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Drucksache 17/13254 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
in die für sie vorgesehenen Stammtruppenteile versetzt. Während der Grundausbildung<br />
werden die Soldaten/Soldatinnen über Laufbahn- und Verwendungsmöglichkeiten<br />
in den Streitkräften informiert und bei Interesse individuell beraten.<br />
27. Wie viele weibliche und männliche FWD haben sich schon als Soldat auf<br />
Zeit (SaZ) weiterverpflichtet oder einen Statuswechsel durchgeführt?<br />
Seit dem 1. Juli 2011 haben sich bisher insgesamt 920 FWDL als SaZ verpflichtet.<br />
Davon waren 69 weibliche FWDL.<br />
28. In welchen Verbänden und Dienststellen sollen FWD nach der Grundausbildung<br />
in welchem Umfang und mit welchen Aufgaben vorrangig eingesetzt<br />
werden?<br />
FWDL können grundsätzlich in allen Verwendungen auf Dienstposten für<br />
Mannschaften eingesetzt werden. Eine Unterscheidung in Dienstposten für<br />
Mannschaften nach Status (SaZ oder FWDL) wird nicht vorgenommen. Die bedarfsgerechte<br />
Verwendungssteuerung berücksichtigt neben den gewählten Verpflichtungszeiten<br />
auch die Fähigkeiten und die Wünsche der FWDL, insbesondere<br />
bezüglich Verwendung und Standort. Die Bundeswehr kennt deshalb keine<br />
vorrangigen Aufgaben und Tätigkeiten, die nur durch FWDL wahrgenommen<br />
werden.<br />
29. Welche Kräfte und Mittel bindet die Grundausbildung der FWD in den<br />
Verbänden und Dienststellen?<br />
Strukturell hinterlegte Ausbildung für FWDL beschränkt sich im Wesentlichen<br />
auf die Allgemeine Grundausbildung. Eigens für FWDL wird grundsätzlich<br />
keine Grundausbildung durchgeführt, sondern gemeinsam mit den Soldaten auf<br />
Zeit. Von daher kann eine <strong>Antwort</strong> auf diese Frage nicht mit einem konkreten<br />
Zahlenwert hinterlegt werden. Weiterführende Ausbildung wird im Allgemeinen<br />
als Ausbildung am Arbeitsplatz vollzogen.<br />
30. Welchen Maßstäben und Leitfragen folgt die in der Gesetzesbegründung<br />
des Wehrrechtsänderungsgesetzes erwähnte und vom Bundesverteidigungsminister<br />
angekündigte Evaluation des Freiwilligen Wehrdienstes?<br />
Der Evaluierungsbericht ist erstellt worden. Er wurde am 25. September 2012<br />
dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die Maßstäbe, Leitfragen und das Ergebnis<br />
der Evaluierung werden in dem Bericht erläutert.<br />
31. Wann soll diese Evaluation vorgelegt werden?<br />
Siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 30.<br />
32. Kann ein Ergebnis der Evaluation der künftige Verzicht auf den Freiwilligen<br />
Wehrdienst sein?<br />
Wenn nein, mit welchem Ziel wird evaluiert?<br />
Siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 30.