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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 185 – Drucksache 17/13254<br />
267. Falls Kapazitäten für private Kommunikation vorgesehen sind, in welchem<br />
Umfang sind die Kapazitäten für die private Kommunikation geplant?<br />
Werden diese ausreichend für die Videotelefonie sein?<br />
Ausgehend von einer im Nachhinein geäußerten Interessenbekundung der Firma<br />
Astrium GmbH wurde bei der Konfektionierung der Glasfaserstrecke von<br />
Mazar-i-Sharif nach Deutschland, der Firma Astrium GmbH gegen Entgelt ein<br />
Anteil dieser Strecke angeboten. Von der angebotenen Kapazitätsgröße (s. o.)<br />
wurden durch die Firma Astrium GmbH auf Grundlage eines zwischen der<br />
Firma Astrium GmbH und dem BMVg geschlossenen Vertrages 11 Mbit/s vom<br />
1. April bis zum 15. November 2012 genutzt. Die Frage, inwieweit die Kapazitäten<br />
für Videotelefonie ausreichend sind, kann letztlich nur durch die Firma<br />
Astrium GmbH beantwortet werden. Nach hiesiger Kenntnis werden pro Videostream<br />
mindestens 128 kbit/s Übertragungskapazität je Richtung benötigt.<br />
268. Warum hat bei den letzten Verhandlungen mit der Firma Astrium Services<br />
der Ausbau von Kapazität im Bereich Videotelefonie keine Rolle<br />
gespielt?<br />
Die Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Betreuungskommunikation im Einsatz<br />
im Jahr 2010 forderte in den Internetcafés die Möglichkeit zur „Videotelefonie<br />
über Internet“ (z. B. mittels des Anwenderprogramms Skype). Insofern<br />
war die Möglichkeit zur Videotelefonie Gegenstand der Vertragsverhandlungen<br />
und fand ihren Niederschlag im bestehenden Vertrag. Die im Mai 2012 geschlossene<br />
Vertragsergänzung wurde im Wesentlichen geschlossen, um die<br />
Nutzung von Videotelefonieanwendungen auch in den Unterkunftsbereichen zu<br />
ermöglichen.<br />
269. An welchen Stellen gibt es im Bereich der privaten Kommunikationsinfrastruktur<br />
eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern?<br />
Kooperationen mit befreundeten Streitkräften im Bereich der Betreuungskommunikation<br />
im Sinne einer vertraglich vereinbarten gemeinsamen Versorgung<br />
durch einen kommerziellen Anbieter werden aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen<br />
und Anforderungen an die Betreuungskommunikation als<br />
nicht zielführend angesehen. Außerhalb vertraglicher Regelungen wird jedoch<br />
ein reger Informationsaustausch mit befreundeten Streitkräften zum Thema<br />
Betreuungskommunikation geführt. Darüber hinaus ist es im internationalen<br />
Rahmen üblich, dass allgemein zugängliche Betreuungskommunikationseinrichtungen<br />
(Internetcafés, Telefonzellen) in durch befreundete Streitkräfte verwalteten<br />
Feldlagern gegen entsprechende Gebühren mitgenutzt werden können.<br />
Die Einrichtung eigener allgemein zugänglicher Betreuungskommunikationseinrichtungen<br />
unterliegt in der Regel der Zustimmung/Genehmigung der<br />
die jeweilige Einsatzliegenschaft betreibenden Nation.<br />
270. Gibt es definierte Maßstäbe für angemessene Kommunikationsstandards,<br />
die den Soldaten im Einsatz zur Verfügung stehen sollen?<br />
Falls ja, wie sehen diese aus?<br />
Das Handbuch für die Auslandseinsätze im Frieden formuliert eine Mindestanforderung<br />
für die Gewährleistung der Kommunikation mit der Heimat. Danach<br />
ist jeder Soldatin bzw. jedem Soldaten grundsätzlich zweimal pro Woche die Gelegenheit<br />
zu geben, mit ihren bzw. seinen Angehörigen in der Heimat zu telefo-