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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163 – Drucksache 17/13254<br />
206. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang der regionalen Planungen<br />
die geplanten Reserveeinheiten, und welche konzeptionellen Planungen<br />
existieren hier?<br />
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte können bei Bedarf wie<br />
alle bundesweit verfügbaren Kräfte und Mittel auch im Rahmen des Katastrophenschutzes<br />
nach den geltenden gesetzlichen Regelungen herangezogen werden<br />
und erhöhen den Gesamtumfang der Bundeswehr, der auch für derartige<br />
Einsätze verfügbar ist.<br />
Die derzeit im Aufbau befindlichen Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />
berücksichtigen regionale Gegebenheiten und vorhandene personelle<br />
Potenziale der für diese Einheiten vorgesehenen Reservisten. Organisation<br />
und Umfang können bei Bedarf flexibel angepasst werden.<br />
Die künftigen Fähigkeiten der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />
werden im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit den<br />
regional zuständigen zivilen Stellen und Akteuren kommuniziert.<br />
Die grundsätzlichen konzeptionellen Forderungen diesbezüglich sind in der<br />
Konzeption der Reserve der Bundeswehr vom 1. Februar 2012 hinterlegt.<br />
207. Wie sieht die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Zentren der<br />
Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr und dem Bundesamt<br />
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus?<br />
Das zum 1. Januar 2013 neu aufgestellte Kommando Territoriale Aufgaben der<br />
Bundeswehr ist für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
(BBK) der ebenengerecht fachliche Ansprechpartner: u. a. im Gesprächskreis<br />
„ZMZ Obere Bundesbehörden“, für die Vorbereitung und Durchführung<br />
der „Länder übergreifenden Krisenmanagement-Übung LÜKEX“ bzw. bei Unterstützungsleistungen<br />
der Bundeswehr bei Schadensereignissen.<br />
208. Welche Aufgaben werden dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) in<br />
der neuen Bundeswehrstruktur zugewiesen?<br />
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208 bis 211:<br />
In eine Gesamtbetrachtung der deutschen Sicherheitsarchitektur auf der Grundlage<br />
der Ergebnisse der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung<br />
in Deutschland nach dem 11. September 2001 sowie der zum<br />
„Nationalsozialistischen Untergrund“ eingesetzten Untersuchungsausschüsse<br />
und Kommissionen werden die Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste<br />
und damit auch der MAD kritisch einzubeziehen sein. Die <strong>Antwort</strong>en<br />
zu den Fragen 208 bis 211 legen die bereits im Jahr 2011 getroffene Entscheidung<br />
zur Neuausrichtung der Bundeswehr zugrunde und beinhalten keine<br />
Vorfestlegung zu aus den Ergebnissen der Gesamtbetrachtung etwa abzuleitenden<br />
Konsequenzen für den Militärischen Abschirmdienst.<br />
<strong>Antwort</strong> zu Frage 208:<br />
Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />
bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />
Der MAD passt sich der Neuausrichtung der Bundeswehr mit strukturellen Änderungen<br />
im Rahmen der Einnahme einer Projektgliederung an.<br />
Auch in der mit personellen Reduzierungen verbundenen neuen Struktur hat der<br />
MAD die durch das MAD-Gesetz zugewiesene Bandbreite an Aufgaben (Extremismus-/Terrorismusabwehr,<br />
Spionage-/Sabotageabwehr, Einsatzabschirmung,