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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/13254<br />

• Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wurden an zahlreichen Standorten<br />

Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet oder sind geplant. Auf die <strong>Antwort</strong><br />

zu Frage 74 wird verwiesen.<br />

• Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 20. August 2008 wurde auch im<br />

BMVg das audit berufundfamilie durchgeführt. Seit Dezember 2009 ist das<br />

BMVg als familienbewusster Arbeitgeber/Dienstherr zertifiziert.<br />

• Ein Flyer „Schwangerschaft“ wurde herausgegeben.<br />

• Die Bestimmungen über die Erlaubnis zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft<br />

(ZDv 70/1, Anhang Teil A, Anlage 2) wurden um eine Regelung<br />

ergänzt, wonach Kindern das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gestattet<br />

wird, solange ein Elternteil an Maßnahmen der Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung an Einrichtungen der Bundeswehr teilnimmt. Die Unterkunftsnutzung<br />

wird dem Kind unentgeltlich gewährt.<br />

Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen identifiziert, die zur Kompensation<br />

der durch familienbedingte Abwesenheit entstehenden Vakanzen beitragen können<br />

(siehe hierzu <strong>Antwort</strong> zu Frage 71).<br />

Die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen zur Abdeckung eines zusätzlichen<br />

Bedarfs der Bundeswehrangehörigen an dienstzeitangepasster Kinderbetreuung<br />

in Arbeitsplatznähe bildet den Schwerpunkt der Maßnahmen der Bundeswehr<br />

zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung. Dies ist Bestandteil des<br />

„Maßnahmenpaket[es] zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“<br />

vom 5. Januar 2011. Die Umsetzung erfolgt durch Einrichtung von<br />

Betriebskindergärten, Erwerb von Belegrechten und Maßnahmen der Tagespflege.<br />

Die Planungen werden vor allem für die Standorte der Bundeswehrkrankenhäuser<br />

und UniBw zügig vorangetrieben. Konkrete Planungen für die Einrichtung<br />

von Betriebskindergärten bestehen für die Universität der Bundeswehr München<br />

sowie die Bundeswehrkrankenhäuser Koblenz und Ulm, bei denen der<br />

Bedarf durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Auflagen anerkannt<br />

wurde. Der Betriebskindergarten an der UniBw München wird voraussichtlich<br />

Anfang 2014, die Betriebskindergärten für die beiden Bundeswehrkrankenhäuser<br />

Ulm und Koblenz werden voraussichtlich Anfang 2015 (Ulm)<br />

bzw. Ende 2014 (Koblenz) fertiggestellt sein.<br />

68. Wie und wo soll Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Kinderbetreuung<br />

in der neuen Struktur des Bundesministeriums der Verteidigung abgebildet<br />

werden?<br />

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wurden die bislang an verschiedenen Stellen<br />

im Bundesministerium wahrgenommenen Aufgaben zur Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf/Dienst bei dem/der Beauftragten für die Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr zusammengeführt und werden dort<br />

verantwortlich wahrgenommen. Zur Erfüllung der Aufgaben wird dem/der Beauftragten<br />

ein Arbeitsbereich (Referatsäquivalent) zugeordnet. Das neue Organisationselement<br />

ist der Abteilungsleitung Personal unterstellt. Die zur Formulierung<br />

sachgerechter Bedarfsträgerforderungen der Streitkräfte erforderliche<br />

organisatorische Ressource verbleibt in der Abteilung Führung Streitkräfte.<br />

Des Weiteren haben die zivile und die militärische Gleichstellungsbeauftragte<br />

des BMVg nach den Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes und des<br />

SGleiG ein Mitwirkungsrecht bezüglich aller personellen, organisatorischen<br />

und sozialen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit<br />

bzw. Dienst in den Streitkräften betreffen.

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