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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13254<br />
Eine grundsätzliche Änderung der Strategie ist derzeit nicht beabsichtigt. Die<br />
bereits stattfindende Einbindung von Frauen in personalwerbliche Maßnahmen<br />
wird derzeit im Prinzip als ausreichend erachtet. Trotz aller Gleichbehandlung<br />
wird es darüber hinaus unverzichtbar sein, die neue Situation für Frauen – freiwilliger<br />
Wehrdienst seit dem 1. Juli 2011 – zu einem Schwerpunkt der Ansprache<br />
von Frauen oder bei Praktika zu machen.<br />
66. Ist eine gesetzliche Dienstzeitregelung für Soldatinnen und Soldaten geplant,<br />
damit eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht wird?<br />
Falls ja, welche Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sollen realisiert werden?<br />
Ob und wann eine gesetzliche Arbeitszeitregelung für Soldatinnen und Soldaten<br />
eingeführt wird, steht im Zusammenhang mit noch ausstehenden gerichtlichen<br />
Entscheidungen zur Anwendung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Soldatinnen<br />
und Soldaten. In jedem Falle wird eine gesetzliche Arbeitszeitregelung nicht mit<br />
der Zielsetzung eingeführt, Teilzeitbeschäftigung zu realisieren. Dieses ist auch<br />
nicht erforderlich, da unterschiedliche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung<br />
bereits bestehen.<br />
Diese sind in der Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen<br />
und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung<br />
– STzV)“ vom 9. November 2005 und im Gesetz zur Unterstützung<br />
der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher<br />
Vorschriften (nachstehend: Fachkräftegewinnungsgesetz) vom 15. März 2012<br />
geregelt.<br />
67. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundeswehr im Bereich Kinderbetreuung<br />
und im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?<br />
Die Bundeswehr hat in den letzten Jahren die Attraktivität des Dienstes in den<br />
Streitkräften weiter gesteigert. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />
und Dienst/Beruf ist hierbei ein zentraler Bestandteil. In diesem Bereich konnten<br />
zahlreiche Aktivitäten nicht nur initiiert, sondern bereits umgesetzt werden.<br />
Die Teilkonzeption Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften<br />
wurde als konzeptionelle Grundlage im Jahr 2007 erlassen. Der Allgemeine<br />
Umdruck (AU) 1/500 „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in<br />
den Streitkräften“ wurde als Folgedokument und zur Umsetzung der Teilkonzeption<br />
Mitte Januar 2010 veröffentlicht, wird stetig aktualisiert und ist im<br />
Intranet und Internet verfügbar. Im AU 1/500 wurde eine Anlage „Schwangerschaft<br />
und Mutterschutz kompakt“ mit Checkliste und Aktivitätenliste für<br />
schwangere Soldatinnen ergänzt.<br />
Ende 2011 wurde der Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von<br />
Beruf und Familie für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg in<br />
Kraft gesetzt.<br />
Inzwischen ist Folgendes erreicht worden:<br />
• Seit Sommer 2012 kann die Teilzeit – anstelle von Elternzeit – auch unterhälftig<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
• 1 582 Soldatinnen und Soldaten sowie 8 644 zivile Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter haben bis Oktober 2012 Elternzeit in Anspruch genommen.