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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183 – Drucksache 17/13254<br />
261. Welche Verbesserungen sind im Rahmen der Anerkennung bei Wehrdienstbeschädigungen<br />
(WDB) erreicht worden?<br />
Die häufig beanstandete Dauer der Wehrdienstbeschädigungsverfahren ist insbesondere<br />
bei psychischen Erkrankungen aufgrund der mitunter komplexen<br />
Kausalfaktoren oft auf die Dauer der medizinischen Begutachtung zurückzuführen.<br />
Zur notwendigen Ergänzung der eigenen personellen Ressourcen des Sanitätsdienstes<br />
der Bundeswehr werden zivile Außengutachter mit versorgungsmedizinischer<br />
Expertise eingebunden. Um diesen Gutachterkreis zu erhalten und<br />
weitere qualifizierte Gutachter zu gewinnen, wurde das Pauschalhonorar der<br />
zivilen Außengutachter von 90 Euro auf 180 Euro erhöht.<br />
Im Bereich der Beschädigtenversorgung erfolgt im Rahmen der Neuausrichtung<br />
der Bundeswehr eine Zentralisierung der Zuständigkeiten. Es ist beabsichtigt,<br />
die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Länder auf dem Gebiet der Beschädigtenversorgung<br />
nach dem SVG für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses<br />
zu übernehmen, um den Versorgungsberechtigten im Sinne einer<br />
überschaubaren Organisation eine „Versorgung aus einer Hand“ anbieten zu<br />
können. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 6. Februar<br />
2013 beschlossen. Vorgesehen ist zum 1. Januar 2015 die Übertragung für<br />
Renten- und Heilbehandlungsleistungen sowie zum 1. Januar 2016 die Übernahme<br />
der Zuständigkeiten für Leistungen der Kriegsopferfürsorge.<br />
Darüber hinaus wurde das BMVg mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz<br />
ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit<br />
und dem BMAS unter Beachtung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen<br />
Wissenschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen<br />
Voraussetzungen vermutet wird, dass eine posttraumatische Belastungsstörung<br />
oder eine andere in der Rechtsverordnung zu bezeichnende psychische Störung<br />
durch einen Einsatzunfall verursacht worden ist. Ziel ist vor allem eine Verfahrensbeschleunigung<br />
bei Entscheidungen über die Aufnahme in die Schutzzeit<br />
nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.<br />
Diese Rechtsverordnung ist am 9. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl. I<br />
S. 2092).<br />
262. Wann soll die Lotsenausbildung auf alle TSK- und Organisationsbereiche<br />
der Bundeswehr ausgedehnt werden?<br />
An den ersten beiden beim Zentrum Innere Führung im November 2011 und<br />
Juni 2012 durchgeführten Pilotlehrgängen haben insgesamt 46 Soldatinnen<br />
und Soldaten aller Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche<br />
(Heer: 23, Luftwaffe: 6, Marine: 4, Zentraler Sanitätsdienst: 4, Streitkräftebasis:<br />
10) teilgenommen.<br />
Der Lotsenlehrgang wird als weiterer Bestandteil des Lehrgangskatalogs des<br />
Zentrums Innere Führung aufgenommen. Im Jahr 2013 werden vier Lotsenlehrgänge<br />
durchgeführt. Soldatinnen und Soldaten aller Militärischen Organisationsbereiche<br />
können die Lotsenausbildung absolvieren. Im Zuge der Erstellung<br />
konzeptioneller Grundlagen für die Einführung der Lotsen wird auch der Bedarf<br />
in den zivilgeführten Organisationsbereichen der Bundeswehr überprüft.<br />
263. Ist geplant, die sogenannten Präventivkuren auch für Familienangehörige<br />
zugänglich zu machen?<br />
Besonders belastete Soldatinnen und Soldaten ohne Anzeichen einer spezifisch<br />
therapiebedürftigen Erkrankung können nach Auslandseinsätzen eine dreiwö-