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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13254<br />

33. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Besoldung der FWD ab 2013 zu besteuern?<br />

Falls ja, mit welcher Begründung, und ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen?<br />

Geld- und Sachbezüge aus dem FWD wären als Einkünfte aus nichtselbständiger<br />

Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes – EStG) grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

Die zurzeit noch geltende Steuerfreistellung von Geld- und Sachbezügen<br />

der Wehrpflichtigen (§ 3 Nummer 5 EStG) beruht auf dem Gedanken, dass<br />

die Wehrpflicht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist, der man sich nicht<br />

entziehen kann. Beim FWD ist diese Rechtfertigung entfallen. Unter Berücksichtigung<br />

des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots ist eine pauschale<br />

Steuerfreiheit der Bezüge für solche Dienste nicht mehr angezeigt.<br />

Nach dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 sollte daher die pauschale<br />

Steuerbefreiung der nach dem Wehrsoldgesetz gewährten Geld- und<br />

Sachbezüge wegfallen. Steuerfrei wären dann für FWDL nur noch der Wehrsoldtagessatz,<br />

die Bekleidung und die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung<br />

sowie der doppelte Wehrsold, den Soldaten im Ausland erhalten und der<br />

Auslandsverwendungszuschlag.<br />

Das JStG 2013 wurde vom Bundesrat abgelehnt. Der Einigungsvorschlag des<br />

Vermittlungsausschusses wurde vom Deutschen Bundestag ebenfalls abgelehnt.<br />

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf<br />

(Bundesratsdrucksache 139/13) einzubringen. Ob und in welcher Form das Gesetz<br />

zustandekommt, ist derzeit ungewiss.<br />

Ein finanzieller Ausgleich ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

34. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Harmonisierung aller Freiwilligendienste<br />

herbeizuführen?<br />

Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wie soll die Finanzierung<br />

erfolgen?<br />

Eine Harmonisierung zwischen dem freiwilligen Wehrdienst und den Freiwilligendiensten<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

(BMFSFJ) ist nicht geplant.<br />

Die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurde als historische<br />

Chance zur Stärkung freiwilligen Engagements begriffen und genutzt. Aufgrund<br />

des enormen Erfolges der Doppelstrategie des Bundesregierung, bestehend aus<br />

der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 und dem parallelen<br />

Ausbau der Jugendfreiwilligendienste (FSJ/FÖJ), beläuft sich die Zahl der<br />

im Dienst befindlichen Freiwilligen mittlerweile auf über 85 000, darunter rund<br />

38 000 im Bundesfreiwilligendienst sowie nach Trägerangaben rund 50 000 im<br />

FSJ/FÖJ. Hinzu kommen noch die Freiwilligen in dem zum 1. Januar 2011 eingeführten<br />

Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Die Einführung des<br />

Bundesfreiwilligendienstes hat tatsächlich keinerlei negative Auswirkungen auf<br />

die Jugendfreiwilligendienste gehabt, sondern diese deutlich gestärkt. Der historische<br />

Höchststand zeigt, dass es generationenübergreifend eine hohe Bereitschaft<br />

zum Engagement gibt, die mit dem Bundesfreiwilligendienst verstärkt<br />

realisiert werden konnte.

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