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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/13254<br />
Bezüglich der zukünftigen Standorte der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />
befindet sich der verantwortliche Organisationsbereich Streitkräftebasis<br />
derzeit in der Planungsphase.<br />
Absicht ist es, die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte deutschlandweit,<br />
jedoch abhängig von regionalem Aufkommen geeigneter Reservisten<br />
und möglichst am Standort eines aktiven „Patenverbandes“/einer aktiven militärischen<br />
Dienststelle aufzustellen.<br />
Grundsätzlich wird auf bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen, deren<br />
Vorhandensein daher ein wesentliches Auswahlkriterium darstellt. Genauere<br />
Angaben zu Stationierungsorten können erst nach Abschluss der derzeit laufenden<br />
Aufstellungsplanung übermittelt werden.<br />
249. Welche Änderungen ergeben sich für die Militärseelsorge durch die Neuausrichtung<br />
der Bundeswehr?<br />
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wird sich der Organisationsbereich<br />
Militärseelsorge so verändern, dass er den fähigkeits- und einsatzorientierten<br />
Veränderungen der Bundeswehr insgesamt gerecht wird.<br />
Organisatorisch bedeutet dies, dass die Dienststellen der evangelischen und<br />
katholischen Militärseelsorge den künftigen Standorten der Streitkräfte unter<br />
Berücksichtigung demografischer und einsatzspezifischer Rahmenbedingungen<br />
angepasst werden.<br />
So ist beabsichtigt, die Militärseelsorge mit zwei Bundesoberbehörden, acht<br />
Dienststellen der Mittelebene (Militärdekanate), 164 Ortsdienststellen (Militärpfarrämter<br />
im Inland) und sechs Auslandsdienststellen auszustatten.<br />
250. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um<br />
die Vereinbarkeit von Dienst- und Religionsausübung in der Bundeswehr<br />
für andere Religionen und Glaubensgemeinschaften zu verbessern, die<br />
keine katholischen oder evangelischen Christen sind?<br />
Die evangelischen und katholischen Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger<br />
in der Bundeswehr stehen grundsätzlich allen Soldatinnen und Soldaten,<br />
unabhängig von ihrer Glaubensrichtung, für vertrauensvolle und vertrauliche<br />
Gespräche zur Verfügung. In den Fällen, in denen Soldatinnen und Soldaten anderer<br />
Glaubensrichtungen die Vermittlung einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers<br />
ihrer Glaubensrichtung wünschen, erfolgt eine solche Vermittlung durch<br />
das Seelsorgepersonal in der Bundeswehr.<br />
Die Vorgesetzten in der Bundeswehr sind heute und zukünftig angehalten, die<br />
Voraussetzungen zur Förderung eines interreligiösen Dialogs in der Bundeswehr<br />
zu gewährleisten und zu fördern. Auf diese Weise werden wertvolle Beiträge zur<br />
Persönlichkeitsbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geleistet,<br />
die sich auch auf die Stärkung von interkultureller Kompetenz positiv niederschlagen.<br />
Die gemeinsame Teilnahme der Soldatinnen und Soldaten am Lebenskundlichen<br />
Unterricht – unabhängig von ihrer Glaubens- und Religionsausrichtung<br />
– stellt eine wertvolle Voraussetzung dar, um die gegenseitige Akzeptanz<br />
und Toleranz zu wecken und zu fördern.<br />
Zudem prüft das BMVg derzeit, ob neben den Militärgeistlichen der katholischen<br />
und evangelischen Militärseelsorge auch ein Bedarf an Vertretern anderer<br />
Glaubensrichtungen als Ansprechpartner für Soldatinnen und Soldaten besteht.