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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13254<br />
12. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des von der Europäischen Verteidigungsagentur<br />
vorgeschlagenen „Helicopter Pilot Training-Program“,<br />
die gemeinsame Pilotenausbildung als „lead nation“ zu übernehmen?<br />
Falls ja, welche Maßnahmen sind zur Umsetzung geplant?<br />
Welcher Sachstand besteht hinsichtlich der Neuregelung des ATHENA-<br />
Mechanismus?<br />
Wurden bereits Pauschalbeträge festgelegt?<br />
Am 19. Januar 2012 fand in der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) ein<br />
erstes Treffen zur Thematik „Pilot Training“ unter dem Aspekt von Pooling und<br />
Sharing statt. Während dieses Treffens wurden durch teilnehmende Nationen die<br />
nationalen Ausbildungsgänge für Transport- und Jet-Flugzeugführer vorgestellt.<br />
Im Ergebnis des Treffens wurden grundlegende Voraussetzungen identifiziert,<br />
die das Entwickeln von gemeinsamen Ausbildungsplänen und Lizenzierungen<br />
auf europäischer Ebene ermöglichen sollen. Den Vorsitz für eine hierzu einzuberufende<br />
Arbeitsgruppe hat die EVA übernommen.<br />
Ein Projekt unter der Bezeichnung „Helicopter Pilot Training-Program“ existiert<br />
in der Europäischen Verteidigungsagentur nicht. Dagegen wird unter dem<br />
Dach der Agentur ein „Helicopter Training Programme“ konzeptionell und<br />
organisatorisch vorangetrieben. Ab 2013 wird das Programm jährlich eine<br />
multinationale Hubschrauberübung und ein gemeinsames Symposium zum Erfahrungsaustausch<br />
anbieten. Die Hubschrauberübungen sollen modulartig aufeinander<br />
aufbauen und den Hubschrauberführern insbesondere zusätzliche<br />
Übungsmöglichkeiten unter Einsatzbedingungen geben.<br />
Die Bundesregierung unterstützt den 2004 in Kraft gesetzten und zuletzt durch<br />
Beschluss des Rates der EU am 19. Dezember 2011 überarbeiteten Mechanismus<br />
zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen<br />
der EU mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen. Der<br />
ATHENA-Mechanismus hat sich seit Inkrafttreten bewährt. Er wird regelmäßig<br />
durch die politischen Gremien der EU auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Dies<br />
erfolgte im zweiten Halbjahr 2011 unter Vorsitz der polnischen Ratspräsidentschaft<br />
und wird turnusgemäß voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2014 erneut<br />
erfolgen, dann unter Vorsitz der italienischen Ratspräsidentschaft.<br />
Die Festlegung zum Erstattungsumfang für die Verlegekosten beim Einsatz von<br />
EU-Gefechtsverbänden (EU Battlegroups) konnte abschließend durch den Rat<br />
der EU in seiner 3 188. Sitzung am 4. Oktober 2012 in Luxemburg auf Grundlage<br />
eines durch den ATHENA-Sonderausschuss und den EU-Militärausschuss vorbereiteten<br />
Vorschlags getroffen werden (EU-Ratsdokument 11806/12 vom<br />
22. Juni 2012). Bestandteil dieser Vereinbarung sind zunächst die durch den<br />
ATHENA-Sonderausschuss getroffene Festlegung zum geographischen Umfang<br />
der gemeinsam zu finanzierenden Verlegekosten sowie eine detaillierte<br />
Aufschlüsselung der einsatzbedingten Zusatzkosten für drei Kategorien (Types)<br />
unterschiedlicher strategischer Transportleistungen (Type A: Government<br />
owned and leased assets, assets provided through SAC – Strategic Airlift Capability<br />
– and SALIS – Strategic Airlift Interim Solution –; Type B: Full time chartered<br />
or assured access assets; Type C: Spot market chartered assets). Auf dieser<br />
definitorischen Grundlage hatte sodann der EU-Militärausschuss die Erstattungssätze<br />
wie folgt empfohlen: 100 Prozent der einsatzbedingten Zusatzkosten<br />
für Type A und Type B, 40 Prozent der einsatzbedingten Zusatzkosten für<br />
Type C. Diese beiden aufeinander aufbauenden Regelwerke unterschiedlicher<br />
Gremien wurden dann mit o. g. Ratsentscheidung politisch am 4. Oktober 2012<br />
in unveränderter Form gebilligt.