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Drucksache 17/13254 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

• Im Juni 2012 leisteten 786 Soldatinnen und Soldaten Dienst in Teilzeitbeschäftigung.<br />

Im zivilen Bereich befanden sich Ende Oktober 2012<br />

19 649 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Teilzeitbeschäftigung.<br />

• Bis Ende Oktober 2012 wurden in der Bundeswehr insgesamt 675 Telearbeitsplätze<br />

eingerichtet, davon 162 für Soldatinnen und Soldaten.<br />

• Die Möglichkeit, die im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen anteilig zu<br />

nutzen, wird bei der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Planstellenbewirtschaftung<br />

vollumfänglich angewandt. Damit ist es z. B. möglich, einen<br />

Dienstposten mit zwei Halbtagskräften zu besetzen.<br />

• Um eine Anspruchsgrundlage für eine Kostenübernahme für die Betreuung<br />

der Kinder von Soldaten und Soldatinnen mit Familienpflichten, die an Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildungsbildungsmaßnahmen teilnehmen, durch den Dienstherrn<br />

zu schaffen, wurde das förmliche Gesetzgebungsverfahren für die Änderung<br />

des § 10 Absatz 2 SGleiG eingeleitet. Die Änderung erfolgte durch<br />

Artikel 11 BwRefBeglG, der am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Bis zur<br />

Änderung der Ausführungsbestimmungen zum SGleiG regelt ein entsprechender<br />

Erlass das weitere Verfahren vorläufig.<br />

• Das Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wird<br />

als Pilotprojekt in die Novellierung des Bundesumzugskostenrechtes aufgenommen.<br />

• Durch Einrichtung eines Haushaltsvermerks (Bundeshaushaltspläne 2012<br />

und 2013), Kapitel 14 12 „Unterbringung“ – Haushaltsvermerk 1.13) wird<br />

ermöglicht, dass „bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die<br />

für die Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten<br />

nicht mehr benötigt werden, nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen<br />

der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt […] zur Verfügung gestellt<br />

werden können“. Mit der Einrichtung des Haushaltsvermerks wird der heutigen<br />

Lebenswirklichkeit Rechnung getragen und ein Beitrag zur Entspannung<br />

der Pendlerproblematik geleistet.<br />

• Die Leitung des BMVg hat die Ausweitung des Projekts „Kinderbetreuungsportal“<br />

in die Fläche der Bundeswehr als Betreuungsportal gebilligt. Der<br />

Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde am 10. Juli 2012 unterzeichnet. Der<br />

Betrieb des auszuweitenden Kinderbetreuungsportals wurde mit einer Auftaktveranstaltung<br />

am 6. November 2012 gestartet. Es ist beabsichtigt, das<br />

Kinderbetreuungsportal in ein nach Zielgruppen und Themen erweitertes Betreuungsportal<br />

zu erweitern.<br />

• Das Vergabeverfahren für einen Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden<br />

für „Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie –<br />

Familienservice“ des Beschaffungsamtes des Bundes ist abgeschlossen. Auftragnehmer<br />

ist der ElternService AWO. Das BMVg beteiligt sich an folgenden<br />

Modulen:<br />

– Notfallbetreuung für Kinder,<br />

– Ferienbetreuung für Kinder,<br />

– Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige.<br />

Der ElternService AWO berät und unterstützt Bedienstete bei der Suche nach<br />

einer Betreuung in diesen Fällen. Die Kosten dieser Leistung werden von<br />

Amts wegen übernommen. Die Kosten der Betreuung sind jedoch durch die<br />

Bediensteten selbst zu tragen.<br />

Der allgemeine Leistungsbeginn des Rahmenvertrags ist für das BMVg für<br />

Mai 2013 vorgesehen.

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