2 > Methodische Grundlagen
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4 > Emissionen in die Oberflächengewässer 101<br />
4 > Emissionen in die Oberflächengewässer<br />
4.1 Einleitung<br />
4.1.1 Vorbemerkungen<br />
Die Ökofaktoren für die Gewichtung von Emissionen in die Gewässer basieren auf gesamtschweizerischen<br />
Frachten und bilden deshalb eine «durchschnittliche» schweizerische<br />
Situation ab. Regionale Gegebenheiten werden nur beim Phosphor berücksichtigt.<br />
So können beispielsweise Substanzen, die in einzelnen Kleingewässern ein Problem<br />
darstellen, im Rhein den Konzentrations-Anforderungswert für Gewässer wegen der<br />
Verdünnung trotzdem unterschreiten. Im Idealfall müsste deshalb ein je nach Gewässersituation<br />
abgestufter Ökofaktor bereitgestellt werden. Dies wurde aus Aufwandsgründen<br />
nicht durchgeführt, kann aber gemäss Methodenbeschreibung (Kap. 2) bei<br />
Bedarf jederzeit nachgeholt werden.<br />
Die Herleitung der Ökofaktoren für Emissionen in die Gewässer beruht auf Vereinfachungen,<br />
die den ökologischen Gegebenheiten nicht vollständig Rechnung tragen.<br />
Ziel der Bestimmung von Ökofaktoren ist nicht die ökologische Beurteilung der einzelnen<br />
Schadstoffemissionen, sondern die vergleichende Gewichtung über alle Umweltmedien<br />
im Rahmen von Ökobilanzen.<br />
Wie im Kapitel über das Grundwasser dargelegt (siehe Kap. 5.1), sollen die Ökofaktoren<br />
für Oberflächengewässer nicht auf Schadstoffe angewendet werden, die ins<br />
Grundwasser emittiert werden.<br />
4.1.2 Auswahl der Stoffe<br />
Aufgrund der Massnahmen im Bereich der Abwasserreinigung konnten die Emissionen<br />
verschiedener Substanzen in die Oberflächengewässer deutlich reduziert werden. Die<br />
verbleibenden Emissionen sind deshalb teilweise für die Ökologie der schweizerischen<br />
Gewässer von untergeordneter Bedeutung. Es stellt sich damit die Frage, inwieweit für<br />
solche Substanzen noch ein Ökofaktor bereitgestellt werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Ökofaktoren nicht nur für Emissionen in der Schweiz, sondern auch<br />
auf solche im Ausland angewendet werden. Für Substanzen, welche in der Schweiz<br />
allenfalls unproblematisch, im Ausland aber möglicherweise ökologisch relevant sind,<br />
wird deshalb nach Möglichkeit ein Ökofaktor bereitgestellt.<br />
Seit dem in Kraft treten der Gewässerschutzverordnung (GSchV) im Herbst 1997 werden<br />
Anforderungen an die Wasserqualität nur noch für diejenigen Stoffe genannt, die<br />
für die Qualität der Fliessgewässer heute noch relevant sind. Die Liste in der GSchV ist<br />
Ausgangspunkt für die Diskussion der Auswahl der Ökofaktoren für gewässerbelastende<br />
Stoffe. Sie wird ergänzt durch den Schadstoff Phosphor, der für die Wasserqualität<br />
der Seen eine wichtige Rolle spielt, durch den Summenparameter AOX (halo-