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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183 – Drucksache 17/13254<br />

261. Welche Verbesserungen sind im Rahmen der Anerkennung bei Wehrdienstbeschädigungen<br />

(WDB) erreicht worden?<br />

Die häufig beanstandete Dauer der Wehrdienstbeschädigungsverfahren ist insbesondere<br />

bei psychischen Erkrankungen aufgrund der mitunter komplexen<br />

Kausalfaktoren oft auf die Dauer der medizinischen Begutachtung zurückzuführen.<br />

Zur notwendigen Ergänzung der eigenen personellen Ressourcen des Sanitätsdienstes<br />

der Bundeswehr werden zivile Außengutachter mit versorgungsmedizinischer<br />

Expertise eingebunden. Um diesen Gutachterkreis zu erhalten und<br />

weitere qualifizierte Gutachter zu gewinnen, wurde das Pauschalhonorar der<br />

zivilen Außengutachter von 90 Euro auf 180 Euro erhöht.<br />

Im Bereich der Beschädigtenversorgung erfolgt im Rahmen der Neuausrichtung<br />

der Bundeswehr eine Zentralisierung der Zuständigkeiten. Es ist beabsichtigt,<br />

die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Länder auf dem Gebiet der Beschädigtenversorgung<br />

nach dem SVG für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses<br />

zu übernehmen, um den Versorgungsberechtigten im Sinne einer<br />

überschaubaren Organisation eine „Versorgung aus einer Hand“ anbieten zu<br />

können. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 6. Februar<br />

2013 beschlossen. Vorgesehen ist zum 1. Januar 2015 die Übertragung für<br />

Renten- und Heilbehandlungsleistungen sowie zum 1. Januar 2016 die Übernahme<br />

der Zuständigkeiten für Leistungen der Kriegsopferfürsorge.<br />

Darüber hinaus wurde das BMVg mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz<br />

ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit<br />

und dem BMAS unter Beachtung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen<br />

Wissenschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen<br />

Voraussetzungen vermutet wird, dass eine posttraumatische Belastungsstörung<br />

oder eine andere in der Rechtsverordnung zu bezeichnende psychische Störung<br />

durch einen Einsatzunfall verursacht worden ist. Ziel ist vor allem eine Verfahrensbeschleunigung<br />

bei Entscheidungen über die Aufnahme in die Schutzzeit<br />

nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.<br />

Diese Rechtsverordnung ist am 9. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl. I<br />

S. 2092).<br />

262. Wann soll die Lotsenausbildung auf alle TSK- und Organisationsbereiche<br />

der Bundeswehr ausgedehnt werden?<br />

An den ersten beiden beim Zentrum Innere Führung im November 2011 und<br />

Juni 2012 durchgeführten Pilotlehrgängen haben insgesamt 46 Soldatinnen<br />

und Soldaten aller Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche<br />

(Heer: 23, Luftwaffe: 6, Marine: 4, Zentraler Sanitätsdienst: 4, Streitkräftebasis:<br />

10) teilgenommen.<br />

Der Lotsenlehrgang wird als weiterer Bestandteil des Lehrgangskatalogs des<br />

Zentrums Innere Führung aufgenommen. Im Jahr 2013 werden vier Lotsenlehrgänge<br />

durchgeführt. Soldatinnen und Soldaten aller Militärischen Organisationsbereiche<br />

können die Lotsenausbildung absolvieren. Im Zuge der Erstellung<br />

konzeptioneller Grundlagen für die Einführung der Lotsen wird auch der Bedarf<br />

in den zivilgeführten Organisationsbereichen der Bundeswehr überprüft.<br />

263. Ist geplant, die sogenannten Präventivkuren auch für Familienangehörige<br />

zugänglich zu machen?<br />

Besonders belastete Soldatinnen und Soldaten ohne Anzeichen einer spezifisch<br />

therapiebedürftigen Erkrankung können nach Auslandseinsätzen eine dreiwö-

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