19.05.2013 Aufrufe

Antwort

Antwort

Antwort

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13254<br />

Eine grundsätzliche Änderung der Strategie ist derzeit nicht beabsichtigt. Die<br />

bereits stattfindende Einbindung von Frauen in personalwerbliche Maßnahmen<br />

wird derzeit im Prinzip als ausreichend erachtet. Trotz aller Gleichbehandlung<br />

wird es darüber hinaus unverzichtbar sein, die neue Situation für Frauen – freiwilliger<br />

Wehrdienst seit dem 1. Juli 2011 – zu einem Schwerpunkt der Ansprache<br />

von Frauen oder bei Praktika zu machen.<br />

66. Ist eine gesetzliche Dienstzeitregelung für Soldatinnen und Soldaten geplant,<br />

damit eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht wird?<br />

Falls ja, welche Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sollen realisiert werden?<br />

Ob und wann eine gesetzliche Arbeitszeitregelung für Soldatinnen und Soldaten<br />

eingeführt wird, steht im Zusammenhang mit noch ausstehenden gerichtlichen<br />

Entscheidungen zur Anwendung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Soldatinnen<br />

und Soldaten. In jedem Falle wird eine gesetzliche Arbeitszeitregelung nicht mit<br />

der Zielsetzung eingeführt, Teilzeitbeschäftigung zu realisieren. Dieses ist auch<br />

nicht erforderlich, da unterschiedliche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung<br />

bereits bestehen.<br />

Diese sind in der Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen<br />

und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung<br />

– STzV)“ vom 9. November 2005 und im Gesetz zur Unterstützung<br />

der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher<br />

Vorschriften (nachstehend: Fachkräftegewinnungsgesetz) vom 15. März 2012<br />

geregelt.<br />

67. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundeswehr im Bereich Kinderbetreuung<br />

und im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?<br />

Die Bundeswehr hat in den letzten Jahren die Attraktivität des Dienstes in den<br />

Streitkräften weiter gesteigert. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Dienst/Beruf ist hierbei ein zentraler Bestandteil. In diesem Bereich konnten<br />

zahlreiche Aktivitäten nicht nur initiiert, sondern bereits umgesetzt werden.<br />

Die Teilkonzeption Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften<br />

wurde als konzeptionelle Grundlage im Jahr 2007 erlassen. Der Allgemeine<br />

Umdruck (AU) 1/500 „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in<br />

den Streitkräften“ wurde als Folgedokument und zur Umsetzung der Teilkonzeption<br />

Mitte Januar 2010 veröffentlicht, wird stetig aktualisiert und ist im<br />

Intranet und Internet verfügbar. Im AU 1/500 wurde eine Anlage „Schwangerschaft<br />

und Mutterschutz kompakt“ mit Checkliste und Aktivitätenliste für<br />

schwangere Soldatinnen ergänzt.<br />

Ende 2011 wurde der Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Familie für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg in<br />

Kraft gesetzt.<br />

Inzwischen ist Folgendes erreicht worden:<br />

• Seit Sommer 2012 kann die Teilzeit – anstelle von Elternzeit – auch unterhälftig<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

• 1 582 Soldatinnen und Soldaten sowie 8 644 zivile Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter haben bis Oktober 2012 Elternzeit in Anspruch genommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!