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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13254<br />

16. Welchen Einfluss hat der Generalinspekteur in der neuen Struktur auf die<br />

militärstrategische Ausrichtung und die Ausrüstungsplanung der Streitkräfte?<br />

Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr,<br />

höchster militärischer Repräsentant und militärischer Berater der Bundesregierung.<br />

Er ist verantwortlich für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung<br />

einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie für die<br />

Führung der Streitkräfte. Des Weiteren ist der Generalinspekteur für die Planung,<br />

Vorbereitung, Führung und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr<br />

verantwortlich.<br />

Der Abteilungsleiter Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung trägt die<br />

Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess und für die<br />

IT-Strategie der Bundeswehr. Er ist zuständig für die Erstellung und Weiterentwicklung<br />

der entsprechenden Verfahrensregeln. Darüber hinaus ist er zuständig<br />

für die Grundsätze der Beschaffung und des Vergabewesens.<br />

Die Materialverantwortung für die Einsatzreife liegt im Zuständigkeitsbereich<br />

der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, dagegen liegt die<br />

Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit<br />

und Einsatzbereitschaft im Zuständigkeitsbereich des Generalinspekteurs.<br />

Im Rahmen des neuen Integrierten Planungsprozesses und des Ausrüstungs- und<br />

Nutzungsprozesses werden auf Basis der durch den Generalinspekteur gebilligten<br />

Forderungsdokumente – im Falle einer materiellen Lösung sind dies die<br />

CPM-Dokumente „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF) bzw.<br />

„Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung (Sofortinitiative)“ (FFF[S]) – verschiedene<br />

Lösungsvorschläge in Verantwortung des Bundesamtes für Ausrüstung,<br />

Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erarbeitet.<br />

Die Auswahlentscheidung über einen Lösungsvorschlag wird durch den<br />

Generalinspekteur in seiner gesamtplanerischen Verantwortung unter Abwägung<br />

der gesamtplanerischen Aspekte einschließlich der Kosten, der Notwendigkeiten<br />

für die Einsätze und der Berücksichtigung der Führung der Streitkräfte<br />

getroffen.<br />

17. Welche ständigen Mitglieder gehören zukünftig dem Militärischen Führungsrat<br />

(MFR) an, und mit welchen Themenschwerpunkten befasst sich<br />

der MFR?<br />

Dem MFR unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr bzw. seines<br />

Vertreters gehören die Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche als<br />

ständige Mitglieder an. Weitere Teilnehmer werden themenbezogen durch den<br />

Generalinspekteur hinzugezogen.<br />

Der MFR ist das höchste Beratungsorgan des Generalinspekteurs. Die Erörterung<br />

gemeinsamer Angelegenheiten der Streitkräfte von grundsätzlicher Bedeutung<br />

– im Sinne einer streitkräftegemeinsamen Willensbildung – dient der Vorbereitung<br />

von Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr.<br />

18. Inwieweit werden die Inspekteure der Teilstreitkräfte zukünftig bei der Besetzung<br />

militärischer Spitzendienstposten mitwirken?<br />

Grundsätzlich werden die Verfahren zur Personalauswahl für die Besetzung von<br />

Dienstposten mit militärischem Personal in Zuständigkeit der Personalführung<br />

durchgeführt. Die Entscheidung über die konkrete(n) Dienstpostenbesetzung(en)<br />

trifft die Personalführung.

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