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Drucksache 17/13254 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

50. Mit welcher Begründung werden die Hinzuverdienstgrenzen im Altersband<br />

III nicht wie im Altersband II bis zum Erreichen des Regelrentenalters<br />

festgelegt?<br />

Die Hinzuverdienstregelungen für die Altersgruppen II und III in § 6 Absatz 2<br />

Nummer 3 bzw. § 7 Absatz 2 Nummer 4 SKPersStruktAnpG sind gleichlautend.<br />

Sie sehen jeweils eine Ruhensregelung nur für Einkommen aus einer Verwendung<br />

im öffentlichen Dienst vor; diese Regelung gilt uneingeschränkt für die<br />

Dauer der Verwendung im öffentlichen Dienst unabhängig vom Erreichen einer<br />

bestimmten Altersgrenze.<br />

51. Wie will die Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel, den personellen<br />

Überhang im militärischen Bereich von ca. 6 200 Berufssoldatinnen und<br />

Berufssoldaten abzubauen, erreichen, wenn bis zum 31. Dezember 2017<br />

lediglich 2 170 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten vor Erreichen der<br />

Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden sollen?<br />

Nach § 2 Absatz 1 SKPersStruktAnpG<br />

• können bis zum 31. Dezember 2017 bis zu 2 170 BS mit ihrer Zustimmung<br />

in den Ruhestand versetzt werden,<br />

• können, sofern das BMVg nach dem 30. September 2014 einen unabweisbaren<br />

Bedarf für weitere Zurruhesetzungen feststellt, unter den gleichen Voraussetzungen<br />

bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt bis zu 3 100 BS in den<br />

Ruhestand versetzt werden.<br />

Nach dem SKPersStruktAnpG kommen für Soldatinnen und Soldaten neben<br />

einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand noch folgende Maßnahmen in<br />

Betracht:<br />

• Weiterbeschäftigung von BS im öffentlichen Dienst oder außerhalb des<br />

öffentlichen Dienstes,<br />

• Umwandlung des Dienstverhältnisses einer oder eines BS in das eines oder<br />

einer SaZ mit Gewährung eines einmaligen Ausgleichs,<br />

• Verkürzung der Dienstzeit von SaZ mit der Erweiterung, dass sich die Ansprüche<br />

nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf Berufsförderung und<br />

Dienstzeitversorgung nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung<br />

angegebenen Verpflichtungszeit richten.<br />

Aktuell wird davon ausgegangen, dass mit den o. a. Maßnahmen eine signifikante<br />

Reduzierung des Überhanges an BS erreicht werden kann.<br />

Gemäß § 11 SKPersStruktAnpG hat das BMVg dem Bundeskabinett darüber<br />

hinaus bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht mit dem Ziel der<br />

Bewertung der Maßnahmen vorzulegen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses<br />

Berichtes wird ggf. zu entscheiden sein, ob, und wenn ja, welche Anpassungen<br />

zur Zielerreichung vorgenommen werden müssen.<br />

52. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit Einnahme der neuen Organisationsstruktur,<br />

Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere auf Dienstposten zu versetzen,<br />

die von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit besetzt werden?<br />

Falls ja, wie viele Dienstposten sind davon betroffen, und welche Auswirkungen<br />

hat dies auf die altersgerechte Personalstruktur?<br />

Im Zuge der Umstrukturierung kann es dazu kommen, dass Dienstposten auf<br />

denen „normalerweise“ ein/eine SaZ eingesetzt worden wäre, vorübergehend<br />

durch einen/eine BS besetzt wird. Da aber Dienstposten grundsätzlich nicht an

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