Antwort
Antwort
Antwort
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 121 – Drucksache 17/13254<br />
107. Wie gedenkt die Bundesregierung dem Motivationsverlust bei Soldatinnen<br />
und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der<br />
Bundeswehr zu begegnen, der dadurch entsteht, dass sie nicht in angemessener<br />
Zeit in die nächst höhere Besoldungsstufe/Gehaltsgruppe eingewiesen<br />
werden, obwohl sie z. T. länger als ein Jahr höherwertige Aufgaben<br />
erfüllen?<br />
Zur Verbesserung der Beförderungssituation und zur Attraktivitätssteigerung<br />
haben die in den letzten Jahren erreichten Planstellenverbesserungen für alle militärischen<br />
Laufbahngruppen beigetragen. So konnten z. B. in den Haushalten<br />
der Jahre 2002 bis 2011 insgesamt rund 23 200 Planstellenverbesserungen<br />
erreicht werden, wodurch rund 70 400 Beförderungen/Einweisungen vorgenommen<br />
werden konnten. Allein für die Feldwebeldienstgrade (BesGr A 7 bis<br />
A 9 mZ) konnten rund 11 400 Planstellenverbesserungen erzielt werden, die zu<br />
rund 50 600 Beförderungen in diesem Bereich geführt haben.<br />
In Fortsetzung dieser Schritte zur Verbesserung der Planstellenausstattung sowie<br />
zur Schließung der „Dienstposten-Planstellen-Schere“ konnten mit Blick auf die<br />
Anpassung des militärischen Personalkörpers an die zukünftigen Strukturen<br />
bereits mit dem Bundeshaushalt 2012 Planstellenverbesserungen, insbesondere<br />
im Bereich der Berufsunteroffiziere sowie der Mannschaften, erreicht werden.<br />
So wurden für die Mannschaften 6 000 neue Planstellen, davon 3 000 in der<br />
BesGr A 5 mZ (Oberstabsgefreiter) und 3 000 in der BesGr A 5 (Stabsgefreiter)<br />
sowie für die Unteroffiziere mit Portepee 506 neue Planstellen, davon 152 in der<br />
BesGr A 9 mZ (Oberstabsfeldwebel/-bootsmann) und 354 in der BesGr A 9<br />
(Stabsfeldwebel/-bootsmann) ausgebracht.<br />
Die geschilderten Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, die Beförderungs-<br />
und Einweisungssituation der Soldatinnen und Soldaten deutlich zu verbessern<br />
und damit die Attraktivität des Soldatenberufes weiter zu steigern.<br />
Mit dem Bundeshaushalt 2013 wurden für die Mannschaften 5 000 neue Planstellen,<br />
davon 3 000 in der BesGr A 5 mZ und 2 000 in der BesGr A 5 sowie<br />
173 Planstellen für Offiziere ausgebracht.<br />
Das BMVg beabsichtigt, in das Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 für die<br />
Mannschaften weitere 3 797 neue Planstellen, davon 2 237 in der BesGr A 5 mZ<br />
und 1 560 in der BesGr A 5, einzubringen. Damit wäre das PSM 185 für den<br />
Bereich der Mannschaften und der Unteroffiziere nach Umfang und Dotierung<br />
abgedeckt. Für den Bereich der Offiziere strebt das BMVg im Bereich der finanziellen<br />
Möglichkeiten weitere Planstellenverbesserungen an.<br />
Bei den Beamtinnen und Beamten erfolgt die Auswahlentscheidung für eine förderliche<br />
Verwendung ebenfalls nach dem Leistungsgrundsatz. Aus laufbahnrechtlicher<br />
Sicht kann ein Beförderungsamt verliehen werden, wenn die Eignung<br />
für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit<br />
nachgewiesen wurde. Allerdings besteht auch nach einer erfolgreich absolvierten<br />
Erprobungszeit kein Rechtsanspruch auf Beförderung, sondern nur ein Anspruch<br />
auf rechtsfehlerfreie Beurteilung und Ermessensausübung bei einer Beförderungsentscheidung.<br />
Über die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hinaus setzt die<br />
Beförderung haushaltsrechtlich voraus, dass eine dem Beförderungsamt entsprechende,<br />
besetzbare Planstelle zur Verfügung steht, da ein Amt nur zusammen<br />
mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden darf.<br />
Allerdings wird eine Vielzahl von Planstellen durch die Finanzierung von Beamtinnen<br />
und Beamten aus anderen Gründen gebunden, z. B.<br />
• im Rahmen der Arbeits- oder Freistellungsphase der Altersteilzeit bis zum<br />
Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen,