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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13254<br />
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Besoldung der FWD ab 2013 zu besteuern?<br />
Falls ja, mit welcher Begründung, und ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen?<br />
Geld- und Sachbezüge aus dem FWD wären als Einkünfte aus nichtselbständiger<br />
Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes – EStG) grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
Die zurzeit noch geltende Steuerfreistellung von Geld- und Sachbezügen<br />
der Wehrpflichtigen (§ 3 Nummer 5 EStG) beruht auf dem Gedanken, dass<br />
die Wehrpflicht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist, der man sich nicht<br />
entziehen kann. Beim FWD ist diese Rechtfertigung entfallen. Unter Berücksichtigung<br />
des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots ist eine pauschale<br />
Steuerfreiheit der Bezüge für solche Dienste nicht mehr angezeigt.<br />
Nach dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 sollte daher die pauschale<br />
Steuerbefreiung der nach dem Wehrsoldgesetz gewährten Geld- und<br />
Sachbezüge wegfallen. Steuerfrei wären dann für FWDL nur noch der Wehrsoldtagessatz,<br />
die Bekleidung und die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung<br />
sowie der doppelte Wehrsold, den Soldaten im Ausland erhalten und der<br />
Auslandsverwendungszuschlag.<br />
Das JStG 2013 wurde vom Bundesrat abgelehnt. Der Einigungsvorschlag des<br />
Vermittlungsausschusses wurde vom Deutschen Bundestag ebenfalls abgelehnt.<br />
Der Bundesrat hat zwischenzeitlich beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf<br />
(Bundesratsdrucksache 139/13) einzubringen. Ob und in welcher Form das Gesetz<br />
zustandekommt, ist derzeit ungewiss.<br />
Ein finanzieller Ausgleich ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
34. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Harmonisierung aller Freiwilligendienste<br />
herbeizuführen?<br />
Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wie soll die Finanzierung<br />
erfolgen?<br />
Eine Harmonisierung zwischen dem freiwilligen Wehrdienst und den Freiwilligendiensten<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
(BMFSFJ) ist nicht geplant.<br />
Die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurde als historische<br />
Chance zur Stärkung freiwilligen Engagements begriffen und genutzt. Aufgrund<br />
des enormen Erfolges der Doppelstrategie des Bundesregierung, bestehend aus<br />
der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 und dem parallelen<br />
Ausbau der Jugendfreiwilligendienste (FSJ/FÖJ), beläuft sich die Zahl der<br />
im Dienst befindlichen Freiwilligen mittlerweile auf über 85 000, darunter rund<br />
38 000 im Bundesfreiwilligendienst sowie nach Trägerangaben rund 50 000 im<br />
FSJ/FÖJ. Hinzu kommen noch die Freiwilligen in dem zum 1. Januar 2011 eingeführten<br />
Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Die Einführung des<br />
Bundesfreiwilligendienstes hat tatsächlich keinerlei negative Auswirkungen auf<br />
die Jugendfreiwilligendienste gehabt, sondern diese deutlich gestärkt. Der historische<br />
Höchststand zeigt, dass es generationenübergreifend eine hohe Bereitschaft<br />
zum Engagement gibt, die mit dem Bundesfreiwilligendienst verstärkt<br />
realisiert werden konnte.