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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 185 – Drucksache 17/13254<br />

267. Falls Kapazitäten für private Kommunikation vorgesehen sind, in welchem<br />

Umfang sind die Kapazitäten für die private Kommunikation geplant?<br />

Werden diese ausreichend für die Videotelefonie sein?<br />

Ausgehend von einer im Nachhinein geäußerten Interessenbekundung der Firma<br />

Astrium GmbH wurde bei der Konfektionierung der Glasfaserstrecke von<br />

Mazar-i-Sharif nach Deutschland, der Firma Astrium GmbH gegen Entgelt ein<br />

Anteil dieser Strecke angeboten. Von der angebotenen Kapazitätsgröße (s. o.)<br />

wurden durch die Firma Astrium GmbH auf Grundlage eines zwischen der<br />

Firma Astrium GmbH und dem BMVg geschlossenen Vertrages 11 Mbit/s vom<br />

1. April bis zum 15. November 2012 genutzt. Die Frage, inwieweit die Kapazitäten<br />

für Videotelefonie ausreichend sind, kann letztlich nur durch die Firma<br />

Astrium GmbH beantwortet werden. Nach hiesiger Kenntnis werden pro Videostream<br />

mindestens 128 kbit/s Übertragungskapazität je Richtung benötigt.<br />

268. Warum hat bei den letzten Verhandlungen mit der Firma Astrium Services<br />

der Ausbau von Kapazität im Bereich Videotelefonie keine Rolle<br />

gespielt?<br />

Die Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Betreuungskommunikation im Einsatz<br />

im Jahr 2010 forderte in den Internetcafés die Möglichkeit zur „Videotelefonie<br />

über Internet“ (z. B. mittels des Anwenderprogramms Skype). Insofern<br />

war die Möglichkeit zur Videotelefonie Gegenstand der Vertragsverhandlungen<br />

und fand ihren Niederschlag im bestehenden Vertrag. Die im Mai 2012 geschlossene<br />

Vertragsergänzung wurde im Wesentlichen geschlossen, um die<br />

Nutzung von Videotelefonieanwendungen auch in den Unterkunftsbereichen zu<br />

ermöglichen.<br />

269. An welchen Stellen gibt es im Bereich der privaten Kommunikationsinfrastruktur<br />

eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern?<br />

Kooperationen mit befreundeten Streitkräften im Bereich der Betreuungskommunikation<br />

im Sinne einer vertraglich vereinbarten gemeinsamen Versorgung<br />

durch einen kommerziellen Anbieter werden aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen<br />

und Anforderungen an die Betreuungskommunikation als<br />

nicht zielführend angesehen. Außerhalb vertraglicher Regelungen wird jedoch<br />

ein reger Informationsaustausch mit befreundeten Streitkräften zum Thema<br />

Betreuungskommunikation geführt. Darüber hinaus ist es im internationalen<br />

Rahmen üblich, dass allgemein zugängliche Betreuungskommunikationseinrichtungen<br />

(Internetcafés, Telefonzellen) in durch befreundete Streitkräfte verwalteten<br />

Feldlagern gegen entsprechende Gebühren mitgenutzt werden können.<br />

Die Einrichtung eigener allgemein zugänglicher Betreuungskommunikationseinrichtungen<br />

unterliegt in der Regel der Zustimmung/Genehmigung der<br />

die jeweilige Einsatzliegenschaft betreibenden Nation.<br />

270. Gibt es definierte Maßstäbe für angemessene Kommunikationsstandards,<br />

die den Soldaten im Einsatz zur Verfügung stehen sollen?<br />

Falls ja, wie sehen diese aus?<br />

Das Handbuch für die Auslandseinsätze im Frieden formuliert eine Mindestanforderung<br />

für die Gewährleistung der Kommunikation mit der Heimat. Danach<br />

ist jeder Soldatin bzw. jedem Soldaten grundsätzlich zweimal pro Woche die Gelegenheit<br />

zu geben, mit ihren bzw. seinen Angehörigen in der Heimat zu telefo-

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