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Drucksache 17/13254 – 150 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

rungs- und Waffeneinsatzsysteme sowie die Waffen- und Sperrwaffenanlagen<br />

zugeordnet. Demgegenüber werden Leistungen im Bereich der HBA 1 bis 4<br />

(Schiffskörper mit Ausrüstung und Einrichtungen, Antriebsanlagen, elektrische<br />

Anlagen und Schiffsbetriebsanlagen) an die gewerbliche Wirtschaft vergeben.<br />

Die Neustrukturierung des Marinearsenals folgt damit konsequent der bereits im<br />

Rahmen der Zielstruktur 2010 angestrebten Konzentration auf die Durchführung<br />

von Materialerhaltungsmaßnahmen im Bereich der HBA 5 bis 8. Der Forderung<br />

der Marine, die Fähigkeiten des Marinearsenals insbesondere in den<br />

HBA 5 bis 8 zu erhalten, wird insoweit entsprochen.<br />

172. Ist eine Zusammenarbeit bei der Instandhaltung und Wartung von Marineschiffen<br />

und -waffen mit anderen Bündnispartnern geprüft worden?<br />

Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?<br />

Eine Prüfung hat nicht stattgefunden.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Schiffen, Waffen und Systemanbindung<br />

ist eine gemeinsame Instandhaltung und Wartung in der Regel nicht<br />

möglich.<br />

Die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber<br />

aus verschiedenen Mitgliedstaaten bereitet überdies gewisse rechtliche Schwierigkeiten<br />

hinsichtlich der Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften.<br />

173. Will die Bundesregierung Maßnahmen zum Erhalt der wehrtechnischen<br />

Industrie im Marinebereich ergreifen?<br />

Falls ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?<br />

Eine nationale wehrtechnische Industriebasis bildet eine Voraussetzung für die<br />

glaubwürdige Sicherheitspolitik Deutschlands und für die Akzeptanz als sicherheitspolitischer<br />

Partner im Bündnis und in Europa. Die „Gemeinsame Erklärung“<br />

des Bundesministeriums der Verteidigung und des Ausschusses Verteidigungswirtschaft<br />

im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. zu „Nationalen<br />

Wehrtechnischen Kernfähigkeiten“ (WtKF) vom 20. November 2007 benennt<br />

industrielle Kapazitäten für den aktuellen und den absehbar zukünftig notwendigen<br />

militärischen Bedarf. Für die Marineschiffbaukapazitäten wurden die<br />

Bereiche U-Boote/Autonome Unterwasserfahrzeuge (AUV), Überwasserkampfschiffe<br />

sowie Seeminenabwehr identifiziert. Die WtKF werden in ihrer<br />

Gesamtheit im Rahmen der konzeptionellen Untersuchungen zur Neustrukturierung<br />

der Bundeswehr einer Überprüfung unterzogen, die sich an den Einsatzerfordernissen<br />

orientiert. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung<br />

unterstützt und flankiert im Rahmen verfügbarer Ressourcen unter<br />

Beachtung der „Politische(n) Grundsätze der Bundesregierung für den Export<br />

von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ die Exportbemühungen der<br />

maritimen wehrtechnischen Industrie in Deutschland.<br />

174. Wie viele Einsätze und wie viele Einsatzkräfte können durch die Streitkräftebasis<br />

(SKB) gleichzeitig logistisch versorgt werden?<br />

Die Nationale Zielvorgabe ist der wesentliche fähigkeits- und strukturbestimmende<br />

Leitfaktor für die Neuausrichtung der Bundeswehr.<br />

Hiernach müssen zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung<br />

streitkräftegemeinsam eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig<br />

für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstüt-

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