Antwort
Antwort
Antwort
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151 – Drucksache 17/13254<br />
zung auf Leistungen Dritter (kommerzielle Leistungen, Host Nation Support<br />
(HNS) und/oder multinationale Unterstützungsleistungen), gestellt werden können.<br />
Strukturbestimmend für die Ausplanung der logistischen Kräfte der Basislogistik<br />
der Streitkräftebasis ist die gleichzeitige Unterstützung von bis zu 10 000<br />
Soldatinnen/Soldaten in bis zu zwei Einsatzgebieten (landbasiert) und zusätzlich<br />
einem maritimen Einsatz, unter lageabhängiger Abstützung auf Leistungen Dritter,<br />
im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen.<br />
175. Bei welchen Szenarien werden Host-Nation-Support oder Fremdleistungen<br />
durch Firmen bei der logistischen Unterstützung von Auslandseinsätzen<br />
erforderlich?<br />
Unter Berücksichtigung der Nationalen Zielvorgabe ist neben Unterstützungsleistungen<br />
durch die Wehrverwaltung die Abstützung auf Leistungen der gewerblichen<br />
Wirtschaft, HNS oder multinationale Unterstützungsleistungen<br />
grundsätzlich in allen denkbaren Einsatzszenarien alternativ vorgesehen. Umfang<br />
und Dauer der Inanspruchnahme von Drittleistungen sind – neben ihrer<br />
gesicherten Verfügbarkeit – abhängig von der Intensität und der Raumordnung<br />
des jeweiligen Einsatzes.<br />
Zugrunde liegt dabei primär der Gedanke der komplementären Einbindung Dritter,<br />
d. h. der Rückgriff erfolgt nur, wenn und soweit er zu Erreichung der Nationalen<br />
militärischen Zielvorgabe erforderlich ist.<br />
Im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen ist die durchhaltefähige logistische<br />
Unterstützung von bis zu zwei landbasierten Einsatzgebieten wie folgt sicherzustellen:<br />
• In einem Einsatz von mittlerer bis hoher Intensität überwiegend mit militärischen<br />
Kräften (vermindertes Logistikbataillon) und lageabhängiger Ergänzung<br />
durch Unterstützungsleistungen der Wehrverwaltung, HNS, multinationale<br />
Zusammenarbeit und/oder Leistungen der gewerblichen Wirtschaft.<br />
• In einem weiteren Einsatz von geringer bis mittlerer Intensität als laufender<br />
Einsatz mit eingeschränkter militärischer Unterstützung (logistische Task<br />
Force mit militärischen Kernfähigkeiten in den logistischen Grundfunktionen),<br />
Unterstützung durch die Wehrverwaltung sowie aufgaben- und lagebezogen<br />
ergänzender wie auch alternativer Unterstützung durch Bündnispartner<br />
sowie Nutzung kommerzieller und HNS-Anteile.<br />
176. Welche Vorsorge hat das Bundesministerium der Verteidigung für die<br />
Inanspruchnahme von Host-Nation-Support oder zivilen Dienstleistern<br />
für Auslandseinsätze getroffen?<br />
HNS, multinationale logistische Leistungen durch Verbündete und Leistungen<br />
ziviler Dienstleister können und müssen in das logistische Netzwerk in den Einsatz<br />
integriert werden. Sie werden durch die so genannte Einsatzzentrale Logistik<br />
im Einsatz koordiniert und gesteuert.<br />
Art, Umfang und Verfahren logistischer Unterstützungsleistungen werden im<br />
Einzelfall, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten des Einsatzes,<br />
der jeweiligen materiellen Ausstattung der beteiligten Nationen sowie der<br />
Möglichkeiten des HNS zwischen den beteiligten Nationen (ggf. auch unter Einbindung<br />
von Beschaffungsagenturen, etwa der NATO) vertraglich festgelegt<br />
bzw. in Vereinbarungen mit Dritten, z. B. gewerblichen Dienstleistern, geregelt<br />
werden.