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Drucksache 17/13254 – 136 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
der Demokratischen Republik Kongo sowie ein Waffeneinsammlungsprojekt in<br />
Côte d’Ivoire.<br />
Ferner arbeitet Deutschland in den zuständigen Gremien der OSZE und der EU<br />
an den jeweiligen Kleinwaffenprogrammen aktiv mit. Sie fördert auch Kleinwaffenprojekte<br />
der OSZE etwa in Südosteuropa und Zentralasien.<br />
Mit Blick auf eine verstärkte Rüstungskontrolle im Weltraum setzt sich die Bundesregierung<br />
nachdrücklich für den von der EU erarbeiteten Verhaltenskodex<br />
für Weltraumaktivitäten ein, für den die EU bereits 2013 eine Zeichnerkonferenz<br />
anstrebt. Der Kodex umfasst mögliche zivile und militärische Weltraumaktivitäten.<br />
Er enthält eine Reihe politischer Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen<br />
sowie transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen. Hauptziele<br />
sind die Vermeidung von Kollisionen und anderer Gefährdungen von<br />
Weltraumobjekten sowie die Verhinderung der Generierung von zusätzlichem<br />
Weltraumschrott. Es sollen Kooperationsmechanismen wie Notifikations-,<br />
Registrierungs- und Informationspflichten, regelmäßige Zeichnerstaatentreffen,<br />
ein zentraler Kontaktpunkt sowie eine Datenbank geschaffen werden. Aus rüstungskontrollpolitischer<br />
Sicht bedeutsame Regelungen sind das indirekte Verbot<br />
von Antisatellitentests sowie die Unterstützung relevanter Initiativen in der für<br />
Rüstungskontrolle im Weltraum zuständigen Genfer Abrüstungskonferenz.<br />
138. Welche Initiativen entwickelt die Bundesregierung zur Sicherung kritischer<br />
Infrastruktur sowie der Intensivierung der Kontrolle sicherheitsrelevanter<br />
internationaler Exporte?<br />
Die Bundesregierung führt eine verantwortungsbewusste Exportkontrolle<br />
durch. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Technologischen Fortentwicklungen<br />
wird durch die regelmäßige Überarbeitung der Kontrolllisten im<br />
Rahmen der internationalen Exportkontrollregime und deren Übernahme in die<br />
Gemeinsame Militärgüterliste der EU und die Anhänge zur Verordnung (EG)<br />
Nr. 428/2009 Rechnung getragen. An den entsprechenden Arbeiten wirkt die<br />
Bundesregierung im Rahmen internationaler Gremien aktiv mit. Die Bundesregierung<br />
sieht keinen Zusammenhang zu ihren Initiativen zur Sicherung kritischer<br />
Infrastruktur.<br />
139. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass auch für<br />
„Small Arms and Light Weapons (SALW)“ sowie Munition in dem<br />
„Arms Trade Treaty (ATT)“ verbindliche Regeln zum internationalen<br />
Handel konventioneller Rüstungsgüter vereinbart werden?<br />
Die Bundesregierung hat sich mit großem Engagement an den Verhandlungen<br />
für einen globalen Waffenhandelsvertrag beteiligt. Dabei war für die Bundesregierung<br />
der Einschluss von Kleinwaffen und Munition in den Regelungsumfang<br />
des Vertrags stets ein wesentliches Element der Verhandlungslinie. Während<br />
der Verhandlungen ist es gelungen, Kleinwaffen vollständig in den<br />
Regelungsumfang des zuletzt vorliegenden Vertragsentwurfs aufzunehmen. Damit<br />
konnten auch Staaten, die einer Aufnahme von Kleinwaffen in den Vertrag<br />
zunächst ablehnend gegenüberstanden, von der Notwendigkeit des Einschlusses<br />
dieser Waffengattung in einen effektiven Vertrag überzeugt werden. Das Thema<br />
„Munition“ blieb in den Vertragsverhandlungen im Juli 2012 bis zum Schluss<br />
kontrovers. Während der Verhandlungen ist erneut deutlich geworden, dass eine<br />
große Gruppe von Staaten Regelungsbedarf bezogen auf das Thema „Munition“<br />
sieht. Auch Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern<br />
nachdrücklich für die Einbeziehung des Themas in die Verhandlungen eingesetzt.<br />
Diese Linie gilt auch bei den für März 2013 anberaumten Folgeverhandlungen<br />
über einen globalen Waffenhandelsvertrag.