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Drucksache 17/13254 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
• Im Juni 2012 leisteten 786 Soldatinnen und Soldaten Dienst in Teilzeitbeschäftigung.<br />
Im zivilen Bereich befanden sich Ende Oktober 2012<br />
19 649 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Teilzeitbeschäftigung.<br />
• Bis Ende Oktober 2012 wurden in der Bundeswehr insgesamt 675 Telearbeitsplätze<br />
eingerichtet, davon 162 für Soldatinnen und Soldaten.<br />
• Die Möglichkeit, die im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen anteilig zu<br />
nutzen, wird bei der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Planstellenbewirtschaftung<br />
vollumfänglich angewandt. Damit ist es z. B. möglich, einen<br />
Dienstposten mit zwei Halbtagskräften zu besetzen.<br />
• Um eine Anspruchsgrundlage für eine Kostenübernahme für die Betreuung<br />
der Kinder von Soldaten und Soldatinnen mit Familienpflichten, die an Aus-,<br />
Fort- und Weiterbildungsbildungsmaßnahmen teilnehmen, durch den Dienstherrn<br />
zu schaffen, wurde das förmliche Gesetzgebungsverfahren für die Änderung<br />
des § 10 Absatz 2 SGleiG eingeleitet. Die Änderung erfolgte durch<br />
Artikel 11 BwRefBeglG, der am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Bis zur<br />
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum SGleiG regelt ein entsprechender<br />
Erlass das weitere Verfahren vorläufig.<br />
• Das Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wird<br />
als Pilotprojekt in die Novellierung des Bundesumzugskostenrechtes aufgenommen.<br />
• Durch Einrichtung eines Haushaltsvermerks (Bundeshaushaltspläne 2012<br />
und 2013), Kapitel 14 12 „Unterbringung“ – Haushaltsvermerk 1.13) wird<br />
ermöglicht, dass „bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die<br />
für die Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten<br />
nicht mehr benötigt werden, nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen<br />
der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt […] zur Verfügung gestellt<br />
werden können“. Mit der Einrichtung des Haushaltsvermerks wird der heutigen<br />
Lebenswirklichkeit Rechnung getragen und ein Beitrag zur Entspannung<br />
der Pendlerproblematik geleistet.<br />
• Die Leitung des BMVg hat die Ausweitung des Projekts „Kinderbetreuungsportal“<br />
in die Fläche der Bundeswehr als Betreuungsportal gebilligt. Der<br />
Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde am 10. Juli 2012 unterzeichnet. Der<br />
Betrieb des auszuweitenden Kinderbetreuungsportals wurde mit einer Auftaktveranstaltung<br />
am 6. November 2012 gestartet. Es ist beabsichtigt, das<br />
Kinderbetreuungsportal in ein nach Zielgruppen und Themen erweitertes Betreuungsportal<br />
zu erweitern.<br />
• Das Vergabeverfahren für einen Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden<br />
für „Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie –<br />
Familienservice“ des Beschaffungsamtes des Bundes ist abgeschlossen. Auftragnehmer<br />
ist der ElternService AWO. Das BMVg beteiligt sich an folgenden<br />
Modulen:<br />
– Notfallbetreuung für Kinder,<br />
– Ferienbetreuung für Kinder,<br />
– Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige.<br />
Der ElternService AWO berät und unterstützt Bedienstete bei der Suche nach<br />
einer Betreuung in diesen Fällen. Die Kosten dieser Leistung werden von<br />
Amts wegen übernommen. Die Kosten der Betreuung sind jedoch durch die<br />
Bediensteten selbst zu tragen.<br />
Der allgemeine Leistungsbeginn des Rahmenvertrags ist für das BMVg für<br />
Mai 2013 vorgesehen.