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Drucksache 17/13254 – 162 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

204. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass auch<br />

in der neuen Bundeswehrstruktur im Katastrophenfall ein Mindestmaß<br />

an Unterstützung durch Kräfte der Bundeswehr zur Verfügung steht?<br />

Die auf Grundlage des Artikels 35 GG möglichen Hilfeleistungen der Bundeswehr,<br />

insbesondere bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen,<br />

können und werden – als subsidiäre Aufgabe – auch nach Umsetzung der<br />

bevorstehenden Strukturreformen geleistet werden.<br />

Der Inspekteurin/dem Inspekteur der Streitkräftebasis, als Nationaler Territorialer<br />

Befehlshaberin/Nationalem Territorialem Befehlshaber, ist die Verantwortung<br />

für die Wahrnehmung der territorialen Aufgaben der Bundeswehr, zu denen<br />

auch die zuvor genannten subsidiären Aufgaben gehören, unmittelbar übertragen.<br />

Zentrales Element der in der Bundeswehr dafür maßgeblich verantwortlichen<br />

territorialen Organisation wird das Kommando Territoriale Aufgaben der<br />

Bundeswehr sein. In diesem neuen Kommando ist auch die taktische Führungsfähigkeit<br />

der Bundeswehrkräfte bei Hilfeleistungen abgebildet.<br />

Aktive Organisationselemente und Organisationselemente der Reserve bilden<br />

unterhalb dieses Kommandos ein ebenengerechtes, flächendeckendes und an<br />

der föderalen Struktur Deutschlands ausgerichtetes Netzwerk, um die zivilen<br />

Stellen und Akteure zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Die bewährte<br />

militärische Ansprechbarkeit für die zivil-militärische Zusammenarbeit<br />

durch die Landeskommandos sowie die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos<br />

wird beibehalten.<br />

Die Verfahren zur zivil-militärischen Zusammenarbeit sind in Übungen erprobt<br />

und haben sich bei realen Unterstützungsleistungen bewährt.<br />

Die Fähigkeiten und Kräfte für Hilfeleistungen leiten sich unverändert aus dem<br />

gesamten, zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Potenzial der Bundeswehr ab.<br />

Besondere Ressourcen werden hierfür nicht vorgehalten. Die Präsenz der Bundeswehr<br />

in der Fläche, die verstärkte Einbindung des Reservistenpotenzials sowie<br />

die Weiterentwicklung des territorialen Netzwerkes werden die Fähigkeiten<br />

der Bundeswehr für diesen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge<br />

auch zukünftig erhalten.<br />

205. Welche Auswirkungen hat die neue Bundeswehrstruktur auf die Katastrophenschutzplanungen<br />

von Bund, Ländern und Kommunen?<br />

Die Bundeswehr und die Katastrophenschutzbehörden in Deutschland haben<br />

ebenengerechte, funktionierende Netzwerke aufgebaut. Eine verlässliche<br />

Bereitstellung der notwendigen Schnittstellen durch die Bundeswehr ist auch in<br />

der neuen Struktur mit weniger Standorten als bisher gegeben (Kommando<br />

Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Landeskommandos, Bezirks-/Kreisverbindungskommandos,<br />

Standortälteste). Die Fähigkeiten der Bundeswehr zur<br />

Hilfeleistung auf Grundlage des Artikels 35 GG werden wie in der <strong>Antwort</strong> zu<br />

Frage 204 ausgeführt erhalten bleiben.<br />

Zudem erfolgen kontinuierlich Optimierungen bezüglich der Verfahren zur Anforderung<br />

von Unterstützungsleistungen und der Reaktionszeiten der unterstützenden<br />

Kräfte.<br />

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ist der<br />

Auffassung, dass die Bundeswehr mit ihren in Deutschland besonderen technischen<br />

und personellen Fähigkeiten – die so nur von ihr kurzfristig zur Unterstützung<br />

zur Bewältigung von Naturkatastrophen und anderer großer Schadenslagen<br />

bereitgestellt werden können – auch künftig unverzichtbarer Bestandteil<br />

eines funktionierenden Bevölkerungsschutzes ist.

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