Antwort
Antwort
Antwort
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Drucksache 17/13254 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
50. Mit welcher Begründung werden die Hinzuverdienstgrenzen im Altersband<br />
III nicht wie im Altersband II bis zum Erreichen des Regelrentenalters<br />
festgelegt?<br />
Die Hinzuverdienstregelungen für die Altersgruppen II und III in § 6 Absatz 2<br />
Nummer 3 bzw. § 7 Absatz 2 Nummer 4 SKPersStruktAnpG sind gleichlautend.<br />
Sie sehen jeweils eine Ruhensregelung nur für Einkommen aus einer Verwendung<br />
im öffentlichen Dienst vor; diese Regelung gilt uneingeschränkt für die<br />
Dauer der Verwendung im öffentlichen Dienst unabhängig vom Erreichen einer<br />
bestimmten Altersgrenze.<br />
51. Wie will die Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel, den personellen<br />
Überhang im militärischen Bereich von ca. 6 200 Berufssoldatinnen und<br />
Berufssoldaten abzubauen, erreichen, wenn bis zum 31. Dezember 2017<br />
lediglich 2 170 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten vor Erreichen der<br />
Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden sollen?<br />
Nach § 2 Absatz 1 SKPersStruktAnpG<br />
• können bis zum 31. Dezember 2017 bis zu 2 170 BS mit ihrer Zustimmung<br />
in den Ruhestand versetzt werden,<br />
• können, sofern das BMVg nach dem 30. September 2014 einen unabweisbaren<br />
Bedarf für weitere Zurruhesetzungen feststellt, unter den gleichen Voraussetzungen<br />
bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt bis zu 3 100 BS in den<br />
Ruhestand versetzt werden.<br />
Nach dem SKPersStruktAnpG kommen für Soldatinnen und Soldaten neben<br />
einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand noch folgende Maßnahmen in<br />
Betracht:<br />
• Weiterbeschäftigung von BS im öffentlichen Dienst oder außerhalb des<br />
öffentlichen Dienstes,<br />
• Umwandlung des Dienstverhältnisses einer oder eines BS in das eines oder<br />
einer SaZ mit Gewährung eines einmaligen Ausgleichs,<br />
• Verkürzung der Dienstzeit von SaZ mit der Erweiterung, dass sich die Ansprüche<br />
nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf Berufsförderung und<br />
Dienstzeitversorgung nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung<br />
angegebenen Verpflichtungszeit richten.<br />
Aktuell wird davon ausgegangen, dass mit den o. a. Maßnahmen eine signifikante<br />
Reduzierung des Überhanges an BS erreicht werden kann.<br />
Gemäß § 11 SKPersStruktAnpG hat das BMVg dem Bundeskabinett darüber<br />
hinaus bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht mit dem Ziel der<br />
Bewertung der Maßnahmen vorzulegen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses<br />
Berichtes wird ggf. zu entscheiden sein, ob, und wenn ja, welche Anpassungen<br />
zur Zielerreichung vorgenommen werden müssen.<br />
52. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit Einnahme der neuen Organisationsstruktur,<br />
Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere auf Dienstposten zu versetzen,<br />
die von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit besetzt werden?<br />
Falls ja, wie viele Dienstposten sind davon betroffen, und welche Auswirkungen<br />
hat dies auf die altersgerechte Personalstruktur?<br />
Im Zuge der Umstrukturierung kann es dazu kommen, dass Dienstposten auf<br />
denen „normalerweise“ ein/eine SaZ eingesetzt worden wäre, vorübergehend<br />
durch einen/eine BS besetzt wird. Da aber Dienstposten grundsätzlich nicht an