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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151 – Drucksache 17/13254<br />

zung auf Leistungen Dritter (kommerzielle Leistungen, Host Nation Support<br />

(HNS) und/oder multinationale Unterstützungsleistungen), gestellt werden können.<br />

Strukturbestimmend für die Ausplanung der logistischen Kräfte der Basislogistik<br />

der Streitkräftebasis ist die gleichzeitige Unterstützung von bis zu 10 000<br />

Soldatinnen/Soldaten in bis zu zwei Einsatzgebieten (landbasiert) und zusätzlich<br />

einem maritimen Einsatz, unter lageabhängiger Abstützung auf Leistungen Dritter,<br />

im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen.<br />

175. Bei welchen Szenarien werden Host-Nation-Support oder Fremdleistungen<br />

durch Firmen bei der logistischen Unterstützung von Auslandseinsätzen<br />

erforderlich?<br />

Unter Berücksichtigung der Nationalen Zielvorgabe ist neben Unterstützungsleistungen<br />

durch die Wehrverwaltung die Abstützung auf Leistungen der gewerblichen<br />

Wirtschaft, HNS oder multinationale Unterstützungsleistungen<br />

grundsätzlich in allen denkbaren Einsatzszenarien alternativ vorgesehen. Umfang<br />

und Dauer der Inanspruchnahme von Drittleistungen sind – neben ihrer<br />

gesicherten Verfügbarkeit – abhängig von der Intensität und der Raumordnung<br />

des jeweiligen Einsatzes.<br />

Zugrunde liegt dabei primär der Gedanke der komplementären Einbindung Dritter,<br />

d. h. der Rückgriff erfolgt nur, wenn und soweit er zu Erreichung der Nationalen<br />

militärischen Zielvorgabe erforderlich ist.<br />

Im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen ist die durchhaltefähige logistische<br />

Unterstützung von bis zu zwei landbasierten Einsatzgebieten wie folgt sicherzustellen:<br />

• In einem Einsatz von mittlerer bis hoher Intensität überwiegend mit militärischen<br />

Kräften (vermindertes Logistikbataillon) und lageabhängiger Ergänzung<br />

durch Unterstützungsleistungen der Wehrverwaltung, HNS, multinationale<br />

Zusammenarbeit und/oder Leistungen der gewerblichen Wirtschaft.<br />

• In einem weiteren Einsatz von geringer bis mittlerer Intensität als laufender<br />

Einsatz mit eingeschränkter militärischer Unterstützung (logistische Task<br />

Force mit militärischen Kernfähigkeiten in den logistischen Grundfunktionen),<br />

Unterstützung durch die Wehrverwaltung sowie aufgaben- und lagebezogen<br />

ergänzender wie auch alternativer Unterstützung durch Bündnispartner<br />

sowie Nutzung kommerzieller und HNS-Anteile.<br />

176. Welche Vorsorge hat das Bundesministerium der Verteidigung für die<br />

Inanspruchnahme von Host-Nation-Support oder zivilen Dienstleistern<br />

für Auslandseinsätze getroffen?<br />

HNS, multinationale logistische Leistungen durch Verbündete und Leistungen<br />

ziviler Dienstleister können und müssen in das logistische Netzwerk in den Einsatz<br />

integriert werden. Sie werden durch die so genannte Einsatzzentrale Logistik<br />

im Einsatz koordiniert und gesteuert.<br />

Art, Umfang und Verfahren logistischer Unterstützungsleistungen werden im<br />

Einzelfall, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten des Einsatzes,<br />

der jeweiligen materiellen Ausstattung der beteiligten Nationen sowie der<br />

Möglichkeiten des HNS zwischen den beteiligten Nationen (ggf. auch unter Einbindung<br />

von Beschaffungsagenturen, etwa der NATO) vertraglich festgelegt<br />

bzw. in Vereinbarungen mit Dritten, z. B. gewerblichen Dienstleistern, geregelt<br />

werden.

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