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Drucksache 17/13254 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
Die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Bedarfsträger), des Sanitätsdienstes und der<br />
Streitkräftebasis wirken im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für Verwendungsaufbaukonzepte,<br />
struktureller Vorgaben und personeller Grundsatzforderungen<br />
für den jeweiligen Uniformträger- bzw. Organisationsbereich oder die<br />
Laufbahnen mit.<br />
Auswahlentscheidungen für die Besetzung militärischer Spitzendienstposten<br />
der Besoldungsgruppen (BesGr) A 16 und B 3, die durch Stabsoffiziere zu besetzen<br />
sind, werden regelmäßig auf Basis eines schriftlichen Mitwirkungsverfahrens<br />
(unter Einbeziehung der Bedarfsträger) getroffen.<br />
Beim schriftlichen Mitwirkungsverfahren erarbeitet die Personalführung auf der<br />
Basis des aktuellen Anforderungsprofils, ggf. unter Beachtung einer Organisationsgrundentscheidung,<br />
einen Besetzungsvorschlag. Diesen übermittelt sie mit<br />
den erforderlichen Personalunterlagen auch an die jeweils betroffenen Bedarfsträger<br />
und gibt ihnen damit Gelegenheit zur Kommentierung. Weichen Besetzungsvorschlag<br />
und Kommentierung voneinander ab, wird in einem Eskalationsverfahren<br />
versucht, abweichende Positionen im Dialog auszuräumen.<br />
Gelingt dies nicht, werden vor der Entscheidung die abweichenden Positionen<br />
mit den betroffenen Bedarfsträgern auf Inspekteurebene abschließend besprochen.<br />
19. Welchen Einfluss haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte zukünftig auf<br />
die Ausrüstungsplanung ihrer Teilstreitkraft?<br />
Die Inspekteure sind im Rahmen der ihnen zugewiesenen Ressourcen dem<br />
Generalinspekteur (GenInsp) gegenüber verantwortlich u. a. für die Weiterentwicklung<br />
ihres militärischen Organisationsbereichs (MilOrgBer) und der ihnen<br />
zugewiesenen Fähigkeiten. Entsprechend dem neu definierten Integrierten Planungsprozess<br />
(IPP) bringen die Inspekteure ihre Initiativen, Impulse, Erfahrungswerte<br />
und bewertende Planungsbeiträge in allen Phasen der Planung auf<br />
der Ebene des Planungsamtes der Bundeswehr ein. Dazu zählen auch alle Beiträge<br />
und Bewertungen zum Teilaspekt „Ausrüstung/Ausrüstungsplanung“.