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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/13254<br />
81. Wie will das Bundesministerium der Verteidigung ein einheitliches Preisgefüge<br />
in den Betreuungseinrichtungen erreichen?<br />
Durch die Festlegung des für alle nicht eigenbewirtschafteten Heime und Triogebäude<br />
geltenden Grundsortimentes, das ca. 60 Prozent des Umsatzes eines<br />
Heimbetriebes darstellt, wird ein bundesweit einheitliches Preis- und Angebotsgefüge<br />
sichergestellt.<br />
82. Wie plant das Bundesministerium der Verteidigung künftig die zentrale<br />
Koordinierung der Betreuungseinrichtungen?<br />
Die Gesamtverantwortung für die Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung<br />
und bewirtschafteten Betreuung obliegt auf ministerieller Ebene der Abteilung<br />
IUD. Die nicht ministeriellen Aufgaben werden im Bundesamt für Infrastruktur,<br />
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) und dem ihm<br />
fachaufsichtlich nachgeordneten Verpflegungsamt der Bundeswehr (VpflABw)<br />
wahrgenommen. Das VpflABw ist insbesondere für die operative Führung der<br />
eigenbetriebenen Truppenküchen im Grundbetrieb und bei stationärem Einsatz<br />
sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen bzw. vertragsgemäßen Leistungserbringung<br />
in den Betreuungseinrichtungen im Grundbetrieb und im Einsatz<br />
verantwortlich.<br />
83. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung konkret<br />
an welchem Standort zur Einrichtung von Pendlerwohnungen?<br />
Grundsätzlich wird für Pendlerinnen und Pendler kein Wohnraum vorgehalten.<br />
Nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten Soldatinnen<br />
und Soldaten kann im Rahmen verfügbarer Kapazitäten amtliche Unterkunft bereitgestellt<br />
werden. Darüber hinaus eröffnet ein in den Bundeshaltsplan für das<br />
Haushaltsjahr 2012 eingebrachter Haushaltsvermerk die Möglichkeit, Kapazitäten<br />
zu erhalten, indem die für zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten<br />
Personen nicht mehr benötigten Unterkunftsgebäude, die gemäß der<br />
Bundeshaushaltsordnung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)<br />
abzugeben wären, bei Bedarf als Unterkünfte für Pendlerinnen und Pendler gegen<br />
ermäßigtes Entgelt zur Verfügung gestellt werden können.<br />
84. In welchem Zeitraum und in welchem Umfang erfolgt die Einrichtung der<br />
Pendlerwohnungen, und welche Haushaltsmittel werden in den entsprechenden<br />
Haushaltsjahren benötigt (tabellarische Auflistung)?<br />
Die Bereitstellung zur Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft<br />
verpflichteten Personen nicht mehr benötigter Unterkunftsgebäude<br />
erfolgt bedarfsbezogen im Zuge der Einnahme der Zielstruktur. Zeitraum und<br />
Umfang sind derzeit nicht bestimmbar. Für Unterkunftsgebäude, die für eine<br />
Nutzung durch Pendlerinnen und Pendler vorgesehen werden, sind investive<br />
Maßnahmen wie Grundsanierungen oder Veränderungen des vorhandenen Standards<br />
nicht zulässig. Soweit das von den nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft<br />
Verpflichteten zu entrichtende ermäßigte Entgelt die laufenden<br />
Betriebskosten nicht deckt, sind hierfür Haushaltsmittel aufzuwenden.<br />
Deren Höhe ist derzeit nicht bezifferbar.