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Drucksache 17/13254 – 164 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
MAD-Beitrag zur Beurteilung der Sicherheitslage [Abschirmlage], Mitwirkung<br />
im Bereich des personellen und materiellen Geheim- und Sabotageschutzes) unverändert<br />
wahrzunehmen.<br />
Darüber hinaus hat das MAD-Amt auf der Ebene einer Kommandobehörde die<br />
ihm durch Erlasse, Weisungen und Dienstvorschriften des BMVg übertragenen<br />
ergänzenden Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Beispiele für solche Aufgaben<br />
sind das Beraten von Dienststellen der Bundeswehr in allen Abschirmungsund<br />
Absicherungsangelegenheiten, das Unterstützen von Lehreinrichtungen der<br />
Bundeswehr sowie die Durchführung der Postkontrolle des BMVg insbesondere<br />
an den Dienstorten Berlin und Bonn und die Absicherung hochrangiger Veranstaltungen<br />
des BMVg durch Delaborierungskräfte des MAD.<br />
209. Welchen Personalumfang wird der MAD in der neuen Bundeswehrstruktur<br />
haben (tabellarisch aufgelistet nach Dienstgrad und Besoldungsstufe)?<br />
Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />
bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />
Der MAD hat zum 1. April 2012 eine Projektgliederung mit 1 095 Dienstposten<br />
im Hinblick auf die zukünftige Zielstruktur eingenommen. Hinsichtlich der<br />
Einzelheiten der Dienstgrad- und Besoldungsstruktur wird auf die Anlage verwiesen,<br />
die dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „Verschlussache –<br />
Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert zugeleitet wird. *<br />
Diese Einstufung folgt aus der Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts<br />
der Fragesteller mit den Sicherheitsinteressen Deutschlands bzw. dem<br />
Staatswohl. Detaillierte Angaben zum Dienstposten- und Besoldungsgefüge des<br />
MAD sind zwar für den parlamentarischen Bereich, nicht jedoch für die Kenntnisnahme<br />
der Öffentlichkeit bestimmt. Eine solche Bekanntgabe würde Informationen<br />
über Einzelheiten der Organisation des MAD offenlegen und damit<br />
Schlüsse auf Arbeitsschwerpunkte, Fähigkeiten sowie Stärken und Schwächen<br />
erlauben. Das würde dem Geheimhaltungsinteresse nachrichtendienstlicher<br />
Tätigkeit evident widersprechen und könnte die Arbeitsfähigkeit und Auftragserfüllung<br />
des MAD gefährden.<br />
210. An welchen Orten wird der MAD mit wie viel Personal vertreten sein?<br />
Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />
bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />
Der MAD wird in der zukünftigen Struktur voraussichtlich an den Standorten<br />
Amberg, Hannover, Hilden, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Mainz, München,<br />
Rostock, Schwielowsee, Stuttgart, Swisttal-Heimerzheim und Wilhelmshaven<br />
vertreten sein.<br />
Hinsichtlich der für die jeweiligen Stationierungsorte vorgesehenen Personalstärken<br />
wird auf die Tabelle gemäß der Anlage verwiesen, die dem Deutschen<br />
Bundestag mit der Einstufung „Verschlussache – Nur für den Dienstgebrauch“<br />
gesondert zugeleitet wird. *<br />
Zur Begründung der Einstufung der Tabelle als Verschlusssache wird auf den<br />
letzten Absatz der <strong>Antwort</strong> zu Frage 209 verwiesen.<br />
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die <strong>Antwort</strong> als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.<br />
Die <strong>Antwort</strong> ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach<br />
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum<br />
Ende der 17. Wahlperiode).