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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163 – Drucksache 17/13254<br />

206. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang der regionalen Planungen<br />

die geplanten Reserveeinheiten, und welche konzeptionellen Planungen<br />

existieren hier?<br />

Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte können bei Bedarf wie<br />

alle bundesweit verfügbaren Kräfte und Mittel auch im Rahmen des Katastrophenschutzes<br />

nach den geltenden gesetzlichen Regelungen herangezogen werden<br />

und erhöhen den Gesamtumfang der Bundeswehr, der auch für derartige<br />

Einsätze verfügbar ist.<br />

Die derzeit im Aufbau befindlichen Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />

berücksichtigen regionale Gegebenheiten und vorhandene personelle<br />

Potenziale der für diese Einheiten vorgesehenen Reservisten. Organisation<br />

und Umfang können bei Bedarf flexibel angepasst werden.<br />

Die künftigen Fähigkeiten der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte<br />

werden im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit den<br />

regional zuständigen zivilen Stellen und Akteuren kommuniziert.<br />

Die grundsätzlichen konzeptionellen Forderungen diesbezüglich sind in der<br />

Konzeption der Reserve der Bundeswehr vom 1. Februar 2012 hinterlegt.<br />

207. Wie sieht die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Zentren der<br />

Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr und dem Bundesamt<br />

für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus?<br />

Das zum 1. Januar 2013 neu aufgestellte Kommando Territoriale Aufgaben der<br />

Bundeswehr ist für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

(BBK) der ebenengerecht fachliche Ansprechpartner: u. a. im Gesprächskreis<br />

„ZMZ Obere Bundesbehörden“, für die Vorbereitung und Durchführung<br />

der „Länder übergreifenden Krisenmanagement-Übung LÜKEX“ bzw. bei Unterstützungsleistungen<br />

der Bundeswehr bei Schadensereignissen.<br />

208. Welche Aufgaben werden dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) in<br />

der neuen Bundeswehrstruktur zugewiesen?<br />

Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208 bis 211:<br />

In eine Gesamtbetrachtung der deutschen Sicherheitsarchitektur auf der Grundlage<br />

der Ergebnisse der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung<br />

in Deutschland nach dem 11. September 2001 sowie der zum<br />

„Nationalsozialistischen Untergrund“ eingesetzten Untersuchungsausschüsse<br />

und Kommissionen werden die Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste<br />

und damit auch der MAD kritisch einzubeziehen sein. Die <strong>Antwort</strong>en<br />

zu den Fragen 208 bis 211 legen die bereits im Jahr 2011 getroffene Entscheidung<br />

zur Neuausrichtung der Bundeswehr zugrunde und beinhalten keine<br />

Vorfestlegung zu aus den Ergebnissen der Gesamtbetrachtung etwa abzuleitenden<br />

Konsequenzen für den Militärischen Abschirmdienst.<br />

<strong>Antwort</strong> zu Frage 208:<br />

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 208<br />

bis 211 wird die Frage wie folgt beantwortet:<br />

Der MAD passt sich der Neuausrichtung der Bundeswehr mit strukturellen Änderungen<br />

im Rahmen der Einnahme einer Projektgliederung an.<br />

Auch in der mit personellen Reduzierungen verbundenen neuen Struktur hat der<br />

MAD die durch das MAD-Gesetz zugewiesene Bandbreite an Aufgaben (Extremismus-/Terrorismusabwehr,<br />

Spionage-/Sabotageabwehr, Einsatzabschirmung,

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