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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/13254<br />

Bezüglich der zukünftigen Standorte der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />

befindet sich der verantwortliche Organisationsbereich Streitkräftebasis<br />

derzeit in der Planungsphase.<br />

Absicht ist es, die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte deutschlandweit,<br />

jedoch abhängig von regionalem Aufkommen geeigneter Reservisten<br />

und möglichst am Standort eines aktiven „Patenverbandes“/einer aktiven militärischen<br />

Dienststelle aufzustellen.<br />

Grundsätzlich wird auf bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen, deren<br />

Vorhandensein daher ein wesentliches Auswahlkriterium darstellt. Genauere<br />

Angaben zu Stationierungsorten können erst nach Abschluss der derzeit laufenden<br />

Aufstellungsplanung übermittelt werden.<br />

249. Welche Änderungen ergeben sich für die Militärseelsorge durch die Neuausrichtung<br />

der Bundeswehr?<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wird sich der Organisationsbereich<br />

Militärseelsorge so verändern, dass er den fähigkeits- und einsatzorientierten<br />

Veränderungen der Bundeswehr insgesamt gerecht wird.<br />

Organisatorisch bedeutet dies, dass die Dienststellen der evangelischen und<br />

katholischen Militärseelsorge den künftigen Standorten der Streitkräfte unter<br />

Berücksichtigung demografischer und einsatzspezifischer Rahmenbedingungen<br />

angepasst werden.<br />

So ist beabsichtigt, die Militärseelsorge mit zwei Bundesoberbehörden, acht<br />

Dienststellen der Mittelebene (Militärdekanate), 164 Ortsdienststellen (Militärpfarrämter<br />

im Inland) und sechs Auslandsdienststellen auszustatten.<br />

250. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um<br />

die Vereinbarkeit von Dienst- und Religionsausübung in der Bundeswehr<br />

für andere Religionen und Glaubensgemeinschaften zu verbessern, die<br />

keine katholischen oder evangelischen Christen sind?<br />

Die evangelischen und katholischen Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger<br />

in der Bundeswehr stehen grundsätzlich allen Soldatinnen und Soldaten,<br />

unabhängig von ihrer Glaubensrichtung, für vertrauensvolle und vertrauliche<br />

Gespräche zur Verfügung. In den Fällen, in denen Soldatinnen und Soldaten anderer<br />

Glaubensrichtungen die Vermittlung einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers<br />

ihrer Glaubensrichtung wünschen, erfolgt eine solche Vermittlung durch<br />

das Seelsorgepersonal in der Bundeswehr.<br />

Die Vorgesetzten in der Bundeswehr sind heute und zukünftig angehalten, die<br />

Voraussetzungen zur Förderung eines interreligiösen Dialogs in der Bundeswehr<br />

zu gewährleisten und zu fördern. Auf diese Weise werden wertvolle Beiträge zur<br />

Persönlichkeitsbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geleistet,<br />

die sich auch auf die Stärkung von interkultureller Kompetenz positiv niederschlagen.<br />

Die gemeinsame Teilnahme der Soldatinnen und Soldaten am Lebenskundlichen<br />

Unterricht – unabhängig von ihrer Glaubens- und Religionsausrichtung<br />

– stellt eine wertvolle Voraussetzung dar, um die gegenseitige Akzeptanz<br />

und Toleranz zu wecken und zu fördern.<br />

Zudem prüft das BMVg derzeit, ob neben den Militärgeistlichen der katholischen<br />

und evangelischen Militärseelsorge auch ein Bedarf an Vertretern anderer<br />

Glaubensrichtungen als Ansprechpartner für Soldatinnen und Soldaten besteht.

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