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Drucksache 17/13254 – 184 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

chige Präventivkur (sog. Kolbow-Kur) als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Eine Kostenübernahme für Dritte (z. B. Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner[in],<br />

Kinder) im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ist nicht<br />

möglich. Die Beschränkung des Anspruchs auf die Soldatin bzw. den Soldaten<br />

als Besoldungsempfänger entspricht dem Prinzip des besoldungsrechtlich verankerten<br />

bzw. individuell begründeten Anspruchs auf einen „Sachbezug“.<br />

Kosten, die dadurch bedingt sind, dass Angehörige Soldatinnen oder Soldaten<br />

bei Kuren begleiten, können im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />

Versorgung nicht übernommen werden.<br />

Am 31. Oktober 2012 hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General<br />

Volker Wieker, das neuentwickelte Rahmenkonzept zum Erhalt und zur Steigerung<br />

der psychischen Fitness von Soldaten und Soldatinnen unterzeichnet. In<br />

diesem Zusammenhang werden auch die Präventivmaßnahmen weiterentwickelt.<br />

Vorgesehen sind dabei u. a. Maßnahmen zur Steigerung der psychischen<br />

Fitness nach einem Einsatz, an denen auch Angehörige teilnehmen können.<br />

264. Ist es richtig, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Deutsche<br />

Telekom AG beauftragt hat, Glasfaserkabel nach Mazar-i-Sharif zu verlegen?<br />

Falls ja, wann kann mit dem Abschluss dieser Arbeit gerechnet werden?<br />

Das BMVg, vertreten durch SKUKdo FüUstg/G 6 hat auf der Grundlage des mit<br />

der Deutschen Telekom AG bestehenden Rahmenvertrags eine International<br />

Business Line (IBL) von Rheinbach nach Mazar-i-Sharif mit einer Übertragungskapazität<br />

von 155 Mbit/s, einrichten lassen. Die Glasfaserstrecke wurde<br />

am 30. Januar 2012 in Betrieb genommen.<br />

265. Sind bei den Vertragsverhandlungen zur Leistungsfähigkeit der Glasfaserkabel<br />

auch die Kapazitäten für die private Kommunikation berücksichtigt<br />

worden, oder dient die Leistung der Kabel lediglich der militärischen/dienstlichen<br />

Kommunikation?<br />

Grundsätzlich erfolgte die Auswahl der Leistungskategorie bei der Inauftraggabe<br />

der IBL zur Sicherstellung des militärischen/dienstlichen Kommunikationsverkehrs.<br />

Dennoch wurde im Nachhinein der Firma Astrium GmbH angeboten,<br />

bis zu 34 Mbit/s für ihre Zwecke gegen Entgelt mitnutzen zu können.<br />

266. Falls die private Kommunikation nicht berücksichtigt wurde: War bei<br />

Auftragsvergabe bereits bekannt, dass Mängel bei den bestehenden Kapazitäten<br />

für private Kommunikation aus Afghanistan nach Deutschland<br />

bestehen?<br />

Falls ja, warum wurde nicht eine größere Kapazität genommen, um diesem<br />

Mangel entgegenzuwirken?<br />

Bei der Auftragsvergabe war nicht bekannt, dass Mängel bei den bestehenden<br />

Kapazitäten für private Kommunikation aus Afghanistan nach Deutschland<br />

bestehen. Nach hiesiger Bewertung wurde davon ausgegangen, dass die bestehenden<br />

Mängel durch den neuen Provider der Betreuungskommunikation,<br />

die Firma Astrium GmbH, beseitigt werden.

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