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Drucksache 17/13254 – 190 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

281. Wie sieht der Zeitplan für die von der Schließung oder von signifikanter<br />

Reduzierung betroffenen Standorte aus?<br />

Die Aufgabe von Standorten leitet sich aus den Realisierungsplänen der Organisationsbereiche<br />

und den daraus resultierenden Liegenschaftsschließungen an<br />

dem jeweiligen Standort ab. Mit der Realisierungsplanung vom 12. Juni 2012<br />

wurden auch die beabsichtigten Schließungszeitpunkte für die von der Bundeswehrstrukturreform<br />

betroffenen (Teil-)Liegenschaften benannt und zeitgleich<br />

im Internet veröffentlicht (www.Bundeswehr.de > Streitkräfte > Neuausrichtung<br />

der Bundeswehr > Stationierungskonzept 2011 > Stationierung nach<br />

Bundesländern).<br />

282. Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Schließung der 10. Panzerdivision<br />

in Sigmaringen eine andere Bundeswehreinrichtung nach Claus<br />

Philipp Maria Schenk Graf von Stauffenberg im Rahmen der Traditionspflege<br />

zu benennen?<br />

Ja. Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg gibt der Bundeswehr auch weiterhin<br />

ein besonders herausragendes Beispiel für gewissenhaftes Handeln und<br />

Opfermut. Konkrete Entscheidungen zur Fortführung der Namensgebung werden<br />

unter Beteiligung der Familie Stauffenberg und der betreffenden Kommunen<br />

herbeigeführt.<br />

283. Wie viele Soldatinnen und Soldaten (Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere)<br />

sind wegen Auflösung, Verkleinerung oder Verlegung ihrer Dienststelle<br />

von Versetzung oder Abkommandierung betroffen?<br />

Die Bundeswehr befindet sich derzeit am Beginn der Umsetzung der tiefgreifendsten<br />

Reform ihrer Geschichte. Insofern sind nahezu alle Bundeswehrangehörigen<br />

mittelbar oder unmittelbar Betroffene der Maßnahmen im Rahmen der<br />

Neuausrichtung der Bundeswehr bzw. sie werden es sein. Auf Grundlage der<br />

Feinausplanungen der militärischen und zivilen Organisationsstrukturen werden<br />

konkrete Personalmaßnahmen geplant und umgesetzt. Diese personelle Umsetzung<br />

ist angelaufen. Abschließende Erkenntnisse, wie viele Bundeswehrangehörige<br />

letztendlich von Versetzungen oder Kommandierungen und Abordnungen<br />

betroffen sein werden, liegen daher derzeit noch nicht vor.<br />

284. Wie viele Zivilbeschäftigte (nach Arbeiternehmern und Beamten aufgeschlüsselt)<br />

sind wegen Auflösung, Verkleinerung oder Verlegung ihrer<br />

Dienststelle durch Versetzung oder Abordnung betroffen?<br />

Siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 283.<br />

285. Welche Vorsorge hat das Bundesministerium der Verteidigung getroffen,<br />

um die Versetzungen und Abkommandierungen der Soldatinnen und Soldaten<br />

sowie der Zivilbeschäftigten sozialverträglich zu gestalten?<br />

Bereits in das „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes<br />

in der Bundeswehr“ vom 5. Januar 2011 sind Maßnahmen aufgenommen worden,<br />

die dazu beitragen können, Versetzungen und Abkommandierungen der<br />

Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

sozialverträglich zu gestalten. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die in das<br />

Reformbegleitprogramm aufgenommene Optimierung der Wohnungsfürsorge<br />

sowie die Nutzung frei werdender Unterkünfte durch Pendler. Das Reformbe-

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