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Drucksache 17/13254 – 140 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

Euro. Diese groben Kostenschätzungen werden zurzeit im Rahmen weiterführender<br />

Untersuchungen konkretisiert und validiert.<br />

146. Wie lange soll der Tornado noch in den beiden verbleibenden Geschwadern<br />

betrieben werden?<br />

Und wodurch wird er später ersetzt?<br />

Die aktuellen Planungen sehen einen Einsatz des Waffensystems Tornado mindestens<br />

bis in das Jahr 2025 vor. Die Prüfung der dann gegebenenfalls entstehenden<br />

Fähigkeitslücken und deren Deckung wird zeitgerecht eingeleitet werden.<br />

147. Was rechtfertigt die Stationierung von drei Eurofighter-Geschwadern auf<br />

vier Luftwaffenstützpunkten?<br />

Sollen in Zukunft noch Plätze aufgegeben werden?<br />

Falls ja, welche?<br />

Die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie die uneingeschränkte<br />

Nutzung von Übungsgebieten zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und einsatznahen<br />

Ausbildung der fliegerischen Besatzungen bedingen eine gesamtheitliche<br />

Betrachtung der fliegenden Kampfverbände der Luftwaffe in Bezug auf<br />

die Nutzung von Militärflugplätzen.<br />

In die Betrachtung fließen auch die Notwendigkeit spezifischer Infrastruktur<br />

und die Erfordernisse für Ausweichflugplätze zur Sicherstellung militärischer<br />

Belange und operationeller Durchhaltefähigkeit ein. Auch gilt es, die regionale<br />

Lastenteilung durch eine ausgewogene Verteilung in der Fläche zu berücksichtigen.<br />

Zur Durchführung der Bündnisaufgabe „Wahrung der Integrität des NATO-<br />

Luftraums (Air Policing)“ und zur Wahrnehmung der nationalen Dauereinsatzaufgabe<br />

„Sicherheit im Luftraum (SiLuRa)“ werden in Deutschland, wie<br />

bisher, zwei NATO-Alarmrotten ständig vorgehalten. Zur Abdeckung des Luftraums<br />

über Deutschland, insbesondere in Grenz- und Küstennähe, wird je eine<br />

NATO-Alarmrotte mit dem Waffensystem EF dauerhaft an den Standorten Neuburg/Donau<br />

und Wittmund gestellt. An den Standorten Laage und Nörvenich<br />

wurden die Voraussetzungen geschaffen, um im Bedarfsfall von dort aus temporär<br />

alternative bzw. zusätzliche Alarmrotten zu betreiben (z. B. bei Großveranstaltungen<br />

oder besonders sicherheitsempfindlichen Ereignissen in Deutschland).<br />

Zur Sicherstellung des Ausbildungs- und Übungsflugbetriebs müssen ausreichend<br />

dimensionierte Übungslufträume, Luft-Boden-Schießplätze und Übungsgebiete<br />

zur effizienten Nutzung der Flugstundenressourcen in einer den operativen<br />

Belangen entsprechenden Entfernung zu Einsatzflugplätzen liegen. Die<br />

Unterstützung von Übungen und Ausbildungsvorhaben des Heeres erfordert<br />

darüber hinaus die Nutzung von Übungsgebieten auch außerhalb von Übungslufträumen<br />

und von Truppenübungsplätzen.<br />

Die Luftwaffe nutzt für die Luft-Luft-Ausbildung schwerpunktmäßig die geringer<br />

frequentierten nördlichen Lufträume. Nur in den ausreichend dimensionierten<br />

Übungslufträumen über der Nord- und Ostsee können taktische Verfahren<br />

einsatznah geübt werden. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Übungsgebieten<br />

erfolgt die Stationierung von EF auf dem Militärflugplatz Laage.<br />

Für die Luft-Boden-Ausbildung und die Unterstützung des Heeres im Rahmen<br />

der Luftnahunterstützung und bei der Ausbildung von Fliegerleitoffizieren nutzt<br />

die Luftwaffe schwerpunktmäßig den Luftraum in der Mitte Deutschlands. Zur

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