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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 191 – Drucksache 17/13254<br />

gleitprogramm seinerseits ist ein komplexes Bündel aufeinander abgestimmter,<br />

die jeweilige Lebenssituation berücksichtigender Maßnahmen. Es entfaltet seine<br />

Wirkung als Ganzes und trägt den individuellen Bedürfnissen, Nöten und Erwartungen<br />

der Menschen ebenso Rechnung wie es durch die strukturelle Anpassung<br />

des Personalkörpers die Bundeswehr zukunftsfähig macht.<br />

Weitere Maßnahmen sind u. a.: Prüfen der Altersgrenzen für die Verpflichtung<br />

zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, Verbessern der Kinderbetreuung<br />

bei Aus-, Fort- und Weiterbildung, Durchführen von Teilen von Ausbildungsmaßnahmen<br />

für Bundeswehrangehörige mit Eltern-/Pflegeverantwortung mittels<br />

Fernausbildung, Ausrichten der Einsatzbelastung auf ein angemessenes<br />

Maß/planbares Gewährleisten von Pausen zwischen den Einsätzen. Daneben<br />

sind materielle Verbesserungen geschaffen worden: Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung<br />

und Trennungsgeld (Pilotprojekt), Prämien zur Personalgewinnung<br />

und Personalbindung.<br />

Für Arbeitnehmer gelten auch hier die Regularien des TV UmBw (siehe <strong>Antwort</strong><br />

zu Frage 40).<br />

286. Welche Auswirkungen hat die künftige Stationierung auf die Liegenschaftsbetriebskosten<br />

bezüglich Bauunterhaltung, Bewirtschaftung und<br />

Bewachung an den einzelnen Standorten?<br />

Mit dem Freizug von Liegenschaften und deren Rückgabe an die BImA erübrigen<br />

sich grundsätzlich auch die bislang für ihre Bewirtschaftung und Bewachung<br />

aufgewendeten Liegenschaftsbetriebskosten. Ebenso kann durch die<br />

BImA eine auf die verbleibende Nutzungsdauer abgestimmte zielgerichtete<br />

Steuerung der Bauunterhaltung erfolgen. Aufgrund der Reduzierung der Liegenschaften<br />

und der damit verbundenen Einsparungen für deren Betrieb kann<br />

trotz der erheblichen Preissteigerungen, insbesondere für Energieträger, eine in<br />

den nächsten Jahren konstante Gesamtaufwendung für den Liegenschaftsbetrieb<br />

der Bundeswehr in Aussicht gestellt werden. Im Hinblick auf die Bauunterhaltung<br />

trägt die künftige Stationierung der Bundeswehr dazu bei, den Umfang des<br />

ausstehenden Instandhaltungsvolumens durch Abgaben von Liegenschaften zu<br />

reduzieren. Für die zivil-gewerblichen Bewachungsverträge ist durch die vereinbarte<br />

Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten eine Laufzeitanpassung<br />

anlässlich einer Nutzungsänderung unproblematisch. Die Betreiberverträge sind<br />

hingegen für zehn Jahre geschlossen und sehen bei vorzeitiger Kündigung eine<br />

vom Zeitpunkt abhängige Abfindung für die Anfangsinvestitionen des Auftragnehmers<br />

in die technische Anlage vor. Von 66 in Betrieb befindlichen Vorhaben<br />

müssen voraussichtlich nur fünf Verträge dahingehend verhandelt werden.<br />

Wegen der Reduzierung militärischer Wachen, u. a. durch die Aussetzung der<br />

Wehrpflicht, und des Abschmelzens des zivilen Wachpersonals der Bundeswehr<br />

ist künftig jedoch mit einer Zunahme des zivil-gewerblichen Wachbedarfs zu<br />

rechnen.<br />

287. Welche der in den vergangenen fünf Jahren getätigten Infrastrukturinvestitionen<br />

(große und kleine Baumaßnahmen mit Angabe der Haushaltsmittel)<br />

haben zum Erhalt welches Standortes beigetragen?<br />

Maßgeblich für die Entscheidung über den Erhalt oder die Aufgabe eines Standortes<br />

sind die Grundprinzipien der Stationierung. Hierzu zählen neben den militärisch-funktionalen<br />

Kriterien, der Attraktivität des Dienstes und der Präsenz der<br />

Bundeswehr in der Fläche auch die mit dem Erhalt eines Standortes verbundenen<br />

Kosten. Hierbei wurde eine Gesamtbetrachtung der genannten Kriterien für<br />

die einzelnen Stationierungsorte vorgenommen, ohne diese in einem mathematischen<br />

Ansatz zu vergleichen. Es ist daher nicht bezifferbar, welche Indikatoren

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