19.05.2013 Aufrufe

Antwort

Antwort

Antwort

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131 – Drucksache 17/13254<br />

grundsätzlich um eine ausgewogene und nicht exklusive Ausgestaltung der<br />

Kooperation mit seinen Partnern bemüht. Die Möglichkeiten der konkreten<br />

Zusammenarbeit mit einzelnen oder mehreren Staaten ergeben sich daher aus<br />

der jeweiligen Interessenkonvergenz im Einzelfall.<br />

130. In welchen Bereichen strebt die Bundesregierung neue multinationale<br />

Entwicklungsprojekte an?<br />

Es gibt grundsätzlich keine neuen Kooperationsprojekte. Derzeit bestehen Bemühungen,<br />

das seit langem in Planung befindliche AESA-Radar (E-Scan) nun<br />

mit den Eurofighter-Programm-Nationen zu realisieren.<br />

Der zweite Themenkomplex betrifft die Nutzung der Ergebnisse von derzeit laufenden<br />

Entwicklungsprojekten im Bereich eines Luftverteidigungssystems. Hier<br />

befindet man sich, wie bereits 2011 indirekt angekündigt, in einer Konsultationsphase,<br />

um ab 2014 die Ergebnisse auch tatsächlich effizient nutzen zu<br />

können.<br />

Des Weiteren wird die Möglichkeit der Entwicklung eines unbemannten Luftfahrzeuges<br />

im europäischen Kontext geprüft. Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal<br />

einer solchen Entwicklung wäre die Berücksichtigung aller zulassungsrelevanten<br />

Regularien von Anfang an und damit eine wesentliche Erleichterung<br />

der Integration in den Luftraum.<br />

131. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine restriktive gemeinsame<br />

europäische Rüstungsexportkontrolle zu implementieren?<br />

Am 8. Dezember 2008 wurde mit der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts<br />

2008/944/GASP der EU „betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle<br />

der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ das bereits lange<br />

von der Bundesregierung verfolgte Ziel erreicht, die bewährten, bis dahin nur<br />

politisch bindenden Regelungen des EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte zu<br />

überarbeiten und für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich zu machen.<br />

Der Gemeinsame Standpunkt aktualisiert und ergänzt dabei die Regelungen des<br />

bereits seit 1998 existierenden EU-Verhaltenskodex. Damit wurde ein weiterer<br />

großer Fortschritt bei der Angleichung der Exportkontrollpolitiken auf EU-Ebene<br />

erzielt. Der Gemeinsame Standpunkt enthält acht Kriterien, die von allen Mitgliedstaaten<br />

bei Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungsanträge zugrunde zu<br />

legen sind. Mehrere neue Elemente sind 2008 in den Gemeinsamen Standpunkt<br />

eingeflossen (z. B. wurde das Menschenrechtskriterium um die Aspekte des<br />

humanitären Völkerrechts erweitert) und vertiefen und erweitern seither seinen<br />

Inhalt. Nach Artikel 4 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts wird die Entscheidung<br />

über die Gewährung oder Versagung einer Ausfuhrerlaubnis für<br />

Rüstungsgüter ausschließlich von den einzelnen betreffenden Mitgliedstaaten getroffen.<br />

Der Gemeinsame Standpunkt der EU ist für Deutschland durch seine Aufnahme<br />

in die „Politische[n] Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen<br />

und sonstigen Rüstungsgütern“ integraler Bestandteil der deutschen<br />

Rüstungsexportpolitik und wird von der Bundesregierung in allen Rüstungsexportentscheidungen<br />

angewandt.<br />

Der operative Teil des Gemeinsamen Standpunkts enthält Regelungen, um die<br />

Abstimmung zwischen den Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten zu<br />

verbessern. So sind alle Mitgliedstaaten über Ablehnungen von Anträgen auf<br />

Ausfuhrgenehmigung zu informieren. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, trotz des<br />

Vorliegens einer solchen Ablehnungsanzeige (Denial) eines anderen Mitgliedstaates<br />

„eine im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ zu genehmigen, muss er

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!