19.05.2013 Aufrufe

Antwort

Antwort

Antwort

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 17/13254 – 164 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

MAD-Beitrag zur Beurteilung der Sicherheitslage [Abschirmlage], Mitwirkung<br />

im Bereich des personellen und materiellen Geheim- und Sabotageschutzes) unverändert<br />

wahrzunehmen.<br />

Darüber hinaus hat das MAD-Amt auf der Ebene einer Kommandobehörde die<br />

ihm durch Erlasse, Weisungen und Dienstvorschriften des BMVg übertragenen<br />

ergänzenden Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Beispiele für solche Aufgaben<br />

sind das Beraten von Dienststellen der Bundeswehr in allen Abschirmungsund<br />

Absicherungsangelegenheiten, das Unterstützen von Lehreinrichtungen der<br />

Bundeswehr sowie die Durchführung der Postkontrolle des BMVg insbesondere<br />

an den Dienstorten Berlin und Bonn und die Absicherung hochrangiger Veranstaltungen<br />

des BMVg durch Delaborierungskräfte des MAD.<br />

209. Welchen Personalumfang wird der MAD in der neuen Bundeswehrstruktur<br />

haben (tabellarisch aufgelistet nach Dienstgrad und Besoldungsstufe)?<br />

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />

bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />

Der MAD hat zum 1. April 2012 eine Projektgliederung mit 1 095 Dienstposten<br />

im Hinblick auf die zukünftige Zielstruktur eingenommen. Hinsichtlich der<br />

Einzelheiten der Dienstgrad- und Besoldungsstruktur wird auf die Anlage verwiesen,<br />

die dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „Verschlussache –<br />

Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert zugeleitet wird. *<br />

Diese Einstufung folgt aus der Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts<br />

der Fragesteller mit den Sicherheitsinteressen Deutschlands bzw. dem<br />

Staatswohl. Detaillierte Angaben zum Dienstposten- und Besoldungsgefüge des<br />

MAD sind zwar für den parlamentarischen Bereich, nicht jedoch für die Kenntnisnahme<br />

der Öffentlichkeit bestimmt. Eine solche Bekanntgabe würde Informationen<br />

über Einzelheiten der Organisation des MAD offenlegen und damit<br />

Schlüsse auf Arbeitsschwerpunkte, Fähigkeiten sowie Stärken und Schwächen<br />

erlauben. Das würde dem Geheimhaltungsinteresse nachrichtendienstlicher<br />

Tätigkeit evident widersprechen und könnte die Arbeitsfähigkeit und Auftragserfüllung<br />

des MAD gefährden.<br />

210. An welchen Orten wird der MAD mit wie viel Personal vertreten sein?<br />

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />

bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />

Der MAD wird in der zukünftigen Struktur voraussichtlich an den Standorten<br />

Amberg, Hannover, Hilden, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Mainz, München,<br />

Rostock, Schwielowsee, Stuttgart, Swisttal-Heimerzheim und Wilhelmshaven<br />

vertreten sein.<br />

Hinsichtlich der für die jeweiligen Stationierungsorte vorgesehenen Personalstärken<br />

wird auf die Tabelle gemäß der Anlage verwiesen, die dem Deutschen<br />

Bundestag mit der Einstufung „Verschlussache – Nur für den Dienstgebrauch“<br />

gesondert zugeleitet wird. *<br />

Zur Begründung der Einstufung der Tabelle als Verschlusssache wird auf den<br />

letzten Absatz der <strong>Antwort</strong> zu Frage 209 verwiesen.<br />

* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die <strong>Antwort</strong> als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.<br />

Die <strong>Antwort</strong> ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach<br />

Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum<br />

Ende der 17. Wahlperiode).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!