerium der Verteidigung künftig die zentrale<br />

Koordinierung der Betreuungseinrichtungen?<br />

Die Gesamtverantwortung für die Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung<br />

und bewirtschafteten Betreuung obliegt auf ministerieller Ebene der Abteilung<br />

IUD. Die nicht ministeriellen Aufgaben werden im Bundesamt für Infrastruktur,<br />

Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) und dem ihm<br />

fachaufsichtlich nachgeordneten Verpflegungsamt der Bundeswehr (VpflABw)<br />

wahrgenommen. Das VpflABw ist insbesondere für die operative Führung der<br />

eigenbetriebenen Truppenküchen im Grundbetrieb und bei stationärem Einsatz<br />

sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen bzw. vertragsgemäßen Leistungserbringung<br />

in den Betreuungseinrichtungen im Grundbetrieb und im Einsatz<br />

verantwortlich.<br />

83. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung konkret<br />

an welchem Standort zur Einrichtung von Pendlerwohnungen?<br />

Grundsätzlich wird für Pendlerinnen und Pendler kein Wohnraum vorgehalten.<br />

Nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten Soldatinnen<br />

und Soldaten kann im Rahmen verfügbarer Kapazitäten amtliche Unterkunft bereitgestellt<br />

werden. Darüber hinaus eröffnet ein in den Bundeshaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2012 eingebrachter Haushaltsvermerk die Möglichkeit, Kapazitäten<br />

zu erhalten, indem die für zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten<br />

Personen nicht mehr benötigten Unterkunftsgebäude, die gemäß der<br />

Bundeshaushaltsordnung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)<br />

abzugeben wären, bei Bedarf als Unterkünfte für Pendlerinnen und Pendler gegen<br />

ermäßigtes Entgelt zur Verfügung gestellt werden können.<br />

84. In welchem Zeitraum und in welchem Umfang erfolgt die Einrichtung der<br />

Pendlerwohnungen, und welche Haushaltsmittel werden in den entsprechenden<br />

Haushaltsjahren benötigt (tabellarische Auflistung)?<br />

Die Bereitstellung zur Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft<br />

verpflichteten Personen nicht mehr benötigter Unterkunftsgebäude<br />

erfolgt bedarfsbezogen im Zuge der Einnahme der Zielstruktur. Zeitraum und<br />

Umfang sind derzeit nicht bestimmbar. Für Unterkunftsgebäude, die für eine<br />

Nutzung durch Pendlerinnen und Pendler vorgesehen werden, sind investive<br />

Maßnahmen wie Grundsanierungen oder Veränderungen des vorhandenen Standards<br />

nicht zulässig. Soweit das von den nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft<br />

Verpflichteten zu entrichtende ermäßigte Entgelt die laufenden<br />

Betriebskosten nicht deckt, sind hierfür Haushaltsmittel aufzuwenden.<br />

Deren Höhe ist derzeit nicht bezifferbar.

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