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Drucksache 17/13254 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

Die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Bedarfsträger), des Sanitätsdienstes und der<br />

Streitkräftebasis wirken im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für Verwendungsaufbaukonzepte,<br />

struktureller Vorgaben und personeller Grundsatzforderungen<br />

für den jeweiligen Uniformträger- bzw. Organisationsbereich oder die<br />

Laufbahnen mit.<br />

Auswahlentscheidungen für die Besetzung militärischer Spitzendienstposten<br />

der Besoldungsgruppen (BesGr) A 16 und B 3, die durch Stabsoffiziere zu besetzen<br />

sind, werden regelmäßig auf Basis eines schriftlichen Mitwirkungsverfahrens<br />

(unter Einbeziehung der Bedarfsträger) getroffen.<br />

Beim schriftlichen Mitwirkungsverfahren erarbeitet die Personalführung auf der<br />

Basis des aktuellen Anforderungsprofils, ggf. unter Beachtung einer Organisationsgrundentscheidung,<br />

einen Besetzungsvorschlag. Diesen übermittelt sie mit<br />

den erforderlichen Personalunterlagen auch an die jeweils betroffenen Bedarfsträger<br />

und gibt ihnen damit Gelegenheit zur Kommentierung. Weichen Besetzungsvorschlag<br />

und Kommentierung voneinander ab, wird in einem Eskalationsverfahren<br />

versucht, abweichende Positionen im Dialog auszuräumen.<br />

Gelingt dies nicht, werden vor der Entscheidung die abweichenden Positionen<br />

mit den betroffenen Bedarfsträgern auf Inspekteurebene abschließend besprochen.<br />

19. Welchen Einfluss haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte zukünftig auf<br />

die Ausrüstungsplanung ihrer Teilstreitkraft?<br />

Die Inspekteure sind im Rahmen der ihnen zugewiesenen Ressourcen dem<br />

Generalinspekteur (GenInsp) gegenüber verantwortlich u. a. für die Weiterentwicklung<br />

ihres militärischen Organisationsbereichs (MilOrgBer) und der ihnen<br />

zugewiesenen Fähigkeiten. Entsprechend dem neu definierten Integrierten Planungsprozess<br />

(IPP) bringen die Inspekteure ihre Initiativen, Impulse, Erfahrungswerte<br />

und bewertende Planungsbeiträge in allen Phasen der Planung auf<br />

der Ebene des Planungsamtes der Bundeswehr ein. Dazu zählen auch alle Beiträge<br />

und Bewertungen zum Teilaspekt „Ausrüstung/Ausrüstungsplanung“.

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