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Drucksache 17/13254 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit Blick auf die demographische<br />
Entwicklung zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die<br />
Bundeswehr?<br />
Die Bundeswehr hat sich bereits frühzeitig den sich verschärfenden Rahmenbedingungen<br />
und Herausforderungen für die Personalgewinnung gestellt. Besonders<br />
das vielfältige Angebot an zivilberuflich anerkannter Aus- und Weiterbildung,<br />
Studienangebote sowie die zahlreichen Qualifizierungsmöglichkeiten des<br />
Berufsförderungsdienstes (BFD) stellen nach wie vor ein attraktives und konkurrenzfähiges<br />
Angebot dar.<br />
Um möglichst viele junge Menschen erreichen und interessieren zu können,<br />
werden die beruflichen Perspektiven und Chancen der zivilen und militärischen<br />
Berufsbilder beim Arbeitgeber Bundeswehr mit einem breiten Marketingmix in<br />
die Zielgruppen kommuniziert. Ergänzend werden mit dem Zentralen Messeund<br />
Eventmarketing jährlich ca. 1 200 Messen und Veranstaltungen beschickt,<br />
um damit das Angebot des Arbeitgebers Bundeswehr auch vor Ort zeitgemäß<br />
präsentieren und bewerben zu können. Durch den Einsatz des „KarriereTreff<br />
Bundeswehr“, dem mobilen werblichen Einsatzmittel der Personalgewinnungsorganisation,<br />
bleibt die Bundeswehr auch dort erlebbar, wo sie selbst nicht mehr<br />
stationiert ist.<br />
Mit der Präsenz von Karriereberatungsbüros und weiteren mobilen Büros in der<br />
Fläche bietet die Personalgewinnungsorganisation umfassende Informationen<br />
für die Zielgruppen und deren wohnortnahe (Erst-)Beratung über alle zivilen<br />
und militärischen Berufsbilder der Bundeswehr sowie die Begleitung und Betreuung<br />
während des gesamten Verfahrens.<br />
56. Mit welcher Begründung werden im Reformbegleitgesetz die Berufsförderungsansprüche<br />
der SaZ mit acht Dienstjahren und der SaZ mit 12 Dienstjahren<br />
gegenüber den übrigen SaZ-Ansprüchen nicht verbessert?<br />
Eine Erhöhung der Berufsförderungsansprüche für den Personenkreis der SaZ<br />
mit einer Verpflichtungszeit von acht und zwölf Dienstjahren ist nicht vorgesehen,<br />
da für diese Personengruppen im Hinblick auf die Dauer der Verpflichtungszeit<br />
die bisher bestehenden Anspruchsumfänge für eine adäquate Wiedereingliederung<br />
in das zivile Berufsleben als bereits angemessen angesehen<br />
wurden. Durch die künftige lineare Steigerung der Ansprüche um jeweils sechs<br />
Monate je abgeleistetem Dienstjahr – beginnend mit zwölf Monaten für Soldatinnen<br />
auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren<br />
– wird ein ausgewogeneres System der Berufsförderungsansprüche und damit<br />
verbunden eine größere Einzelfallgerechtigkeit erreicht.<br />
Der Anspruch erfährt zudem mit dem Erreichen einer Dienstzeit von zwölf<br />
Jahren keine weitere Steigerung, da bereits in der Vergangenheit der maximale<br />
Anspruch auf Berufsförderung von 60 Monaten nur im Ausnahmefall vollumfänglich<br />
ausgeschöpft wurde und eine Anspruchserweiterung darüber hinaus<br />
letztlich zu keiner Steigerung der Attraktivität des Dienstes führen würde.<br />
57. Warum wird im Reformbegleitgesetz für SaZ mit mehr als 20 Dienstjahren<br />
bei Bedürftigkeit ein Unterhaltsbetrag in Höhe der Grundversorgung<br />
geplant und nicht ein Versorgungsanspruch an die Regelungen für Berufsoffiziere,<br />
die mit Vollendung des 41. Lebensjahres in den Ruhestand treten,<br />
angenommen?<br />
Ein SaZ hat auch nach einer längeren Dienstzeit im Gegensatz zu einem/einer<br />
BS keinen Anspruch auf Alimentation auf Lebenszeit durch den Dienstherrn.<br />
Daher ist im Gesetz keine Versorgungsregelung wie für BO 41 vorgesehen. Im