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Drucksache 17/13254 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

Steuerung und Koordinierung durch das BMVg, werden die einzelnen Maßnahmen<br />

selbst dezentral und in Verantwortung der zuständigen Bereiche durchgeführt.<br />

Das nach der Umstrukturierung grundlegend neu organisierte BMVg wird nunmehr<br />

in neun ministeriellen Abteilungen geführt. Die Inspekteure der militärischen<br />

Organisationsbereiche, ehemals ministerielle Abteilungsleiter, sowie ihre<br />

Stäbe bilden nunmehr die erste dem BMVg nachgeordnete Ebene. Die Inspekteure<br />

und zivilen Leiter der Organisationsbereiche haben die Organisationshoheit<br />

für ihre jeweiligen Bereiche. Mit dem Verbleib der Organisationshoheit<br />

innerhalb der durch die politische Leitung und den Generalinspekteur zur Verfügung<br />

gestellten Ressourcen werden unter anderem klare Zuständigkeiten und<br />

Verantwortungen sowohl im Bundesministerium als auch innerhalb der Bundeswehr<br />

gewährleistet und darüber hinaus eine der wesentlichen Empfehlungen der<br />

„Weise-Kommission“ umgesetzt.<br />

Durch die erstmalige Unterstellung der gesamten Streitkräfte unter den Generalinspekteur<br />

der Bundeswehr wurde die Verantwortung des höchsten Soldaten der<br />

Bundeswehr, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines teilstreitkraftübergreifenden<br />

Ansatzes, gestärkt. Mit der Aufstellung der neuen<br />

militärischen Kommandos unter unmittelbarer Führung durch die Inspekteure<br />

wurde einerseits die Bedeutung der Teilstreitkräfte unterstrichen und andererseits<br />

ihre gleichzeitige Ausrichtung auf die Wahrnehmung von Einsatzaufgaben<br />

organisatorisch verankert.<br />

Die Arbeitsfähigkeit von mehr als der Hälfte der für die Neuausrichtung entscheidenden<br />

Organisationselemente ist bereits seit Anfang 2013 sichergestellt.<br />

Bis Ende 2013 werden rund zwei Drittel dieser im sogenannten Meilensteinplan<br />

zusammengefassten Elemente in ihrer Zielstruktur arbeiten. Bis Ende 2015 wird<br />

das verbleibende Drittel die Zielstruktur eingenommen haben. Insgesamt wird<br />

die organisatorische Realisierung der Neuausrichtung der Bundeswehr weitgehend<br />

bis zum Jahr 2018 abgeschlossen werden können. Die dazu notwendigen<br />

entsprechenden Planungen werden jährlich fortgeschrieben.<br />

Die persönlichen Belastungen für die Angehörigen der Bundeswehr, welche die<br />

Umsetzung der Neuausrichtung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Einsatzverpflichtungen<br />

bislang in hervorragender Weise bewältigt haben, sind nicht zu<br />

unterschätzen.<br />

Mit Blick auf die notwendige Kohäsion des Personalkörpers hat das BMVg eine<br />

Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der internen Kommunikation über die<br />

Neuausrichtung getroffen. Dazu gehört – in der Erkenntnis, dass die ganz überwiegende<br />

Mehrheit der Führungskräfte die Ziele der Neuausrichtung mitträgt –<br />

unter anderem beispielsweise die stärkere Einbindung aller Führungsebenen der<br />

Bundeswehr.<br />

Zur Identifizierung von organisatorischem Nachsteuerungsbedarf im Zuge der<br />

Neuausrichtung werden – beginnend 2014 – Einheiten, die bereits ein Jahr in der<br />

neuen Struktur arbeiten einer Evaluierung unterzogen, ohne die Neuausrichtung<br />

grundlegend zu verändern.<br />

Mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG), das im Wesentlichen<br />

am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sowie weiteren Attraktivitätsmaßnahmen<br />

sind die Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche<br />

Personalanpassung geschaffen worden. Gleichfalls bleibt die<br />

Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber nachhaltig gesichert.<br />

Durch das Reformbegleitprogramm, das durch den Bundesminister der Verteidigung<br />

bereits am 18. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, ist ein ganzheitlicher<br />

Rahmen geschaffen worden, der einerseits den Menschen hilft, Belastungen<br />

abzufedern sowie einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Lebensentwurf zu

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