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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 191 – Drucksache 17/13254<br />
gleitprogramm seinerseits ist ein komplexes Bündel aufeinander abgestimmter,<br />
die jeweilige Lebenssituation berücksichtigender Maßnahmen. Es entfaltet seine<br />
Wirkung als Ganzes und trägt den individuellen Bedürfnissen, Nöten und Erwartungen<br />
der Menschen ebenso Rechnung wie es durch die strukturelle Anpassung<br />
des Personalkörpers die Bundeswehr zukunftsfähig macht.<br />
Weitere Maßnahmen sind u. a.: Prüfen der Altersgrenzen für die Verpflichtung<br />
zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, Verbessern der Kinderbetreuung<br />
bei Aus-, Fort- und Weiterbildung, Durchführen von Teilen von Ausbildungsmaßnahmen<br />
für Bundeswehrangehörige mit Eltern-/Pflegeverantwortung mittels<br />
Fernausbildung, Ausrichten der Einsatzbelastung auf ein angemessenes<br />
Maß/planbares Gewährleisten von Pausen zwischen den Einsätzen. Daneben<br />
sind materielle Verbesserungen geschaffen worden: Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung<br />
und Trennungsgeld (Pilotprojekt), Prämien zur Personalgewinnung<br />
und Personalbindung.<br />
Für Arbeitnehmer gelten auch hier die Regularien des TV UmBw (siehe <strong>Antwort</strong><br />
zu Frage 40).<br />
286. Welche Auswirkungen hat die künftige Stationierung auf die Liegenschaftsbetriebskosten<br />
bezüglich Bauunterhaltung, Bewirtschaftung und<br />
Bewachung an den einzelnen Standorten?<br />
Mit dem Freizug von Liegenschaften und deren Rückgabe an die BImA erübrigen<br />
sich grundsätzlich auch die bislang für ihre Bewirtschaftung und Bewachung<br />
aufgewendeten Liegenschaftsbetriebskosten. Ebenso kann durch die<br />
BImA eine auf die verbleibende Nutzungsdauer abgestimmte zielgerichtete<br />
Steuerung der Bauunterhaltung erfolgen. Aufgrund der Reduzierung der Liegenschaften<br />
und der damit verbundenen Einsparungen für deren Betrieb kann<br />
trotz der erheblichen Preissteigerungen, insbesondere für Energieträger, eine in<br />
den nächsten Jahren konstante Gesamtaufwendung für den Liegenschaftsbetrieb<br />
der Bundeswehr in Aussicht gestellt werden. Im Hinblick auf die Bauunterhaltung<br />
trägt die künftige Stationierung der Bundeswehr dazu bei, den Umfang des<br />
ausstehenden Instandhaltungsvolumens durch Abgaben von Liegenschaften zu<br />
reduzieren. Für die zivil-gewerblichen Bewachungsverträge ist durch die vereinbarte<br />
Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten eine Laufzeitanpassung<br />
anlässlich einer Nutzungsänderung unproblematisch. Die Betreiberverträge sind<br />
hingegen für zehn Jahre geschlossen und sehen bei vorzeitiger Kündigung eine<br />
vom Zeitpunkt abhängige Abfindung für die Anfangsinvestitionen des Auftragnehmers<br />
in die technische Anlage vor. Von 66 in Betrieb befindlichen Vorhaben<br />
müssen voraussichtlich nur fünf Verträge dahingehend verhandelt werden.<br />
Wegen der Reduzierung militärischer Wachen, u. a. durch die Aussetzung der<br />
Wehrpflicht, und des Abschmelzens des zivilen Wachpersonals der Bundeswehr<br />
ist künftig jedoch mit einer Zunahme des zivil-gewerblichen Wachbedarfs zu<br />
rechnen.<br />
287. Welche der in den vergangenen fünf Jahren getätigten Infrastrukturinvestitionen<br />
(große und kleine Baumaßnahmen mit Angabe der Haushaltsmittel)<br />
haben zum Erhalt welches Standortes beigetragen?<br />
Maßgeblich für die Entscheidung über den Erhalt oder die Aufgabe eines Standortes<br />
sind die Grundprinzipien der Stationierung. Hierzu zählen neben den militärisch-funktionalen<br />
Kriterien, der Attraktivität des Dienstes und der Präsenz der<br />
Bundeswehr in der Fläche auch die mit dem Erhalt eines Standortes verbundenen<br />
Kosten. Hierbei wurde eine Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien für<br />
die einzelnen Stationierungsorte vorgenommen, ohne diese in einem mathematischen<br />
Ansatz zu vergleichen. Es ist daher nicht bezifferbar, welche Indikatoren