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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13254<br />

12. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des von der Europäischen Verteidigungsagentur<br />

vorgeschlagenen „Helicopter Pilot Training-Program“,<br />

die gemeinsame Pilotenausbildung als „lead nation“ zu übernehmen?<br />

Falls ja, welche Maßnahmen sind zur Umsetzung geplant?<br />

Welcher Sachstand besteht hinsichtlich der Neuregelung des ATHENA-<br />

Mechanismus?<br />

Wurden bereits Pauschalbeträge festgelegt?<br />

Am 19. Januar 2012 fand in der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) ein<br />

erstes Treffen zur Thematik „Pilot Training“ unter dem Aspekt von Pooling und<br />

Sharing statt. Während dieses Treffens wurden durch teilnehmende Nationen die<br />

nationalen Ausbildungsgänge für Transport- und Jet-Flugzeugführer vorgestellt.<br />

Im Ergebnis des Treffens wurden grundlegende Voraussetzungen identifiziert,<br />

die das Entwickeln von gemeinsamen Ausbildungsplänen und Lizenzierungen<br />

auf europäischer Ebene ermöglichen sollen. Den Vorsitz für eine hierzu einzuberufende<br />

Arbeitsgruppe hat die EVA übernommen.<br />

Ein Projekt unter der Bezeichnung „Helicopter Pilot Training-Program“ existiert<br />

in der Europäischen Verteidigungsagentur nicht. Dagegen wird unter dem<br />

Dach der Agentur ein „Helicopter Training Programme“ konzeptionell und<br />

organisatorisch vorangetrieben. Ab 2013 wird das Programm jährlich eine<br />

multinationale Hubschrauberübung und ein gemeinsames Symposium zum Erfahrungsaustausch<br />

anbieten. Die Hubschrauberübungen sollen modulartig aufeinander<br />

aufbauen und den Hubschrauberführern insbesondere zusätzliche<br />

Übungsmöglichkeiten unter Einsatzbedingungen geben.<br />

Die Bundesregierung unterstützt den 2004 in Kraft gesetzten und zuletzt durch<br />

Beschluss des Rates der EU am 19. Dezember 2011 überarbeiteten Mechanismus<br />

zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen<br />

der EU mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen. Der<br />

ATHENA-Mechanismus hat sich seit Inkrafttreten bewährt. Er wird regelmäßig<br />

durch die politischen Gremien der EU auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Dies<br />

erfolgte im zweiten Halbjahr 2011 unter Vorsitz der polnischen Ratspräsidentschaft<br />

und wird turnusgemäß voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2014 erneut<br />

erfolgen, dann unter Vorsitz der italienischen Ratspräsidentschaft.<br />

Die Festlegung zum Erstattungsumfang für die Verlegekosten beim Einsatz von<br />

EU-Gefechtsverbänden (EU Battlegroups) konnte abschließend durch den Rat<br />

der EU in seiner 3 188. Sitzung am 4. Oktober 2012 in Luxemburg auf Grundlage<br />

eines durch den ATHENA-Sonderausschuss und den EU-Militärausschuss vorbereiteten<br />

Vorschlags getroffen werden (EU-Ratsdokument 11806/12 vom<br />

22. Juni 2012). Bestandteil dieser Vereinbarung sind zunächst die durch den<br />

ATHENA-Sonderausschuss getroffene Festlegung zum geographischen Umfang<br />

der gemeinsam zu finanzierenden Verlegekosten sowie eine detaillierte<br />

Aufschlüsselung der einsatzbedingten Zusatzkosten für drei Kategorien (Types)<br />

unterschiedlicher strategischer Transportleistungen (Type A: Government<br />

owned and leased assets, assets provided through SAC – Strategic Airlift Capability<br />

– and SALIS – Strategic Airlift Interim Solution –; Type B: Full time chartered<br />

or assured access assets; Type C: Spot market chartered assets). Auf dieser<br />

definitorischen Grundlage hatte sodann der EU-Militärausschuss die Erstattungssätze<br />

wie folgt empfohlen: 100 Prozent der einsatzbedingten Zusatzkosten<br />

für Type A und Type B, 40 Prozent der einsatzbedingten Zusatzkosten für<br />

Type C. Diese beiden aufeinander aufbauenden Regelwerke unterschiedlicher<br />

Gremien wurden dann mit o. g. Ratsentscheidung politisch am 4. Oktober 2012<br />

in unveränderter Form gebilligt.

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