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Drucksache 17/13254 – 184 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
chige Präventivkur (sog. Kolbow-Kur) als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Eine Kostenübernahme für Dritte (z. B. Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner[in],<br />
Kinder) im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ist nicht<br />
möglich. Die Beschränkung des Anspruchs auf die Soldatin bzw. den Soldaten<br />
als Besoldungsempfänger entspricht dem Prinzip des besoldungsrechtlich verankerten<br />
bzw. individuell begründeten Anspruchs auf einen „Sachbezug“.<br />
Kosten, die dadurch bedingt sind, dass Angehörige Soldatinnen oder Soldaten<br />
bei Kuren begleiten, können im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />
Versorgung nicht übernommen werden.<br />
Am 31. Oktober 2012 hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General<br />
Volker Wieker, das neuentwickelte Rahmenkonzept zum Erhalt und zur Steigerung<br />
der psychischen Fitness von Soldaten und Soldatinnen unterzeichnet. In<br />
diesem Zusammenhang werden auch die Präventivmaßnahmen weiterentwickelt.<br />
Vorgesehen sind dabei u. a. Maßnahmen zur Steigerung der psychischen<br />
Fitness nach einem Einsatz, an denen auch Angehörige teilnehmen können.<br />
264. Ist es richtig, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Deutsche<br />
Telekom AG beauftragt hat, Glasfaserkabel nach Mazar-i-Sharif zu verlegen?<br />
Falls ja, wann kann mit dem Abschluss dieser Arbeit gerechnet werden?<br />
Das BMVg, vertreten durch SKUKdo FüUstg/G 6 hat auf der Grundlage des mit<br />
der Deutschen Telekom AG bestehenden Rahmenvertrags eine International<br />
Business Line (IBL) von Rheinbach nach Mazar-i-Sharif mit einer Übertragungskapazität<br />
von 155 Mbit/s, einrichten lassen. Die Glasfaserstrecke wurde<br />
am 30. Januar 2012 in Betrieb genommen.<br />
265. Sind bei den Vertragsverhandlungen zur Leistungsfähigkeit der Glasfaserkabel<br />
auch die Kapazitäten für die private Kommunikation berücksichtigt<br />
worden, oder dient die Leistung der Kabel lediglich der militärischen/dienstlichen<br />
Kommunikation?<br />
Grundsätzlich erfolgte die Auswahl der Leistungskategorie bei der Inauftraggabe<br />
der IBL zur Sicherstellung des militärischen/dienstlichen Kommunikationsverkehrs.<br />
Dennoch wurde im Nachhinein der Firma Astrium GmbH angeboten,<br />
bis zu 34 Mbit/s für ihre Zwecke gegen Entgelt mitnutzen zu können.<br />
266. Falls die private Kommunikation nicht berücksichtigt wurde: War bei<br />
Auftragsvergabe bereits bekannt, dass Mängel bei den bestehenden Kapazitäten<br />
für private Kommunikation aus Afghanistan nach Deutschland<br />
bestehen?<br />
Falls ja, warum wurde nicht eine größere Kapazität genommen, um diesem<br />
Mangel entgegenzuwirken?<br />
Bei der Auftragsvergabe war nicht bekannt, dass Mängel bei den bestehenden<br />
Kapazitäten für private Kommunikation aus Afghanistan nach Deutschland<br />
bestehen. Nach hiesiger Bewertung wurde davon ausgegangen, dass die bestehenden<br />
Mängel durch den neuen Provider der Betreuungskommunikation,<br />
die Firma Astrium GmbH, beseitigt werden.