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Drucksache 17/13254 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
BwDLZ Standort Truppenküche<br />
219 Weißenfels BLANKENBURG Blankenburg<br />
220 Wilhelmshaven WILHELMSHAVEN MSTP HEPPENSER GRODEN<br />
W'HAVEN, Marine<br />
221 Wunstorf WUNSDORF FLPL WUNSTORF, LTG 62<br />
222 Wunstorf BUECKEBURG SCHAEFER-KASERNE<br />
223 Wunstorf NIENBURG CLAUSEWITZ-KASERNE<br />
224 Wunstorf NEUSTADT WILHELMSTEIN-KASERNE<br />
225 Zweibrücken ZWEIBRÜCKEN Niederauerbach-Kaserne<br />
226 Zweibrücken LEBACH GRAF-HAESELER-KASERNE,<br />
LEBACH<br />
227 Zweibrücken MERZIG KASERNE AUF DER ELL,<br />
MERZIG<br />
79. Welche Funktion werden die örtlichen Betreuungsausschüsse im Rahmen<br />
des neuen Konzeptes für Betreuungseinrichtungen zukünftig einnehmen?<br />
Der Betreuungsausschuss ist weiterhin in allen Angelegenheiten, die Maßnahmen<br />
zur Errichtung, Verwaltung oder Auflösung von Mannschafts-, nicht eigenbewirtschafteten<br />
Unteroffizier- und Offizierheimen sowie Triogebäuden betreffen,<br />
zu beteiligen. Dies sind im Einzelnen:<br />
• Entscheidungen über die Verwendung der Betreuungsmittel,<br />
• Entscheidungen über den Verbleib beschaffter Geräte, Ausstattungsgegenstände<br />
und Waren,<br />
• Zustimmung bei der Auswahl des Heimbetreibers und Änderung bzw. Kündigung<br />
des Bewirtschaftungs- und Überlassungsvertrages mit dem Heimbetreiber,<br />
sofern eine Zustimmung nicht bereits durch den Hauptpersonalrat<br />
beim BMVg erfolgte,<br />
• Zustimmung bzw. Stellung von Anträgen bei anderen beabsichtigten Maßnahmen,<br />
die als Errichtung, Verwaltung oder Auflösung von Mannschafts-,<br />
nicht eigenbewirtschafteten Unteroffizier- und Offizierheimen sowie Triogebäuden<br />
(z. B. Öffnungszeiten, Preisänderungen außerhalb des Grundsortimentes,<br />
Änderungen des Angebots) der Mitbestimmung unterliegen.<br />
80. Welche Mitspracherechte werden die örtlichen Betreuungsausschüsse bei<br />
der Vergabe fremdbetriebener Truppenküchen und Betreuungseinrichtungen<br />
haben?<br />
Der Betreuungsausschuss ist insbesondere bei der Auswahl der Heimbetreiber<br />
zu beteiligen. Hier ist die beteiligungsrechtliche Zustimmung zur Auswahlentscheidung<br />
der Dienstseite erforderlich. Zudem soll für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung<br />
und der bewirtschafteten Betreuung im Grundbetrieb<br />
ein Gremium eingerichtet werden, das liegenschafts- bzw. standortübergreifenden<br />
Handlungsbedarf rechtzeitig erkennen und erste Lösungsansätze aufzeigen<br />
soll.