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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135 – Drucksache 17/13254<br />
ergänzt. Darüber hinaus sind die im Bestand des Bereiches Ausrüstung, Informationstechnik<br />
und Nutzung befindlichen Systeme berücksichtigt worden.<br />
Die Ausplanungsumfänge wurden mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 an die<br />
Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie mit<br />
Schreiben vom 28. Dezember 2012 an die Berichterstatter für den Einzelplan 14<br />
des Haushaltausschusses des Deutschen Bundestages übermittelt.<br />
135. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestellte, noch<br />
nicht gelieferte, nach der neuen Struktur überzählige Mengen, zum Beispiel<br />
an A400M (13), Eurofighter (40), Tiger (40) und NH90 (42) sowie<br />
Puma (bisher 410, neu 350) anderen Nationen anzubieten?<br />
Primäre Maßnahme zur Bedarfsanpassung an die neue Struktur sind für die Bundesregierung<br />
Industrieverhandlungen. Für den PUMA wurde z. B. am 11. Juli<br />
2012 mit der Industrie ein Änderungsvertrag zum Beschaffungsvertrag unterzeichnet.<br />
Hierin haben sich das BMVg und die Hauptsystemfirmen im Projekt<br />
PUMA, Krauss-MaffeiWegmann GmbH & Co. KG und Rheinmetall Landsysteme<br />
GmbH, auf eine Reduzierung der Stückzahlen auf 350 Fahrzeuge geeinigt.<br />
Um das Interesse von anderen Nationen auszuloten, werden neben Verhandlungen<br />
mit der Industrie aber auch Gespräche in allen Standardformaten auf allen<br />
Ebenen mit Partnernationen wie z. B. Norwegen (NH90) gesucht.<br />
136. Betreibt die Bundesregierung eine aktiv rüstungsexportfördernde Politik?<br />
Falls ja, gegenüber welchen Ländern, und auf welche Weise?<br />
Die Bundesregierung betreibt grundsätzlich keine aktive rüstungsexportfördernde<br />
Politik. Im Einzelfall kann eine politische Flankierung und konkrete<br />
Unterstützung eines Ausfuhrvorhabens erfolgen.<br />
137. Welche Initiativen plant die Bundesregierung bezüglich einer Erweiterung<br />
der Rüstungskontrolle für Kleinwaffen und den Weltraum?<br />
Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Bekämpfung<br />
der illegalen Verbreitung und Nutzung von Kleinwaffen und für konventionelle<br />
Rüstungskontrolle ein. Im Rahmen der Vereinten Nationen tritt sie aktiv für eine<br />
Stärkung des Kleinwaffenaktionsprogramms ein und hat eine Reihe von<br />
Vorschlägen in die Vorbereitung der Zweiten Überprüfungskonferenz für das<br />
Kleinwaffenaktionsprogramm eingebracht. Dazu gehört die Unterstützung von<br />
Instrumenten zu deren besserer Implementierung, so beispielsweise Indikatoren<br />
und Benchmarks, die Stärkung der Rolle von Regionalorganisationen bei der<br />
Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, die Stärkung der Rolle von Frauen im Sicherheitssektor<br />
sowie die besondere Betonung des Schutzes von Kindern in bewaffneten<br />
Konflikten. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere die<br />
Koordinierungsanstrengungen der Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen<br />
zwischen Geber- und Empfängerländern und sitzt der informellen Arbeitsgruppe<br />
„Gruppe interessierter Staaten für praktische Abrüstungsmaßnahmen“<br />
vor, einem Gremium zum Austausch über Projekte und Studien im Kleinwaffenbereich.<br />
Die Bundesregierung fördert eine Reihe von Projekten zur Bekämpfung<br />
des Kleinwaffenmissbrauchs, insbesondere in Postkonfliktgebieten. Dazu gehören<br />
unter anderem der Aufbau einer nationalen Behörde für Kampfmittelbeseitigung<br />
in Libyen, Beratungsprojekte zu Lagerhaltung von Waffen und Munition<br />
in Südsudan, die Unterstützung beim Aufbau der Kleinwaffenbehörde in