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Drucksache 17/13254 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

in die für sie vorgesehenen Stammtruppenteile versetzt. Während der Grundausbildung<br />

werden die Soldaten/Soldatinnen über Laufbahn- und Verwendungsmöglichkeiten<br />

in den Streitkräften informiert und bei Interesse individuell beraten.<br />

27. Wie viele weibliche und männliche FWD haben sich schon als Soldat auf<br />

Zeit (SaZ) weiterverpflichtet oder einen Statuswechsel durchgeführt?<br />

Seit dem 1. Juli 2011 haben sich bisher insgesamt 920 FWDL als SaZ verpflichtet.<br />

Davon waren 69 weibliche FWDL.<br />

28. In welchen Verbänden und Dienststellen sollen FWD nach der Grundausbildung<br />

in welchem Umfang und mit welchen Aufgaben vorrangig eingesetzt<br />

werden?<br />

FWDL können grundsätzlich in allen Verwendungen auf Dienstposten für<br />

Mannschaften eingesetzt werden. Eine Unterscheidung in Dienstposten für<br />

Mannschaften nach Status (SaZ oder FWDL) wird nicht vorgenommen. Die bedarfsgerechte<br />

Verwendungssteuerung berücksichtigt neben den gewählten Verpflichtungszeiten<br />

auch die Fähigkeiten und die Wünsche der FWDL, insbesondere<br />

bezüglich Verwendung und Standort. Die Bundeswehr kennt deshalb keine<br />

vorrangigen Aufgaben und Tätigkeiten, die nur durch FWDL wahrgenommen<br />

werden.<br />

29. Welche Kräfte und Mittel bindet die Grundausbildung der FWD in den<br />

Verbänden und Dienststellen?<br />

Strukturell hinterlegte Ausbildung für FWDL beschränkt sich im Wesentlichen<br />

auf die Allgemeine Grundausbildung. Eigens für FWDL wird grundsätzlich<br />

keine Grundausbildung durchgeführt, sondern gemeinsam mit den Soldaten auf<br />

Zeit. Von daher kann eine <strong>Antwort</strong> auf diese Frage nicht mit einem konkreten<br />

Zahlenwert hinterlegt werden. Weiterführende Ausbildung wird im Allgemeinen<br />

als Ausbildung am Arbeitsplatz vollzogen.<br />

30. Welchen Maßstäben und Leitfragen folgt die in der Gesetzesbegründung<br />

des Wehrrechtsänderungsgesetzes erwähnte und vom Bundesverteidigungsminister<br />

angekündigte Evaluation des Freiwilligen Wehrdienstes?<br />

Der Evaluierungsbericht ist erstellt worden. Er wurde am 25. September 2012<br />

dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die Maßstäbe, Leitfragen und das Ergebnis<br />

der Evaluierung werden in dem Bericht erläutert.<br />

31. Wann soll diese Evaluation vorgelegt werden?<br />

Siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 30.<br />

32. Kann ein Ergebnis der Evaluation der künftige Verzicht auf den Freiwilligen<br />

Wehrdienst sein?<br />

Wenn nein, mit welchem Ziel wird evaluiert?<br />

Siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 30.

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