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Drucksache 17/13254 – 150 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
rungs- und Waffeneinsatzsysteme sowie die Waffen- und Sperrwaffenanlagen<br />
zugeordnet. Demgegenüber werden Leistungen im Bereich der HBA 1 bis 4<br />
(Schiffskörper mit Ausrüstung und Einrichtungen, Antriebsanlagen, elektrische<br />
Anlagen und Schiffsbetriebsanlagen) an die gewerbliche Wirtschaft vergeben.<br />
Die Neustrukturierung des Marinearsenals folgt damit konsequent der bereits im<br />
Rahmen der Zielstruktur 2010 angestrebten Konzentration auf die Durchführung<br />
von Materialerhaltungsmaßnahmen im Bereich der HBA 5 bis 8. Der Forderung<br />
der Marine, die Fähigkeiten des Marinearsenals insbesondere in den<br />
HBA 5 bis 8 zu erhalten, wird insoweit entsprochen.<br />
172. Ist eine Zusammenarbeit bei der Instandhaltung und Wartung von Marineschiffen<br />
und -waffen mit anderen Bündnispartnern geprüft worden?<br />
Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?<br />
Eine Prüfung hat nicht stattgefunden.<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Schiffen, Waffen und Systemanbindung<br />
ist eine gemeinsame Instandhaltung und Wartung in der Regel nicht<br />
möglich.<br />
Die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber<br />
aus verschiedenen Mitgliedstaaten bereitet überdies gewisse rechtliche Schwierigkeiten<br />
hinsichtlich der Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften.<br />
173. Will die Bundesregierung Maßnahmen zum Erhalt der wehrtechnischen<br />
Industrie im Marinebereich ergreifen?<br />
Falls ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?<br />
Eine nationale wehrtechnische Industriebasis bildet eine Voraussetzung für die<br />
glaubwürdige Sicherheitspolitik Deutschlands und für die Akzeptanz als sicherheitspolitischer<br />
Partner im Bündnis und in Europa. Die „Gemeinsame Erklärung“<br />
des Bundesministeriums der Verteidigung und des Ausschusses Verteidigungswirtschaft<br />
im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. zu „Nationalen<br />
Wehrtechnischen Kernfähigkeiten“ (WtKF) vom 20. November 2007 benennt<br />
industrielle Kapazitäten für den aktuellen und den absehbar zukünftig notwendigen<br />
militärischen Bedarf. Für die Marineschiffbaukapazitäten wurden die<br />
Bereiche U-Boote/Autonome Unterwasserfahrzeuge (AUV), Überwasserkampfschiffe<br />
sowie Seeminenabwehr identifiziert. Die WtKF werden in ihrer<br />
Gesamtheit im Rahmen der konzeptionellen Untersuchungen zur Neustrukturierung<br />
der Bundeswehr einer Überprüfung unterzogen, die sich an den Einsatzerfordernissen<br />
orientiert. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung<br />
unterstützt und flankiert im Rahmen verfügbarer Ressourcen unter<br />
Beachtung der „Politische(n) Grundsätze der Bundesregierung für den Export<br />
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ die Exportbemühungen der<br />
maritimen wehrtechnischen Industrie in Deutschland.<br />
174. Wie viele Einsätze und wie viele Einsatzkräfte können durch die Streitkräftebasis<br />
(SKB) gleichzeitig logistisch versorgt werden?<br />
Die Nationale Zielvorgabe ist der wesentliche fähigkeits- und strukturbestimmende<br />
Leitfaktor für die Neuausrichtung der Bundeswehr.<br />
Hiernach müssen zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung<br />
streitkräftegemeinsam eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig<br />
für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstüt-