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Drucksache 17/13254 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

BwDLZ Standort Truppenküche<br />

219 Weißenfels BLANKENBURG Blankenburg<br />

220 Wilhelmshaven WILHELMSHAVEN MSTP HEPPENSER GRODEN<br />

W'HAVEN, Marine<br />

221 Wunstorf WUNSDORF FLPL WUNSTORF, LTG 62<br />

222 Wunstorf BUECKEBURG SCHAEFER-KASERNE<br />

223 Wunstorf NIENBURG CLAUSEWITZ-KASERNE<br />

224 Wunstorf NEUSTADT WILHELMSTEIN-KASERNE<br />

225 Zweibrücken ZWEIBRÜCKEN Niederauerbach-Kaserne<br />

226 Zweibrücken LEBACH GRAF-HAESELER-KASERNE,<br />

LEBACH<br />

227 Zweibrücken MERZIG KASERNE AUF DER ELL,<br />

MERZIG<br />

79. Welche Funktion werden die örtlichen Betreuungsausschüsse im Rahmen<br />

des neuen Konzeptes für Betreuungseinrichtungen zukünftig einnehmen?<br />

Der Betreuungsausschuss ist weiterhin in allen Angelegenheiten, die Maßnahmen<br />

zur Errichtung, Verwaltung oder Auflösung von Mannschafts-, nicht eigenbewirtschafteten<br />

Unteroffizier- und Offizierheimen sowie Triogebäuden betreffen,<br />

zu beteiligen. Dies sind im Einzelnen:<br />

• Entscheidungen über die Verwendung der Betreuungsmittel,<br />

• Entscheidungen über den Verbleib beschaffter Geräte, Ausstattungsgegenstände<br />

und Waren,<br />

• Zustimmung bei der Auswahl des Heimbetreibers und Änderung bzw. Kündigung<br />

des Bewirtschaftungs- und Überlassungsvertrages mit dem Heimbetreiber,<br />

sofern eine Zustimmung nicht bereits durch den Hauptpersonalrat<br />

beim BMVg erfolgte,<br />

• Zustimmung bzw. Stellung von Anträgen bei anderen beabsichtigten Maßnahmen,<br />

die als Errichtung, Verwaltung oder Auflösung von Mannschafts-,<br />

nicht eigenbewirtschafteten Unteroffizier- und Offizierheimen sowie Triogebäuden<br />

(z. B. Öffnungszeiten, Preisänderungen außerhalb des Grundsortimentes,<br />

Änderungen des Angebots) der Mitbestimmung unterliegen.<br />

80. Welche Mitspracherechte werden die örtlichen Betreuungsausschüsse bei<br />

der Vergabe fremdbetriebener Truppenküchen und Betreuungseinrichtungen<br />

haben?<br />

Der Betreuungsausschuss ist insbesondere bei der Auswahl der Heimbetreiber<br />

zu beteiligen. Hier ist die beteiligungsrechtliche Zustimmung zur Auswahlentscheidung<br />

der Dienstseite erforderlich. Zudem soll für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung<br />

und der bewirtschafteten Betreuung im Grundbetrieb<br />

ein Gremium eingerichtet werden, das liegenschafts- bzw. standortübergreifenden<br />

Handlungsbedarf rechtzeitig erkennen und erste Lösungsansätze aufzeigen<br />

soll.

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