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Drucksache 17/13254 – 136 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

der Demokratischen Republik Kongo sowie ein Waffeneinsammlungsprojekt in<br />

Côte d’Ivoire.<br />

Ferner arbeitet Deutschland in den zuständigen Gremien der OSZE und der EU<br />

an den jeweiligen Kleinwaffenprogrammen aktiv mit. Sie fördert auch Kleinwaffenprojekte<br />

der OSZE etwa in Südosteuropa und Zentralasien.<br />

Mit Blick auf eine verstärkte Rüstungskontrolle im Weltraum setzt sich die Bundesregierung<br />

nachdrücklich für den von der EU erarbeiteten Verhaltenskodex<br />

für Weltraumaktivitäten ein, für den die EU bereits 2013 eine Zeichnerkonferenz<br />

anstrebt. Der Kodex umfasst mögliche zivile und militärische Weltraumaktivitäten.<br />

Er enthält eine Reihe politischer Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen<br />

sowie transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen. Hauptziele<br />

sind die Vermeidung von Kollisionen und anderer Gefährdungen von<br />

Weltraumobjekten sowie die Verhinderung der Generierung von zusätzlichem<br />

Weltraumschrott. Es sollen Kooperationsmechanismen wie Notifikations-,<br />

Registrierungs- und Informationspflichten, regelmäßige Zeichnerstaatentreffen,<br />

ein zentraler Kontaktpunkt sowie eine Datenbank geschaffen werden. Aus rüstungskontrollpolitischer<br />

Sicht bedeutsame Regelungen sind das indirekte Verbot<br />

von Antisatellitentests sowie die Unterstützung relevanter Initiativen in der für<br />

Rüstungskontrolle im Weltraum zuständigen Genfer Abrüstungskonferenz.<br />

138. Welche Initiativen entwickelt die Bundesregierung zur Sicherung kritischer<br />

Infrastruktur sowie der Intensivierung der Kontrolle sicherheitsrelevanter<br />

internationaler Exporte?<br />

Die Bundesregierung führt eine verantwortungsbewusste Exportkontrolle<br />

durch. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Technologischen Fortentwicklungen<br />

wird durch die regelmäßige Überarbeitung der Kontrolllisten im<br />

Rahmen der internationalen Exportkontrollregime und deren Übernahme in die<br />

Gemeinsame Militärgüterliste der EU und die Anhänge zur Verordnung (EG)<br />

Nr. 428/2009 Rechnung getragen. An den entsprechenden Arbeiten wirkt die<br />

Bundesregierung im Rahmen internationaler Gremien aktiv mit. Die Bundesregierung<br />

sieht keinen Zusammenhang zu ihren Initiativen zur Sicherung kritischer<br />

Infrastruktur.<br />

139. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass auch für<br />

„Small Arms and Light Weapons (SALW)“ sowie Munition in dem<br />

„Arms Trade Treaty (ATT)“ verbindliche Regeln zum internationalen<br />

Handel konventioneller Rüstungsgüter vereinbart werden?<br />

Die Bundesregierung hat sich mit großem Engagement an den Verhandlungen<br />

für einen globalen Waffenhandelsvertrag beteiligt. Dabei war für die Bundesregierung<br />

der Einschluss von Kleinwaffen und Munition in den Regelungsumfang<br />

des Vertrags stets ein wesentliches Element der Verhandlungslinie. Während<br />

der Verhandlungen ist es gelungen, Kleinwaffen vollständig in den<br />

Regelungsumfang des zuletzt vorliegenden Vertragsentwurfs aufzunehmen. Damit<br />

konnten auch Staaten, die einer Aufnahme von Kleinwaffen in den Vertrag<br />

zunächst ablehnend gegenüberstanden, von der Notwendigkeit des Einschlusses<br />

dieser Waffengattung in einen effektiven Vertrag überzeugt werden. Das Thema<br />

„Munition“ blieb in den Vertragsverhandlungen im Juli 2012 bis zum Schluss<br />

kontrovers. Während der Verhandlungen ist erneut deutlich geworden, dass eine<br />

große Gruppe von Staaten Regelungsbedarf bezogen auf das Thema „Munition“<br />

sieht. Auch Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern<br />

nachdrücklich für die Einbeziehung des Themas in die Verhandlungen eingesetzt.<br />

Diese Linie gilt auch bei den für März 2013 anberaumten Folgeverhandlungen<br />

über einen globalen Waffenhandelsvertrag.

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