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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13254<br />
zeitig mit Einsatzaufgaben betrauen zu können. Dabei ist nicht davon auszugehen,<br />
dass zukünftige Einsätze identische Anforderungen an die Bundeswehr<br />
stellen werden wie der ISAF-Einsatz in Afghanistan oder die Einsätze auf dem<br />
Balkan. Deshalb werden die deutschen Streitkräfte als Resultat des Reformprozesses<br />
weiterhin ein breites Spektrum an militärischen Optionen beibehalten,<br />
um Regierung und Parlament in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen<br />
breit aufgestellt handlungs- und entscheidungsfähig zu erhalten.<br />
Wenngleich der Fokus der Neuausrichtung der Bundeswehr also konsequent auf<br />
einer Optimierung der Einsatzfähigkeit liegt, tragen ergänzende Kriterien wie<br />
Demografiefestigkeit und nachhaltige Finanzierbarkeit als wesentliche zu berücksichtigende<br />
Merkmale ihrer Ausgestaltung dem ganzheitlichen Anspruch<br />
der Neuausrichtung Rechnung. Im Zuge der Maßnahmen werden u. a. die internen<br />
Entscheidungsprozesse und Verfahren gestrafft sowie die Strukturen der<br />
Bundeswehr derart gestaltet, dass damit auch bereits heute absehbar möglichen<br />
Entwicklungen flexibel und angemessen begegnet werden kann. Diese Flexibilität<br />
soll ein Auflaufen von weiterem Anpassungsbedarf bis hin zu einem<br />
Reformstau in der Zukunft verhindern, so dass ein ggf. immer wiederkehrender<br />
Veränderungsbedarf ohne grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen<br />
dieser Größenordnung vermieden werden kann.<br />
Nach der Festschreibung der sicherheitspolitischen Grundlagen in den VPR<br />
2011, der Identifikation von Eckpunkten zur Neuausrichtung sowie der Festlegung<br />
von Grobstrukturen, folgten am 26. Oktober 2011 die Stationierungsentscheidungen<br />
zu den Dienststellen und Truppenteilen der Bundeswehr. Ausgangspunkt<br />
für diese Stationierungsentscheidungen war die sorgfältige und<br />
ganzheitliche Betrachtung der den folgenden Prozess gestaltenden Faktoren<br />
Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche. Zur Ausdifferenzierung<br />
dieser Grundprinzipien wurden für jeden einzelnen Standort spezifische<br />
Indikatoren erhoben, wie z. B. Eignung der Liegenschaft für die Auftragserfüllung,<br />
Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten, notwendige<br />
Infrastrukturmaßnahmen, Verkehrsanbindung des Standortes und<br />
Liegenschaftsbetriebskosten. Somit gewährleistet die künftige Stationierung<br />
eine effektive und wirtschaftliche Erfüllung des Auftrages der Bundeswehr und<br />
trägt sowohl dem sicherheitspolitischen Umfeld als auch den finanziellen Rahmenbedingungen<br />
Rechnung. Vor diesem Hintergrund wird die Bundeswehr in<br />
Deutschland zukünftig an 263 Standorten stationiert sein. Durch die Präsenz in<br />
der Fläche wird die Bedeutung der Bundeswehr für den Katastrophenschutz und<br />
als Wirtschaftsfaktor auch zukünftig gewahrt. Darüber hinaus bleibt die Bundeswehr<br />
vor Ort auch sichtbarer Teil der Gesellschaft. Die Zeitlinie zur Einnahme<br />
der neuen Standortstruktur in Verbindung mit den getroffenen Stationierungsentscheidungen<br />
wurde mit der Realisierungsplanung vom Juni 2012 festgelegt.<br />
Die damit verbundenen Realisierungspläne der militärischen und zivilen Organisationsbereiche<br />
sind u. a. Grundlage für die Ressourcenplanung, das Personalmanagement<br />
und die Erarbeitung der erforderlichen Organisationsgrundlagen.<br />
Bereits seit dem 1. April 2012 arbeitet das Bundesministerium der Verteidigung<br />
(BMVg) in der neuen Zielstruktur. Diesem ersten Schritt folgte mit der Umstrukturierung<br />
und Neugliederung der militärischen Kommandobehörden und<br />
Bundesoberbehörden die zweite Ebene ab Sommer 2012. Seit Herbst 2012 läuft<br />
die Aufstellung der den militärischen Kommandobehörden nachgeordneten Fähigkeitskommandos.<br />
Mit diesem Schritt geht die Umsetzung der Neuausrichtung<br />
in die Fläche. Festzuhalten bleibt, dass bereits entscheidende Wegmarken<br />
erreicht wurden, die dem Reformprozess als Ganzes zwingend vorangestellt<br />
werden mussten, um die Gleichzeitigkeit der Erfordernisse des Einsatzes, der<br />
Ausbildung im Friedensbetrieb und der Einsatzvorbereitung sicherzustellen.<br />
Der für die Neuausrichtung von der Bundesregierung gewählte Top-down-Ansatz<br />
führt nicht zu einem zentralistischen Vorgehen. Nach einer übergeordneten