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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/13254<br />
• Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wurden an zahlreichen Standorten<br />
Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet oder sind geplant. Auf die <strong>Antwort</strong><br />
zu Frage 74 wird verwiesen.<br />
• Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 20. August 2008 wurde auch im<br />
BMVg das audit berufundfamilie durchgeführt. Seit Dezember 2009 ist das<br />
BMVg als familienbewusster Arbeitgeber/Dienstherr zertifiziert.<br />
• Ein Flyer „Schwangerschaft“ wurde herausgegeben.<br />
• Die Bestimmungen über die Erlaubnis zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft<br />
(ZDv 70/1, Anhang Teil A, Anlage 2) wurden um eine Regelung<br />
ergänzt, wonach Kindern das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gestattet<br />
wird, solange ein Elternteil an Maßnahmen der Aus-, Fort- und<br />
Weiterbildung an Einrichtungen der Bundeswehr teilnimmt. Die Unterkunftsnutzung<br />
wird dem Kind unentgeltlich gewährt.<br />
Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen identifiziert, die zur Kompensation<br />
der durch familienbedingte Abwesenheit entstehenden Vakanzen beitragen können<br />
(siehe hierzu <strong>Antwort</strong> zu Frage 71).<br />
Die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen zur Abdeckung eines zusätzlichen<br />
Bedarfs der Bundeswehrangehörigen an dienstzeitangepasster Kinderbetreuung<br />
in Arbeitsplatznähe bildet den Schwerpunkt der Maßnahmen der Bundeswehr<br />
zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung. Dies ist Bestandteil des<br />
„Maßnahmenpaket[es] zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“<br />
vom 5. Januar 2011. Die Umsetzung erfolgt durch Einrichtung von<br />
Betriebskindergärten, Erwerb von Belegrechten und Maßnahmen der Tagespflege.<br />
Die Planungen werden vor allem für die Standorte der Bundeswehrkrankenhäuser<br />
und UniBw zügig vorangetrieben. Konkrete Planungen für die Einrichtung<br />
von Betriebskindergärten bestehen für die Universität der Bundeswehr München<br />
sowie die Bundeswehrkrankenhäuser Koblenz und Ulm, bei denen der<br />
Bedarf durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Auflagen anerkannt<br />
wurde. Der Betriebskindergarten an der UniBw München wird voraussichtlich<br />
Anfang 2014, die Betriebskindergärten für die beiden Bundeswehrkrankenhäuser<br />
Ulm und Koblenz werden voraussichtlich Anfang 2015 (Ulm)<br />
bzw. Ende 2014 (Koblenz) fertiggestellt sein.<br />
68. Wie und wo soll Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Kinderbetreuung<br />
in der neuen Struktur des Bundesministeriums der Verteidigung abgebildet<br />
werden?<br />
Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wurden die bislang an verschiedenen Stellen<br />
im Bundesministerium wahrgenommenen Aufgaben zur Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf/Dienst bei dem/der Beauftragten für die Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr zusammengeführt und werden dort<br />
verantwortlich wahrgenommen. Zur Erfüllung der Aufgaben wird dem/der Beauftragten<br />
ein Arbeitsbereich (Referatsäquivalent) zugeordnet. Das neue Organisationselement<br />
ist der Abteilungsleitung Personal unterstellt. Die zur Formulierung<br />
sachgerechter Bedarfsträgerforderungen der Streitkräfte erforderliche<br />
organisatorische Ressource verbleibt in der Abteilung Führung Streitkräfte.<br />
Des Weiteren haben die zivile und die militärische Gleichstellungsbeauftragte<br />
des BMVg nach den Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes und des<br />
SGleiG ein Mitwirkungsrecht bezüglich aller personellen, organisatorischen<br />
und sozialen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit<br />
bzw. Dienst in den Streitkräften betreffen.