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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13254<br />
16. Welchen Einfluss hat der Generalinspekteur in der neuen Struktur auf die<br />
militärstrategische Ausrichtung und die Ausrüstungsplanung der Streitkräfte?<br />
Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr,<br />
höchster militärischer Repräsentant und militärischer Berater der Bundesregierung.<br />
Er ist verantwortlich für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung<br />
einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie für die<br />
Führung der Streitkräfte. Des Weiteren ist der Generalinspekteur für die Planung,<br />
Vorbereitung, Führung und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr<br />
verantwortlich.<br />
Der Abteilungsleiter Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung trägt die<br />
Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess und für die<br />
IT-Strategie der Bundeswehr. Er ist zuständig für die Erstellung und Weiterentwicklung<br />
der entsprechenden Verfahrensregeln. Darüber hinaus ist er zuständig<br />
für die Grundsätze der Beschaffung und des Vergabewesens.<br />
Die Materialverantwortung für die Einsatzreife liegt im Zuständigkeitsbereich<br />
der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, dagegen liegt die<br />
Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit<br />
und Einsatzbereitschaft im Zuständigkeitsbereich des Generalinspekteurs.<br />
Im Rahmen des neuen Integrierten Planungsprozesses und des Ausrüstungs- und<br />
Nutzungsprozesses werden auf Basis der durch den Generalinspekteur gebilligten<br />
Forderungsdokumente – im Falle einer materiellen Lösung sind dies die<br />
CPM-Dokumente „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF) bzw.<br />
„Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung (Sofortinitiative)“ (FFF[S]) – verschiedene<br />
Lösungsvorschläge in Verantwortung des Bundesamtes für Ausrüstung,<br />
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erarbeitet.<br />
Die Auswahlentscheidung über einen Lösungsvorschlag wird durch den<br />
Generalinspekteur in seiner gesamtplanerischen Verantwortung unter Abwägung<br />
der gesamtplanerischen Aspekte einschließlich der Kosten, der Notwendigkeiten<br />
für die Einsätze und der Berücksichtigung der Führung der Streitkräfte<br />
getroffen.<br />
17. Welche ständigen Mitglieder gehören zukünftig dem Militärischen Führungsrat<br />
(MFR) an, und mit welchen Themenschwerpunkten befasst sich<br />
der MFR?<br />
Dem MFR unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr bzw. seines<br />
Vertreters gehören die Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche als<br />
ständige Mitglieder an. Weitere Teilnehmer werden themenbezogen durch den<br />
Generalinspekteur hinzugezogen.<br />
Der MFR ist das höchste Beratungsorgan des Generalinspekteurs. Die Erörterung<br />
gemeinsamer Angelegenheiten der Streitkräfte von grundsätzlicher Bedeutung<br />
– im Sinne einer streitkräftegemeinsamen Willensbildung – dient der Vorbereitung<br />
von Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr.<br />
18. Inwieweit werden die Inspekteure der Teilstreitkräfte zukünftig bei der Besetzung<br />
militärischer Spitzendienstposten mitwirken?<br />
Grundsätzlich werden die Verfahren zur Personalauswahl für die Besetzung von<br />
Dienstposten mit militärischem Personal in Zuständigkeit der Personalführung<br />
durchgeführt. Die Entscheidung über die konkrete(n) Dienstpostenbesetzung(en)<br />
trifft die Personalführung.