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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13254<br />

Marine Bundeswehr<br />

Personalkategorie PSM 2010 PSM 185 Differenz PSM 2010 PSM 185 Differenz<br />

Stabsoffiziere Truppendienst 1 451 1 541 290 10 284 10 202 2–82<br />

Stabsoffiziere<br />

Geoinformationsdienst<br />

22 16 22 21 225 22 191 22 190 22–1<br />

Stabsoffiziere Sanitätsdienst 2 447 2 518 271 23 496 2 3 706 –210<br />

Summe Stabsoffiziere 1 914 2 080 166 13 971 14 098 –127<br />

39. In welchem Umfang werden die STAN-Dienstposten für Generale und Admirale<br />

reduziert?<br />

Der Umfang der Generale/Admirale (einschl. Sanitätsoffiziere – SanOffz – im<br />

entsprechenden Dienstgrad) reduziert sich von 202 im PSM 2010 auf 180 im<br />

PSM 185.<br />

40. Mit welchen Maßnahmen, welchem Umfang und in welchem Zeitraum<br />

will die Bundesregierung den Personalüberhang abbauen?<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr ist bis zum 31. Dezember 2017<br />

der militärische Personalkörper deutlich zu reduzieren und bedarfsorientiert anzupassen.<br />

Der prognostizierte Überhang beträgt rund 6 200 Berufssoldatinnen<br />

und Berufssoldaten (BS) sowie rund 3 000 Beamtinnen und Beamte. Das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz<br />

(SKPersStruktAnpG) vom 21. Juli<br />

2012 regelt Möglichkeiten zur Personalanpassung für Soldatinnen und Soldaten.<br />

Das Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz<br />

regelt die Möglichkeiten für personelle Anpassungsmaßnahmen für Beamtinnen<br />

und Beamten im Geschäftsbereich des BMVg.<br />

Für Soldatinnen und Soldaten kommen folgende Maßnahmen in Betracht:<br />

• Weiterbeschäftigung von BS im öffentlichen Dienst oder außerhalb des<br />

öffentlichen Dienstes,<br />

• vorzeitige Versetzung von BS in den Ruhestand nach Vollendung des<br />

40. Lebensjahres zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten,<br />

• vorzeitige Versetzung von BS in den Ruhestand nach Vollendung des<br />

50. (Berufsunteroffiziere) oder 52. Lebensjahres (Berufsoffiziere) auch zur<br />

Verjüngung des Personalkörpers,<br />

• Umwandlung des Dienstverhältnisses einer oder eines BS in das eines SaZ<br />

mit Gewährung eines einmaligen Ausgleichs sowie<br />

• Verkürzung der Dienstzeit von SaZ mit der Erweiterung, dass sich die Ansprüche<br />

nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf Berufsförderung<br />

und Dienstzeitversorgung nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung<br />

angegebenen Verpflichtungszeit richten.<br />

Für Beamtinnen und Beamte sind als Maßnahmen zur Personalanpassung vorgesehen:<br />

• Weiterbeschäftigung bei anderen Bundesbehörden oder anderen öffentlichen<br />

Dienstherrn oder privaten Arbeitgebern sowie

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